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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Fördermittel für die Produktion eines Spielfilms oder Dokumentarfilms beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Allgemeine Informationen

Sie sind Produzentin oder Produzent eines geplanten Spielfilms oder Dokumentarfilms? Dann können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert wird die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms von mindestens 79 Minuten Länge. Der Film darf noch nicht in Produktion sein.

Es werden Zuschüsse von bis zu 500.000 EUR vergeben, in begründeten Ausnahmefällen von bis zu 1.000.000 EUR.

Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu 5.000.000 EUR betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.

Ihr Film muss unter anderem eine "erhebliche deutsche kulturelle Prägung" im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel die deutsche Originalsprache des Films, die Herkunft der Regie, der Firmensitz der Produktionsfirma sowie die Finanzierung und die Erstauswertung in Kinos in Deutschland.

Projekte, die mit Mitteln von Hochschulen finanziert werden sollen, können nicht gefördert werden, beispielsweise Übungs- und Abschlussfilme.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen. Sie müssen es dann in wesentlichen Punkten weiterentwickelt haben und in einer separaten Anlage detailliert darlegen, was Sie verändert haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Voraussetzungen

Ihr Filmvorhaben als Produzentin oder Produzent kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge, der für die öffentliche Auswertung in Kinos bestimmt und geeignet ist.
  • Sie haben mit den Dreh oder Animationsarbeiten noch nicht begonnen.
  • Es liegt eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie vor. Dazu können zählen:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch
    • die Regisseurin oder der Regisseur besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben
    • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
    • die finanzielle Beteiligung der Herstellerin oder des Herstellers beziehungsweise mehrerer Herstellungsfirmen jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist
      • mindestens so groß wie die größte finanzielle Beteiligung einer an der Herstellung beteiligten ausländischen Herstellungsfirma oder
      • bei gemeinsamer Beteiligung mehrerer ausländischer Herstellungsfirmen mit Sitz in demselben Land mindestens so groß wie die größte summierte Beteiligung ausländischer Herstellenden mit Sitz in demselben Land.
    • die federführende Produzentin oder der federführende Produzent hat ihren oder seinen Wohnsitz in Deutschland oder ist Bürgerin beziehungsweise Bürger eines Landes des Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
  • Die Herstellungskosten Ihres Films betragen maximal 5.000.000 EUR. Nur in begründeten Ausnahmen können Filme mit höheren Herstellungskosten berücksichtigt werden.
  • Die Förderung soll insgesamt 80 Prozent der veranschlagten, anerkannten Herstellungskosten nicht übersteigen.
  • Sie beteiligen sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Films, im Regelfall mindestens 5 Prozent.
  • Sie produzieren eine finale Fassung des Films auf Deutsch. Bei Dokumentarfilmen sind deutsche Untertitel für die Kinoauswertung ausreichend.
  • Sie erstellen eine Version mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte und mit deutscher Audiodeskription für Sehgeschädigte.
  • Sie halten die gesetzlichen Sperrfristen nach der Erstauswertung im Kino gemäß dem Filmförderungsgesetz und gegebenenfalls ergänzender Richtlinien ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung, maximal 1 DIN-A4-Seite
  • bei Spielfilmen: Drehbuch in deutscher Sprache
  • bei Animationsfilmen: gegebenenfalls zusätzlich Storyboard
  • bei Dokumentarfilmen: Treatment von 20-50 Seiten
  • Nachweis der geschlossenen Rechtekette
  • Firmenprofil mit Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma
  • Filmografie der Regie mit
    • Angaben zur Staatsangehörigkeit
    • Angaben zu bisherigen Filmen
    • gegebenenfalls Sichtungs-Links, zum Beispiel Teaser oder Referenzfilme
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe, inklusive Absichtserklärungen, falls vorhanden
  • Besetzungsliste, inklusive Absichtserklärungen wichtiger darstellenden Personen beziehungsweise Protagonistinnen oder Protagonisten, falls vorhanden
  • Finanzierungsplan, inklusive
    • Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbausteine
    • Angaben zu Sitzungsterminen der Förderungen
    • Angaben zur Berechnung des Eigenanteils
  • Vorkalkulation der Herstellungskosten
  • Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
  • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen, welche Änderungen Sie am Projekt vorgenommen haben

Gebühren (Kosten)

kostenlos

Fristen

Die aktuellen Einreichtermine können Sie der Website der BKM entnehmen. Der Antrag ist bis zum Ablauf der Einreichfrist beim Bundesportal zu stellen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online über das Bundesportal stellen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei, hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die BKM prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die unabhängige Jury prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Sie erhalten einen Vorbescheid der BKM, ob Ihr Projekt zur Förderung empfohlen oder abgelehnt wurde.

Wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wurde:

  • Die Filmförderungsanstalt (FFA) kümmert sich um die Förderabwicklung. Weitere Details werden Ihnen im Förderungs-Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Sie können mit der Filmproduktion erst beginnen, nachdem der Zuwendungsbescheid der FFA rechtskräftig geworden ist.
  • Um den Zuwendungsbescheid von der FFA zu erhalten, müssen unter anderem die Finanzierung des Films gesichert und entsprechende Nachweise sowie mögliche zusätzliche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden. Entsprechende Informationen werden Ihnen zusammen mit dem Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Nach Fertigstellung des Films müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben. Damit sind zum Beispiel die Schlusskostenabrechnung sowie Beleg-Exemplare des Films gemeint.
  • Informieren Sie die BKM und die Filmförderungsanstalt fortlaufend über Kinostart, Festivalteilnahmen, Preise und Nominierungen und andere Details.
  • Nachdem der Film produziert wurde, müssen Sie dem Bundesarchiv eine Kopie des Films einreichen und ihn gemäß dem Bundesarchivgesetz eintragen lassen.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Urheber

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.