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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Beschreibung:

Teaser

Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.

Allgemeine Informationen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ziel der FIU ist die Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zu diesem Zweck kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, unabhängig von einer eventuell durch Sie erfolgten Meldungsabgabe, Auskünfte von Ihnen einfordern, wenn Sie Verpflichtete oder Verpflichteter sind. Sie gelten als Verpflichtete oder Verpflichteter, wenn Sie als Wirtschaftsakteur in Deutschland tätig sind.

In der Regel müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen die angeforderte Auskunft erteilen. Die Auskunft umfasst alle Informationen, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, womit die Auskunft  Sie selbst oder auch Dritte betreffen kann, beispielsweise Ihre Kundinnen und Kunden oder andere geschäftliche Kontakte.

In bestimmten Fällen können Sie als Verpflichtete oder Verpflichteter die Auskunft verweigern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als

  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwältin oder Patentanwalt sowie Notarin oder Notar für einen Mandaten an der Planung oder Durchführung bestimmter Geschäfte mitwirken oder in bestimmten Betätigungsbereichen Beratungen oder sonstige Leistungen erbringen oder
  • Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin, vereidigte/r Buchprüfer oder Buchprüferin, Steuerberater oder Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte tätig sind und
  • sich die Auskunftsforderung auf Informationen beziehen, die Sie bei der Rechtsberatung oder der Prozessvertretung Ihres Vertragspartners  erhalten haben.

Die Auskunftspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie wissen, dass Ihr Vertragspartner die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung nutzt.

Wenn Sie Auskunft über  Personen oder sonstige Dritte geben müssen, dürfen Sie diese Betroffenen darüber nicht informieren.

Voraussetzungen

Sie sind Verpflichtete oder Verpflichteter. Dazu gehören unter anderem:

  • Kreditinstitute
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • (E-Geld-)Agentinnen und -Agenten
  • Versicherungsunternehmen
  • Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
  • Immobilienmaklerinnen und -makler
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare
  • Treuhandgesellschaften
  • Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Vermittlerinnen und Vermittler von Glücksspielen
  • Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Hierzu zählen Hersteller, sowie der Groß- und Einzelhandel
  • die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • die Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Auskunftsersuchen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Durch die FIU werden keine Kosten erhoben. Eigene Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung sind von Ihnen selbst zu tragen.

Fristen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird Ihnen für die Beantwortung des Auskunftsersuchens eine angemessene Frist einräumen und Ihnen diese im Rahmen der Anfrage mitteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie müssen nur handeln, wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Sie dazu auffordert, eine Auskunft zu geben. Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 Absatz 1 GwG bleibt hiervon unbenommen.

Auskunftsersuchen der FIU erhalten Sie:

  • per Post, per Fax oder
  • elektronisch über die Postfachfunktion (Mailbox) des Meldeportals der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: goAML.

Sie müssen in der Regel elektronisch antworten:

  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls bei goAML.
    • Dazu müssen Sie unter anderem:
      • eine Hauptverantwortliche oder einen Hauptverantwortlichen Ihrer Organisation für das Thema Geldwäsche benennen und
      • Ihre sowie die Identität der oder des Hauptverantwortlichen nachweisen.
    • Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
  • Melden Sie sich bei goAML an.
  • Beantworten Sie die Auskunftsforderung über die Postfachfunktion.
  • Gegebenenfalls können Sie eingeforderte Unterlagen ebenfalls über das Postfach versenden.
  • Gegebenenfalls fordert Sie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auf, weitere Unterlagen einzureichen oder zusätzliche Angaben zu machen. Kommen Sie dem bitte stets nach.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

06.04.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.