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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anrechnung von Medialeistungen aus Filmabgabeberechnung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie in Werbezeiten für Ihren Kinofilm im Fernsehen und im Radio erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Medialeistung beantragen.

Allgemeine Informationen

Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und  privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.

Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,

  • der  bundesweit und
  • mit mindestens 25 Kopien

in den Kinos startet.

Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.

Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.

Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt

Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:

  • Kategorie A: EUR 200.000,00
  • Kategorie B: EUR 300.000,00
  • Kategorie C: EUR 400.000,00

Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.

  • Kategorie A: EUR 100.000,00
  • Kategorie B: EUR 200.000,00
  • Kategorie C: EUR 300.000,00.

Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar

Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film

  • mindestens EUR 200.000 Medialeistung für die Bewerbung zum Kinostart Ihres betreffenden Films bewilligt bekommen haben und
  • eine bestimmte Besucherzahl erreicht haben.

Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.

Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Verleiher von Kinofilmen
    • die bundesweit und
    • mit mindestens 25 Kopien

in den Kinos starten

Weitere Voraussetzungen:

  • Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit
    • weniger als 250 Beschäftigten und
    • höchstens EUR 50 Millionen Umsatz im Jahr oder
    • eine maximale Bilanzsumme von EUR 43 Millionen

handelt

Bei Beantragung zusätzlicher Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen muss

  • mindestens EUR 200.000 Medialeistung bewilligt worden sein und
  • eine bestimmte Besucherzahl erreicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Erklärung über Art und Höhe der beantragten Förderhilfe
  • Marketingkonzept (gegebenenfalls auch Darlegung, dass Einsatz für Hörfunkwerbung beabsichtigt)
  • Ausführliche Beschreibung der TV Kampagne,
  • Kalkulation der Herausbringungskosten sowie Finanzierungsplan
  • Verleihvertrag
  • Anzahl der Startkopien
  • Ansichts-DVD der Kinofassung,
  • Verpflichtung zur Bereitstellung eines Digital Cinema Package (DCP) der Kinofassung zur Sichtung in einem mit der Filmförderungsanstalt (FFA) abzustimmenden technischen Format
  • Erklärung, dass Sperrfristen eingehalten werden
  • Angaben zu Hersteller, Regisseur und Schauspielern
  • Angabe der erwarteten Besucherzahlen circa 15 Sekunden Spot oder eine ausführliche Beschreibung
     

Gebühren (Kosten)

  • bei Mehrfachprüfung: 1,7 Prozent des bewilligten Zuwendungsbetrags

Fristen

Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
 

Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung der Förderungsentscheidung: Abhängig von Terminierung der Kommissionssitzungen. Nach Sitzung circa 1 Woche Bearbeitung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
  • Stellen Sie Ihren Antrag online. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post und elektronisch an die FFA.Die FFA bestätigt den Eingang Ihres Antrags, prüft diesen
  • Anschließend wird der Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
  • Die Kommission fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit.
  • Die Entscheidung wird Ihnen durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
  • Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

26.01.2021
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.