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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Staatliche Förderung eines Modellprojekts zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

  • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland,
  • Projekte in Journalistenschulen,
  • Konzepte, die staatliche oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse schulen,
  • wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle
  • Beratung und Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten, die durch "Strategic Lawsuits against Public Participation" (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen,
  • Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte,
  • Projekte, die Qualitätsjournalismus sichtbar machen,
  • Fortbildungen von Journalistinnen und Journalisten,
  • Diversität des Journalismus in Deutschland,
  • Austausch und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten.

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

  • eine entsprechende Kenntnis der Strukturen des Journalismus in Deutschland besitzt
  • über Expertise in der Projektdurchführung verfügt und
  • in der Lage ist, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt muss gesamtstaatlich bedeutsam sein. Es muss einen möglichst großen Effekt oder Ausstrahlung erwarten lassen beziehungsweise dem Bund besonders vorteilhaft erscheinen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
  • Die beantragten Zuwendungen müssen entscheidend dazu beitragen, dass Sie Ihr Vorhaben überhaupt und im notwendigen Umfang umsetzen können.
  • Sie sind antragsberechtigt als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Zudem 
    • kennen Sie die Strukturen des Journalismus in Deutschland,
    • verfügen Sie über Expertise in der Projektdurchführung und
    • sind in der Lage, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.
  • Ihr Projekt hat noch nicht begonnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die in erster Linie kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Projekte, die die Produktion journalistisch-redaktioneller Inhalte verfolgen (Recherchen oder inhaltliche Vorhaben jeglicher Art)
  • Maßnahmen ohne gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Projekte, die nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind

Anträge von natürlichen Personen

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • ausführliche Projektdarstellung, darin enthalten:
    • Arbeitsmethoden
    • erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
    • Bedeutung der Maßnahme für die antragstellende Person
    • Förderziele
    • Zeitplan
    • Angaben zur Projektleiterin oder zum Projektleiter und zur Bearbeiterin oder zum Bearbeiter
  • gegebenenfalls Nachweis über zugesagte Drittmittel beziehungsweise Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
  • Erklärung, dass Ihnen etwaige subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs bekannt sind
  • Erklärung, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen haben
  • gegebenenfalls Nachweise zur Nachhaltigkeit, beispielsweise Maßnahmen nach ISO 14001 oder nach dem Europäischen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
  • wenn Sie den Antrag zum ersten Mal stellen, zusätzlich:
    • Satzung oder Geschäftsordnung
    • Nachweis über die Vertretungsberechtigung der zeichnungsbefugten Person
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Unternehmen: Handelsregisterauszug
    • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig

Bei Mittelabruf müssen Sie einreichen:

  • Mittelabrufformular

Nach Projektabschluss müssen Sie zur Dokumentation einreichen:

  • Verwendungsnachweis: Auflistung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt anhand des Kosten- und Finanzierungsplans

inhaltlicher Sachbericht

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BKM und füllen Sie das Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan am PC aus.
  • Drucken Sie die ausgefüllten Unterlagen aus und senden diese zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die BKM.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die BKM prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig und plausibel sind und die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Eine unabhängige Jury aus 7 sachverständigen Personen wählt die förderungswürdigen Projekte aus allen Anträgen im Rahmen des Förderprogramms aus.
  • Die Entscheidung der Jury wird formal durch die Staatsministerin für Kultur und Medien bestätigt, wobei keine inhaltliche Bewertung der Projekte mehr stattfindet.
  • Die geförderten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben, die nicht berücksichtigten Projekte werden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die geförderten Projekte erhalten vom Bundesverwaltungsamt sowohl per Post als auch per E-Mail einen Zuwendungsbescheid.

Mittelabruf:

  • Der Mittelabruf gibt Informationen über die bewilligte Fördersumme, über die bereits abgerufene Fördersumme und die nun abgerufene Fördersumme.
  • Sie müssen die abgerufene Summe innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt ausgeben.
  • Für den Mittelabruf müssen Sie das Mittelabrufformular nutzen.

Nach Projektabschluss:

  • Legen Sie dem Bundesverwaltungsamt einen Verwendungsnachweis vor, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden, die in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen.
  • Zusätzlich müssen Sie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen, der Informationen über den Projektablauf und die Projektdurchführung sowie die erreichten Ziele enthält.

Fachlich freigegeben durch

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

16.01.2024

Urheber

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.