Was erledige ich wo?
Teaser
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.
Allgemeine Informationen
Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.
Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Begleitet wird dieses vom örtlichen Pflegekinderdienst.
Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.
Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.
Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.
Zuständige Stelle
Jugendamt
Verfahrensablauf
Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.