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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen
Beschreibung:

Teaser

Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.

Allgemeine Informationen

Unternehmen oder natürliche Personen, die Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Authorised Economic Operator (AEO) sind, haben einen besonderen Status: Sie gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können dafür Vereinfachungen und Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wirtschaftsbeteiligte können zum Beispiel Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer beziehungsweise Frachtführer und Einführer sein.

Den Status können Sie in Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. 

Ihre Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit
  • gegebenenfalls praktische und berufliche Befähigung (AEOC und AEOC + AEOS)
  • gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards (AEOS und AEOC + AEOS)

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in 3 Varianten erteilt werden:

  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
  • AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen nach der Bewilligung als AEO in das Verzeichnis AEO-bewilligter Unternehmen der Europäischen Kommission aufnehmen zu lassen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Wirtschaftsbeteiligter und grundsätzlich im Zollgebiet der Union ansässig.
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
  • Sie führen ordnungsgemäß Buch.
  • Sie sind zahlungsfähig, das heißt 
    • Sie befinden sich nicht in einem Insolvenzverfahren, 
    • Sie sind in den letzten 3 Jahren Ihren finanziellen Verpflichtungen bezüglich der Zahlung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben im Zollzusammenhang nachgekommen und 
    • Sie verfügen über ein positives Nettovermögen.
  • Sie sorgen dafür, dass Ihre Handelspartner sich um die Sicherheit ihres Teils der internationalen Lieferkette kümmern.
  • Sie besitzen die entsprechenden praktischen und beruflichen Fähigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über ordnungsgemäße Buchführung in Form von Unterlagen und Erklärungen mit:Angaben zum verwendeten Buchführungssystem (Finanzbuchhaltung und Material- und Warenwirtschaft), welches auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen ermöglichen muss
    • Angaben zur Integration der Aufzeichnungen, die Sie zu Zollzwecken führen, in das Buchführungssystem oder den Möglichkeiten für einen Abgleich der Aufzeichnungen mit dem Buchführungssystem
    • Angaben zur Archivierung der Daten, aus denen sich ein Prüfpfad ergeben muss
    • Angaben zum logistischen System, das eine Unterscheidung zwischen Unions- und Nichtunionswaren sowie deren Lokalisierung ermöglichen muss
    • Angaben zum Verfahren für die Bearbeitung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen im Zusammenhang mit Verboten und Beschränkungen
  • Nachweis über Zahlungsfähigkeit in Form von Bilanzen/GuV der letzten 3 Jahre sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen, welche die Zahlungsfähigkeiten belegen
  • Nachweis praktischer und beruflicher Fähigkeiten (soweit erforderlich):
    • mindestens 3-jährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
    • Einhaltung einer, von einer europäischen Normungsorganisation, verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder
    • erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang Ihrer zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder
    • Nachweis über die Beauftragung eines AEOC (AEO-Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen") für die Zollangelegenheiten
  • Nachweis über Einhaltung der Sicherheitsstandards (soweit erforderlich) in Form von Unterlagen, Erklärungen oder Zertifikaten zu den getroffenen Maßnahmen

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. Eine Beteiligung externer Zertifizierer oder Gutachter ist nicht erforderlich.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Qualität des eingereichten Fragebogens und der Größe der Firma. Spätestens nach 120 Tagen entscheidet das zuständige Hauptzollamt über Ihren Antrag. Eine Verlängerung der Frist ist möglich.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt stellen. Sie können das Formular in der Internetanwendung ausfüllen oder selbst ausdrucken und ausfüllen:

Internetanwendung:

  • Öffnen Sie die Internetanwendung für die Erteilung einer AEO-Bewilligung.
  • Klicken Sie auf "Formular Internetantrag AEO-Bewilligung".
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Klicken Sie auf "Antrag abgeben" und übermitteln Sie den Antrag an das zuständige Hauptzollamt.
  • Drucken Sie das Formular danach aus und unterschreiben Sie es.

Papierform:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie den "Antrag auf eine AEO-Bewilligung (Formular 0390)".
  • Drucken Sie das Formular anschließend aus, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es. 

Sowohl bei Ausfüllen über die Internetwendung als auch in Papierform, sind die nächsten Schritte wie folgt:

  • Speichern Sie das Formular elektronisch auf einem Datenträger, zum Beispiel einem USB-Stick oder einer CD, ab.
  • Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis V (nur AEOC) beziehungsweise I bis IV und VI (nur AEOS) beziehungsweise I bis VI (AEOC + AEOS) aus. 
  • Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu Ihrem Antrag und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Fragebogen aus und speichern Sie diesen zusätzlich auf dem Datenträger ab.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei, entweder in Papierform oder elektronisch auf dem Datenträger.
  • Senden Sie das ausgedruckte Formular in Papierform sowie die elektronische Kopie samt Fragebogen und die weiteren Unterlagen auf dem Datenträger postalisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

14.01.2022

Urheber

Generalzolldirektion


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.