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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf bei der Agentur für Arbeit beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.

Allgemeine Informationen

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Die Agentur für Arbeit stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Die Agentur für Arbeit kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb erhalten:

  • Die Arbeitshilfe ist für eine dauerhafte Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erforderlich.
  • Sie müssen die Kosten für die Arbeitshilfe nicht selbst übernehmen. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für eine behindertengerechte Arbeitsstätte bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen zuständig.
  • Die Umsetzung der Arbeitshilfe wäre für Sie unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
  • Die Arbeitshilfe ist für einen behindertengerechten Arbeits- oder Ausbildungsplatz zusätzlich erforderlich.
  • Die Person, für die die Arbeitshilfe bestimmt ist, hat eine Behinderung oder ihr droht eine Behinderung.
  • Die Agentur für Arbeit ist für die Person mit (drohender) Behinderung die zuständige Rehabilitationsträgerin. Dies gilt meist bei Menschen vor der beruflichen Erstausbildung und wenn kein anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kostenvoranschlag
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag des Menschen mit Behinderungen
  • Rechnung (nachträglich nach Antragstellung einzureichen)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Keine

Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie die Arbeitshilfe kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben oder die Aus- oder Umbauarbeiten beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:

  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit kontaktieren.
  • Gemeinsam können Sie besprechen, welche Arbeitshilfen in Frage kommen.
  • Die Antragsunterlagen bekommen Sie entweder per Post zugesandt oder persönlich ausgehändigt. Sofern Sie Fragen beim Ausfüllen der Anträge haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin.
  • Reichen Sie die Unterlagen mit den geforderten Nachweisen bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Die Agentur für Arbeit prüft, ob der Mensch mit Behinderungen Eigentümer der Arbeitshilfe werden kann, damit er die Arbeitshilfe zum nächsten Arbeitsplatz/Arbeitgeber mitnehmen könnte.
    • In diesem Fall würde die Förderung der Arbeitshilfe an den Menschen mit Behinderungen erfolgen und mit diesem abgewickelt werden.
  • Die Agentur für Arbeit prüft den notwendigen Umfang der Arbeitshilfen. Sie prüft dabei auch, ob eventuell eine Besichtigung des Arbeitsplatzes nötig ist.
  • Sie bekommen einen vorläufigen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Hilfe bewilligt wird.
  • Bei einer Bewilligung schaffen Sie sich die Arbeitshilfen für Ihren Betrieb an und reichen die Rechnung bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Zum Abschluss erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über die konkrete Leistung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

01.11.2022

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.