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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Allgemeine Informationen

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen Versicherungsfreiheit gilt. 

In Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden.

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse. 

Die Befreiung können Sie in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel

  • privat krankenversichert sind.
  • Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge und Ihre Bezüge bei Krankheit weiter erhalten. Das ist unter anderem der Fall bei Beamtinnen und Beamten, im Polizeidienst oder bei der Bundeswehr.

Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn

  • die gesetzliche Jahresentgeltgrenze für die Versicherungspflicht erhöht wird. Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen jetzt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.
  • Sie Arbeitslosengeld beziehen und in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren.
  • Sie Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren und Sie seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei waren.
  • Sie aufgrund von Pflege oder Familienpflegezeiten Ihre Wochenarbeitszeit reduzieren.
  • Sie während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
  • Sie nach Eltern, Pflege- oder Familienpflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, Sie außerdem seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei waren und Ihr Einkommen bei Vollzeitbeschäftigung über der Jahresentgeltgrenze liegen würde.
  • Sie aufgrund von Rentenbezug versicherungspflichtig werden
  • Sie an einer Maßnahme, zum Beispiel der Rentenversicherung, zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
  • Sie ein Studium beginnen.
  • Sie eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit ausüben, zum Beispiel ein Praktikum.
  • Sie als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung, zum Beispiel einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, beschäftigt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihres Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall, zum Beispiel eine Bestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung.
  • Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     

Gebühren (Kosten)

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Fristen

  • Den Antrag müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht startet dann mit dem 1. Tag des nächsten Kalendermonats.
  • Sie werden rückwirkend befreit, wenn Sie oder mitversicherte Angehörige noch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Sie dürfen also zum Beispiel keine ärztlichen Untersuchungen oder verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke erhalten haben.
  • Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt so lange, wie der Befreiungsgrund vorliegt. 
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 4 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.  Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

  • Formlose Antragstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienst vorhanden: nein

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
  • Richten Sie den Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, oder – falls Sie nicht gesetzlich versichert sind – an eine gesetzliche Krankenkasse, die für Versicherte an Ihren Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist.
  • Füllen Sie das Antragsformular der gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein. In der Regel gibt es unterschiedliche Formulare je nach Befreiungsgrund.
  • Die Krankenkasse prüft, ob Sie von der Versicherungspflicht befreit werden können, und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Urheber

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.