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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuwendung Modellprojekt in der politischen Bildung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein Modellprojekt in der politischen Bildung entwickelt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Umsetzung eine Zuwendung erhalten.

Allgemeine Informationen

Diese Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beantragen.
Anträge können stellen:

  • Bildungsträger,
  • Vereine und
  • weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung

In dem Antrag auf Zuwendung sind von Ihnen Angaben unter anderem zu folgenden Punkten zu machen:

  • Beschreibung und Ziele Ihres Projekts
  • geplante Finanzierung und der Anteil Ihrer Eigenmittel
  • geplanter Beginn und Dauer Ihres Projekts

Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen oder sich mit Ihrem Modellprojekt konkret auf eine thematische Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bereits vor Projektbeginn stellen müssen. Bereits laufende Modellprojekte erhalten keine Zuwendung.

Nach Abschluss Ihres Modellprojekts sind Sie verpflichtet, einen Sachbericht und sowie Nachweise über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.

Was ist ein Modellprojekt?
Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte

  • deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragbar sind
  • und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen
  • die Förderung gilt jeweils nur für den Zeitraum, der im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht möglich

Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.

Sie können den Antrag auch als vertretungsberechtigte Person Ihres Projektträgers einreichen. Sie benötigen dafür eine entsprechende Vollmacht. Diese muss von allen befugten Vorstandsmitgliedern unterschrieben worden sein. Bei Fragen zur Ausgestaltung der Projektbeschreibung und des Finanzplans wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Förderung der BpB.

Voraussetzungen

Eine Zuwendung für Modellprojekt können beantragen:

  • Bildungsträger,
  • Vereine und
  • weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung

Weitere Voraussetzung:

  • Zum Zeitpunkt des Antrags darf mit der Projektmaßnahme noch nicht begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • ausführliche Projektbeschreibung und -planung
  • Finanzplan

Wenn Sie als Verein oder Organisation (zum Beispiel als Bildungsträger) die Zuwendung beantragen:

  • aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres
  • Nachweis der Rechtsform und des Vertretungsverhältnisses (zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Satzung, Geschäftsordnung)

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Erfolgt Ihr Antrag auf eine bestimmte Ausschreibung, gibt es Einreichungsfristen, die Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen können.

Außerhalb dieser Ausschreibungen gibt es keine Fristen, Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitungsdauer des Antrags: in der Regel 8 bis10 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt können Sie online oder schriftlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) einreichen.

Onlineverfahren

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung.

Schriftlich per Post

  • Öffnen Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BpB.
    • Sie können das Formular wahlweise digital auf dem PC ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular.
  • Legen Sie Ihrem Antragsformular die erforderlichen Nachweise in Kopie bei.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die BpB.
  • Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung per Post.

Fachlich freigegeben durch

Widerspruch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

10.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuwendung für Modellprojekte Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.