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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Rezepturen von Tätowiermitteln mitteilen
Beschreibung:

Teaser

Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen, müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen.

Allgemeine Informationen

Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden, dort verbleiben und dafür bestimmt sind das Aussehen zu beeinflussen. Dies sind zum Beispiel:

  • Tätowierfarben
  • Permanent-Makeup
  • Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden wie Verdünnungsmittel
  • Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln.

Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermitteln, bevor Sie diese Mittel in Deutschland in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Menschen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.

Die Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform oder sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig die Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.

Voraussetzungen

Sie stellen Tätowiermittel einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zusatzmittel her, führen sie nach Deutschland ein oder bringen sie in Deutschland in Verkehr.

Erforderliche Unterlagen

- ausgefülltes Tabellendokument mit Daten zu Tätowiermitteln

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Fristen

  • Rezepturen von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem ersten Inverkehrbringen in Deutschland mitteilen.
  • Die Korrekturaufforderung Ihrer Daten müssen Sie innerhalb von 4 Wochen prüfen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert das Verfahren 1 bis 2 Monate.

Rechtsbehelf

Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: hoch

Online-Verfahren für die Mitteilung der Rezepturen von Tätowiermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (in Kürze verfügbar)

Verfahrensablauf

Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:

  • Für Datenspeicherung und Korrespondenz vergibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen BVL-Firmencode für jede mitteilende Firma.
    • Wenn Sie noch keinen Firmencode haben, können Sie diesen vor der Rezepturmitteilung beantragen.
    • Sie können den Firmencode im Online-Verfahren beantragen oder formlos per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten wie etwa Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
  • Laden Sie das Tabellendokument auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herunter, öffnen Sie es in einem Programm zur Tabellenkalkulation oder zur Textverarbeitung und füllen Sie es aus.
  • Verwenden Sie für Ihre Mitteilung – soweit vorhanden – die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI).
  • Wenn für einen Bestandteil keine INCI-Bezeichnung vorhanden ist, verwenden Sie bitte die übliche chemische Bezeichnung beziehungsweise bei Farbstoffen die CI-Nummer (Colour Index).
  • Sie können Ihre Angaben auf verschiedene Wege elektronisch an das BVL übermitteln.
    • Online-Verfahren: 
      • Rufen Sie das Online-Formular auf, geben Sie Ihren Firmencode und alle weiteren erforderlichen Angaben ein und laden Sie das Tabellendokument mit den Daten Ihres Tätowiermittels hoch.
      • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Mitteilung zu Tätowiermitteln absenden.
    • E-Mail:
      • Verschicken Sie das Tabellendokument als E-Mail-Anhang.
      • Bei Bedarf können Sie E-Mails verschlüsseln.
    • Post:
      • Wenn Sie das Tabellendokument postalisch verschicken wollen, speichern Sie es auf einem elektronischen Datenträger wie zum Beispiel einer CD-ROM oder DVD und verschicken Sie es anschließend.
  • Das BVL prüft formal die Vollständigkeit Ihrer Angaben und meldet sich bei Bedarf mit einer Korrekturaufforderung bei Ihnen.
  • Prüfen Sie die Korrekturaufforderung und teilen Sie dem BVL den Änderungsbedarf mit. Wenn Sie keine Korrekturen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
  • Sie erhalten nach etwa 4 Wochen automatisch eine Übernahmebestätigung Ihrer Daten.
  • Sofern alle Informationen korrekt vorliegen, übermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihre Daten an die Giftinformationszentren.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Mitteilung für Ihre Unterlagen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Mitteilung zu Tätowiermitteln Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.