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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" beantragen
Beschreibung:

Teaser

Das Programm Akti(F) Plus fördert Familien und ihre Kinder indem es Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation sowie der Inanspruchnahme von Sozialleistungen berät und bei der Aufnahme und Ausweitung einer Beschäftigung unterstützt.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien und ihren Kindern helfen. Hierfür existiert das Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und Kinder". Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu verbessern.

Die Zielgruppe umfasst:

  • Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
  • Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Familien – sowie bei Bedarf erwachsene Haushaltsmitglieder – die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind

Gefördert werden Aktivitäten, die Eltern bei Verbesserung ihrer familiären Lebenssituation unterstützen.

Hierzu gehört:

  • Beratungs und Coaching-Angebote, Familien-Coaches (Lotsinnen und Lotsen / Navigatorinnen und Navigatoren / Mentorinnen und Mentoren), die auf die individuellen Bedarfe zugeschnitten sind und zusätzlich in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (zum Beispiel eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Probleme beim Umgang mit/ dem Zugang zu Behörden, Schulden- oder Suchtprobleme).
  • Persönliche Hilfe und Unterstützung bei der persönlichen und/oder familiären Stabilisierung
  • Die Hilfe bei der Beantragung von Leistungen, auf die die Familie einen Anspruch hat.
  • Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs beziehungsweise Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.
  • Die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Das Programm möchte außerdem die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Es richtet sich daher unter anderem an die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Sozialhilfeträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert wird der Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zu-schüssen gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 4 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten werden.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden)
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Bildungsträger, Forschungsinstitute, Verbände
  • sonstige Unternehmen

Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich in einem Kooperationsverbund mit Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), Jobcentern beziehungsweise Agenturen für Arbeit und optional Betrieben bewerben.
  • Ihr Projekt muss auf beide Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein:
    • Einzelziel 1: Ergänzende Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten und Sozialleistungen, der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe sowie langfristig der Aufnahme und/oder Ausweitung einer Beschäftigung.
    • Einzelziel 2: Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien
  • Sie müssen in beiden Einzelzielen die Maßnahmen anhand von konkreten regionalen Bedarfen entwickeln und erproben.
  • Bei der Planung müssen Sie die bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) zur Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beachten.
  • Um eine Doppelförderung zu vermeiden, kann Ihr Projekt ausschließlich in den folgenden Bundesländern gefördert werden: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

bei der Interessenbekundung:

  • eine unterzeichnete Absichtserklärung der Kommune und des/der beteiligten Jobcenter / Agenturen für Arbeit,

bei der Antragstellung:

  • eine rechtsverbindliche unterschriebene Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Kooperationspartnern, aus der die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und eine klare Zuordnung der jeweiligen Aufgaben hervorgehen
  • Vorhabenkonzept sowie Arbeits- und Zeitplan (im Förderportal Z-EU-S hochzuladen)

Im IT-System Z-EU-S finden Sie alle erforderlichen Angaben zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundung:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch bis zum 31.03.2023 um 14:00 Uhr ein.
  • Ein externes Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Einbindung der Kooperationspartner, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.

Antragstellung:

  • Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Weitere Informationen

Sie können die Schriftform durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die durch die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, handschriftlich unterschreiben und zusätzlich postalisch einreichen. Beachten Sie dabei die aufgezeigten Fristen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachreferat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.