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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen
Beschreibung:

Teaser

Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.

Allgemeine Informationen

Es gibt 3 Arten des Zahlungsaufschubs:

  • Einzelaufschub: einmalig für 1 Sendung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des entstandenen Importzolls
  • laufender Zahlungsaufschub: mindestens 2 Sendungen im Monat beziehungsweise 25 Sendungen im Jahr (wird jährlich geprüft und widerrufen, wenn Sie diesen Umfang nicht einhalten),
  • Zahlungsaufschub im Zusammenhang mit vereinfachtem Verfahren

Von größter praktischer Bedeutung ist hier der "laufende Zahlungsaufschub". Hierbei müssen Sie die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle Einfuhren, die Sie in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, werden dabei zusammengefasst.

Die im Laufe eines Kalendermonats erfassten und aufgeschobenen Abgaben werden spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats von der Bundeskasse Trier per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon abweichend erst zum 26. Tag des zweiten darauffolgenden Monats abgebucht.

Ziel ist, die Abwicklung der Zollabgaben sowohl für Sie als Unternehmen als auch für die Zollbehörden möglichst einfach und effizient zu gestalten.

Voraussetzungen

Damit Sie den Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen können, müssen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen

  • im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig sein;
  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des EU-Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das EU-Zollrecht fallen.
  • zeigen, dass Sie regelmäßig so genannte Nicht-Unionswaren in den zollrechtlich freien Warenverkehr innerhalb der EU überführen, das bedeutet
    • derzeit mindestens 2 Überlassungen im Monat beziehungsweise 25 Überlassungen im Jahr, für die Sie den bewilligten Zahlungsaufschub nutzen möchten/werden.
  • eine Bewilligung für eine Gesamtsicherheit von dem Hauptzollamt vorlegen, das für den Ort zuständig ist, an dem Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird. Im Rahmen der Bewilligung Gesamtsicherheit müssen Sie nachweisen, dass Sie sich im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an Recht und Gesetz halten, das heißt:
    • Sie haben weder schwerwiegend noch mehrmals gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften verstoßen.
    • Sie haben keine schwereren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
    • Sie verfügen über die notwendige praktische oder berufliche Befähigung.

Erforderliche Unterlagen

  • EORI-Nummer
  • Kopie des Antrags auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit gemäß den rechtlichen Vorgaben des Unionszollkodex,
  • ein vom Kreditinstitut bestätigtes SEPA-Firmenlastschriftmandat (Formular 032020) im Original mit 2 Kopien,
  • gegebenenfalls die im Antrag angegebene Anzahl an Aufschubnehmerausweisen, die von Ihnen auf der Rückseite bereits ausgefüllt sein müssen.

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird innerhalb von 120 Tagen bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Den Zahlungsaufschub und die entsprechende Bewilligung Gesamtsicherheit müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort den "Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs" (Formular 0580) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
  • Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie das Formular bei dem zuständigen Bewilligungshauptzollamt ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft.
  • Bundesweit existieren insgesamt 7 Bewilligungshauptzollämter. Welches für Ihren Antrag zuständig ist, hängt davon ab, wo Ihre Firma ihren Sitz hat und welches örtliche Hauptzollamt zuständig ist.
  • Eine Übersicht der zuständigen Bewilligungshauptzollämter finden Sie auf der Internetseite des Zolls und im Merkblatt "Laufender Zahlungsaufschub".
  • Das Hauptzollamt schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Wird Ihnen der Zahlungsaufschub bewilligt, erhalten Sie eine von Ihnen beantragte Anzahl von Aufschubnehmerausweisen. Diese müssen Sie nur bei der Zollabfertigung außerhalb des Zollabwicklungssystems ATLAS vorlegen.
  • Anschließend können Sie den Zahlungsaufschub für Ihre einzelnen Warenimporte nutzen.
  • Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) tragen Sie dazu den entsprechenden Schlüssel in der Anmeldungsmaske „Allgemeine Anmeldedaten“ ein. Sie müssen sich dabei über eine Aufschub-Beteiligten-ID-Nummer ("Aufschub-BIN") authentifizieren. Zusätzlich zum Zahlungsaufschub (Aufschubkonto) müssen Sie in ATLAS die Zahlungsart "E" für den elektronischen Zahlungsaufschub angeben.
  • Alternativ können Sie bei der Zollabfertigung den laufenden Zahlungsaufschub gesondert im Einheitspapier (Feld 48) oder auf einem besonderen Blatt (Aufschubantrag) beantragen. Die Zollstelle prüft dabei, ob der Aufschubantrag von einer Person unterzeichnet wurde, deren Name und Unterschriftsprobe auf der Rückseite des Aufschubnehmerausweises aufgeführt ist. Für jeden Abgabenbescheid wird eine Aufschubbescheinigung gefertigt. Das Erststück erhalten Sie, das Zweitstück ist für die Bundeskasse Trier bestimmt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zahlungsaufschub (DPO) Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.