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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
Beschreibung:

Teaser

Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz können Ihre im Herkunftsstaat erworbene Berufsqualifikation anerkennen lassen, um sich zwecks Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.

Allgemeine Informationen

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen.

Das gilt auch, wenn 

  • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
  • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. 

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

  • natürliche oder juristische Personen und 
  • rechtsfähige Personengesellschaften.

Neben dem Betrieb wird die Betriebsleitung in der Handwerksrolle verzeichnet. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen (Qualifikationsnachweis) für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Als Betriebsleitung kommen sowohl Inhaber oder Inhaberin eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. Der Qualifikationsnachweis kann über einen Meisterbrief für das jeweilige Handwerk, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation erbracht werden. Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind und selbstständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland ausüben möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre in der Heimat erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen einer Ausnahmebewilligung anerkennen zu lassen. Grundsätzlich ist für die meisten zulassungspflichtigen Handwerke sowohl eine Anerkennung praktischer Berufserfahrung als auch formaler Berufsqualifikationen (Ausbildungsnachweise) möglich. Auf dieser Grundlage kann eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.

Voraussetzungen

Anerkennung von Berufserfahrung 

  • Bei der Anerkennung von Berufserfahrung muss die Ausübung zumindest wesentlicher Tätigkeiten des Gewerbes über bestimmte Zeiträume nachgewiesen werden. So kann etwa eine mindestens sechsjährige ununterbrochene Vollzeittätigkeit als Selbständiger oder Selbstständige oder Betriebsverantwortlicher beziehungsweise Betriebsverantwortliche innerhalb der letzten 10 Jahre hinreichend sein.
  • Eine Anerkennung von Berufserfahrung ist nicht im Bereich der Gesundheitshandwerke möglich. Hierzu gehören folgende Berufe: 
    • Augenoptikerinnen und Augenoptiker,
    • Hörakustikerinnen und Hörakustiker 
    • Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker 
    • Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher 
    • Zahntechnikerinnen und Zahntechniker

Anerkennung formaler Berufsqualifikationen

  • Eine Anerkennung formaler Berufsqualifikationen, die durch Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise dokumentiert sind, kommt für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe in Betracht. 
  • Voraussetzung ist der Erwerb einer entsprechenden Qualifikation in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz. 
  • Im Detail differenzieren die Anerkennungsregelungen danach, ob der Beruf oder zumindest die Ausbildung im Herkunftsstaat ebenfalls reglementiert ist oder nicht. 
  • Sofern die Ausbildungsinhalte von denen der inländischen Referenzqualifikation (Meisterbrief) abweichen oder der Beruf im Herkunftsstaat wesentliche Tätigkeiten nicht umfasst, die im Inland Gegenstand des Berufs sind, kommt die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder das Ablegen einer Eignungsprüfung in Betracht. 

Hinweis: Alternativ kann eine Anerkennung von Berufsqualifikationen auch auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgen. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und für alle Berufsqualifikationen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden.
 

Erforderliche Unterlagen

Einzelunternehmen: 

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 
Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen 

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
  • Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)

Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften – Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
    • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 

bei ausländischen Rechtsformen:  

  • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
  • Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 
  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
  • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
  • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
  • Angaben zur Betriebsleitung

Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: 

  • Betriebsleitererklärung 
  • Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages) 
  • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung 
  • Vorlage des Bescheids über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung

Gebühren (Kosten)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist. 

Fristen

Ein zulassungspflichtiges Handwerk können Sie erst ausüben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Da ein Ausnahmebewilligungsverfahren wesentlich komplexer als die eigentliche Eintragung in die Handwerksrolle, sollte der Antrag entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 0-3 Monate

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: 

  • Die zuständige Behörde muss Ihnen innerhalb von einem Monat den Empfang der Unterlagen bestätigen und dabei mitteilen, ob Unterlagen fehlen. 
  • Spätestens 3 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen muss eine Entscheidung über den Antrag erfolgen. Diese Frist kann um einen Monat verlängert werden, wenn dies im Einzelfall, insbesondere aufgrund des Umfangs oder der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten des Falles, gerechtfertigt ist.
  • Gegebenenfalls ist im Anschluss die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder das Ablegen einer Eignungsprüfung erforderlich.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

08.09.2022
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.