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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Mitglieder für den Aufsichtsrat oder einen Beirat bestellen, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Gleiches gilt, wenn Mitglieder aus dem Aufsichtsrat oder einem Beirat ausscheiden.

Allgemeine Informationen

Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in der Rechtsform der

  • Aktiengesellschaft (AG) oder
  • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)

sind verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Firmieren Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), müssen Sie stattdessen einen Beirat bilden.

Wenn Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bestellt, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auch das Ausscheiden eines Mitglieds müssen Sie melden – und begründen, warum die Person ausgeschieden ist. Die Anzeigepflicht entsteht außerdem,

  • sobald ein stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, unabhängig davon, wann die Person das Mandat tatsächlich antritt,
  • wenn ein Ersatzmitglied nachrückt,
  • wenn ein Mitglied wiedergewählt wurde und sich das bestehende Mandat dadurch verlängert und
  • wenn ein Mitglied nach Ablauf der regulären Amtszeit nicht zur Wiederwahl antritt und somit ausscheidet.

Sie als Unternehmen müssen diese Meldungen vornehmen, nicht die jeweilige Person.

Sie müssen den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds nicht melden, wenn es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft handelt, die nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze gewählt werden.

Voraussetzungen

  • Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für die nach § 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die BaFin als Aufsichtsbehörde gilt.
  • Bestellte Personen müssen sachkundig sein. Das bedeutet, dass ein Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleitung der KVG angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung aktiv zu begleiten.
  • Bestellte Personen müssen zuverlässig sein. Das bedeutet, es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied aufgrund persönlicher Umstände seine Tätigkeit nicht sorgfältig und ordnungsgemäß ausüben wird. Berücksichtigt werden dabei das persönliche Verhalten sowie das Geschäftsgebaren des Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte.
  • Firmiert die Vermögensverwaltung als AG, muss im Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied vertreten sein, dass wirtschaftlich unabhängig von den Aktionärinnen und Aktionären, den mit ihnen verbundenen Unternehmen und den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern der AG ist, sofern nicht ausschließlich Investmentvermögen für professionelle und semiprofessionelle Anleger:innen verwaltet werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Formulare müssen Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) ausfüllen und absenden oder hochladen:

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Unternehmen:

  • Bestellanzeige
  • Bestätigung Einreichungen
  • Ausscheidensanzeige
  • allgemeine Mitteilung (bei Änderungen wie zum Beispiel Name, Adresse oder Nachlieferung)

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Personen:

  • Zuverlässigkeitserklärung
  • Lebenslauf
  • allgemeine Mitteilungen
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Anzeige von Beteiligungen
  • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • maximal 3 Monate alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • maximal 3 Monate altes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)
  • gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse

Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Die Kosten für die erforderlichen Unterlagen müssen Sie selbst übernehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) online oder per E-Mail über neue bestellte oder ausgeschiedene Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder informieren.

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds online mitteilen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin als Melderin oder Melder.
  • Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich als Melderin oder Melder am MVP Portal an und beantragen dort über den Menüpunkt „Fachverfahren beantragen“ die Teilnahme am Verfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“.
  • Lassen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular durch eine Unternehmensvertretung (Geschäftsleitung oder andere vertretungsberechtigte Person oder Personen) unterschreiben, scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an die E-Mailadresse für Verfahrenszulassungsanträge nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
  • Sobald Sie zum Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“ beziehungsweise „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Personen“ zugelassen sind, melden Sie sich am MVP Portal an und wählen Meldung einreichen aus.
  • Anschließend wählen Sie bitte folgendes aus:
    • 1. Fachverfahren auswählen:
      • Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen
    • 2. Meldepflichtigen auswählen:
      • Ihr Unternehmen beziehungsweise das Unternehmen, in dessen Auftrag Sie Einreichung vornehmen möchten.
    • 3. Einreichung auswählen. Folgende Anzeigeformulare stehen hier zur Verfügung:
      • Bestellanzeige
      • Bestätigung
      • Einreichungen Ausscheidensanzeige
      • allgemeine Mitteilung
  • Bei Bestellanzeige: Nachdem die KVG die Bestellanzeige abgesendet hat, erhält die Kandidatin oder der Kandidat eine Nachricht im MVP-Postfach mit der Bitte, die Formulare „Zuverlässigkeit“ und „Lebenslauf“ auszufüllen. Diese Formulare können Sie entweder direkt durch Anklicken des entsprechenden Links in der Nachricht oder über den Menüpunkt „Meldung einreichen“ aufrufen. Nach Einreichung der ausgefüllten Formulare erhält die Person im MVP-Postfach eine Nachricht, die als Anlage auch beide Formulare mit etwaigen Uploads enthält.
  • Die Melderin oder der Melder des Unternehmens erhält eine Nachricht im MVP Portal mit den von der Kandidatin oder dem Kandidaten ausgefüllten Formularen und etwaigen Uploads. Anschließend kann sie oder er durch Anklicken des in der Nachricht enthaltenen Links oder über „Meldung einreichen“ das Formular „Bestätigung Einreichungen“ ausfüllen und absenden und damit die Anzeige freigeben. Anschließend geht die Anzeige bei der BaFin ein.
  • Die weitere Kommunikation erfolgt über das MVP Portal, zum Beispiel bei Nachforderungen der Aufsichtsbehörde. Die Melderin oder der Melder oder auch die Kandidatin oder der Kandidat kann mit dem Formular „Allgemeine Mitteilung“ mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt treten.
  • Die BaFin kann weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern, soweit es im Einzelfall erforderlich erscheint.

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds per E-Mail mitteilen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. Laden Sie dort folgende Unterlagen herunter:
    • Meldebogen „Personelle Veränderungen Aufsichtsrat nach Kapitalanlagegesetzbuch“
    • Meldebogen „Angaben zur Zuverlässigkeit im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs“
    • Meldebogen zu Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Beiräten nach Kapitalanlagegesetzbuch
    • Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus und schicken Sie sie mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die BaFin.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

22.08.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.