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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die "Beschreibende Liste" beantragen
Beschreibung:

Teaser

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.

Allgemeine Informationen

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte "Beschreibende Liste" ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.

Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der "Beschreibenden Liste" unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen. Für Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.

Das JKI bietet diese freiwilligen Prüfungen an:

  • Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes: In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ein optionaler Technikcheck erweitert die Dokumentenprüfung um eine Sichtprüfung des Gerätes (ohne technische Messungen). Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
  • Prüfung auf JKI-Anerkennung: Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
  • Prüfung auf Eintragung in die "Beschreibende Liste" im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes: Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit zum Beispiel bestimmte Pflanzenschutzmittel mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen. 

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Für freiwillige Prüfungen reichen Sie diese Unterlagen ein:

  • Gebrauchsanleitung
  • Beschreibung des Gerätetyps
  • bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto

Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:

  • Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
  • wenn zutreffend: Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung, zum Beispiel bei Anhängern oder Selbstfahrgeräten

Für die Prüfung auf Eintragung in die "Beschreibende Liste":

  • Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen. Diese Liste kann alle Ausführungen enthalten, die mit der auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln geprüften Einrichtung ausgestattet sind, auch wenn sie nicht als komplettes Gerät geprüft wurden.
  • Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen

Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Sie sind in der Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) festgehalten.  Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.

Kostenrahmen für die Allgemeine Bearbeitung des Antrags:  97,00 EUR - 350,00 EUR

  • Kostenrahmen für Prüfung von Geräten:
  • Anbaugeräte, Geräte für das Verteilen von Pellets sowie Granulaten und Stäuben, Selbstfahrgeräte für das Verteilen flüssiger Pflanzenschutzmittel (einschließlich 1 Satz Düsen beziehungsweise 1 Verteileinrichtung):  2.300,00 EUR - 18.600,00 EUR
  • Anhänge- und Aufbaugeräte sowie Selbstfahrgeräte, die in ihren Abmessungen oder Flächenleistungen wesentlich über denjenigen der üblichen Geräte liegen (einschließlich 1 Satz Düsen):  2.600,00 EUR - 27.800,00 EUR
  • Rückentragbare Motorgeräte: 1.300,00 EUR - 8.600,00 EUR
  • tragbare Nebelgeräte: 1.100,00 EUR - 5.900,00 EUR
  • handbetätigte rücken- oder schultertragbare Geräte, einschließlich tragbarer Geräte für geschlossene Räume (zum Beispiel Kleinnebler und -verdampfer): 900,00 EUR - 4.700,00 EUR
  • handtragbare Geräte für das Ausbringen fester oder flüssiger Pflanzenschutzmittel: 1.000,00 EUR - 4.700,00 EUR
  • Beizgeräte für Saatgut: 2.600,00 EUR - 18.600,00 EUR
  • Spritzgeräte für Luftfahrzeuge: 2.300,00 EUR - 21.600,00 EUR
  • Spritzgeräte für Schienenfahrzeuge: 2.600,00 EUR - 29.300,00 EUR
  • sonstige Geräte (zum Beispiel Geräte für Bodenentseuchung, Begasung, Nagetierbekämpfung):  900,00 - 18.300,00 EUR
  • Prüfung der Abdriftminderung: 340,00 EUR - 1.000,00 EUR
  • Prüfung der Pflanzenschutzmitteleinsparung: 340,00 EUR - 1.000,00 EUR

Kostenrahmen für Prüfung von Geräteteilen:

  • Spritzgestänge oder Gebläse (einschließlich 1 Düsensatz oder 1 Düsenbogen): 2.400,00 EUR - 9.800,00 EUR
  • Düsenmundstück, Düsenplättchen- oder Düsenfiltersätze:  1.500,00 EUR - 6.000,00 EUR
  • Schläuche:  480,00 EUR - 2.300,00 EUR
  • Pumpen:  590,00 EUR - 3.200,00 EUR
  • andere Geräteteile:  420,00 EUR - 5.500,00 EUR

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung die die "Beschreibende Liste" können Sie per Post einreichen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter. Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das JKI.
  • Das JKI prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Nachweise benötigt. Sollten die voraussichtlichen Gebühren und Entgelte 5.000 EUR überschreiten, sendet das JKI Ihnen eine Vorschuss-Rechnung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten.    
  • Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Gerätes oder Geräteteils. Die Prüfung erfolgt im Regelfall vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
  • Nach positiver Prüfung sendet Ihnen das JKI einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI Ihr Gerät in der "Beschreibenden Liste".
  • Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung abzüglich eines gegebenenfalls bereits gezahlten Vorschusses.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Julius Kühn-Institut (JKI)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.