Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
    • Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
    • Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
    • Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
    • Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
    • Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
    • Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
    • Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für:

  • bildende Kunst,
  • darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Tanz,
  • Folklore,
  • Architektur,
  • Mode,
  • Design,
  • Grafik,
  • Film,
  • Fotografie,
  • neue Medien,
  • künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.

Die Höhe der Förderung hängt davon ab,

  • wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
  • wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
  • wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.

Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • In Deutschland ansässige
    • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
      • Vereine
      • Stiftungen
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts
      • Körperschaften
      • Anstalten
      • Stiftungen
    • kommunale Gebietskörperschaften
      • Gemeinden
      • Landkreise
    • gemeinnützige kirchliche Träger

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Kosten- und Finanzierungsplan inklusive
    • vorhandene Eigenmittel
    • zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel
    • beantragte Fördersumme
  • Gegebenenfalls weitere Finanzierungsanträge und –zusagen von Dritten
  • Projektbeschreibung mit
    • Begründungen und Erklärungen
    • Ziel und Zweck des Projekts
    • Arbeitsmethoden
    • erwartete Ergebnisse
    • Bedeutung der Maßnahme für den Träger des Projekts
  • Programm mit zeitlichem Ablaufplan der einzelnen Aktivitäten
  • Aufstellung der Projektmitarbeiter/innen mit Hinweis auf ihre Qualifikation und Exposé der Themen,
  • bei Kostenpositionen ab EUR 500: mindestens 3 formlose Kostenauskünfte
  • für eingetragene Vereine: chronologischer Auszug aus dem Vereinsregister über Vertretungsberechtigung
  • Vorberechnung für Publikationen
  • Werkvertrag/befristeter Arbeitsvertrag/Honorarvertrag der Projektmitarbeiter/innen
  • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie  folgende Unterlagen einreichen:

  • Verwendungsnachweis für die erhaltenen Fördermittel
  • Sachbericht

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Antragstellung:
    • für das Folgejahr: bis zum 30. September (Eingangsstempel)
    • für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31. März (Eingangsstempel)
    • vor Beginn des Projekts
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Projekts

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 2 bis 4 Monate

Anträge / Formulare

  • Formulare notwendig: ja
  • Online-Verfahren möglich: nein
  • persönliches Erscheinen erforderlich: nein

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Sie gehen auf die Internetseite der Bundesregierung und laden dort das Antragsformular herunter.
  • Sie füllen den Antrag für Ihr Projekt elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
  • Sie senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen per Post an das Referat K 44 bei BKM. Den Antrag senden Sie bitte auch per E-Mail an K44@bkm.bund.de .
  • Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.
  • Ihr Antrag wird von der BKM an eine Jury mit Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen weitergeleitet. Die Jury berät die BKM bei Ihrer Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Die BKM informiert Sie per Post über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Mit dem Zuwendungsbescheid vom BVA bekommen Sie die Information, wie Sie die Fördermittel anfordern können.
  • Sie können die Fördermittel anfordern, wenn Sie diese innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung für eine Zahlung brauchen.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

03.08.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.