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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Antrag auf Passive Veredelung stellen
Beschreibung:

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Im Verfahren der Passiven Veredelung können Sie in Drittändern Waren veredeln lassen. Bei der Wiedereinfuhr zahlen Sie dann verringerte oder keine Einfuhrabgaben.

Allgemeine Informationen

Das Verfahren der Passiven Veredelung ermöglicht es Unternehmen, Unionswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) auszuführen, um sie in Drittländern veredeln zu lassen. Für die Wiedereinfuhr der veredelten Erzeugnisse in das EU-Zollgebiet werden dann weniger oder gar keine Einfuhrabgaben fällig. Die Verzollung richtet sich nach den Kosten der Veredelung, die Unionswaren werden weniger oder gar nicht berücksichtigt.

Unter Veredelungsvorgängen versteht man

  • die Ausbesserung (zum Beispiel Reparaturen),
  • die Bearbeitung (zum Beispiel das Färben von Textilien) oder
  • die Verarbeitung von Waren (zum Beispiel Herstellung von Backwaren aus Getreide und anderen Zutaten).

Um am Verfahren der passiven Veredelung teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Es gibt 2 Antragsverfahren:

  • Für sogenannte „sensible Waren und Erzeugnisse“ nach Unionszollkodex muss ein ausführlicher, förmlicher Antrag gestellt werden.
  • Für andere Waren kann der Antrag auch vereinfacht gestellt werden.  

Zuständig für den förmlichen Antrag ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.

Der vereinfachte Antrag ist bei der Ausfuhrzollstelle an Ihrem Sitz zu stellen oder in deren Bezirk die Waren zur vorübergehenden Ausfuhr verpackt oder verladen werden.

Waren, durch deren Ausfuhr ein finanzieller Vorteil für den Abgabenschuldner entsteht, sind vom Verfahren der Passiven Veredelung ausgeschlossen. Dazu zählen Waren,

  • deren Ausfuhr zur Erstattung oder zum Erlass von Einfuhrabgaben führt,
  • die zuvor aufgrund ihrer Endverwendung zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz in den freien Verkehr überführt worden sind,
  • deren Ausfuhr zur Gewährung von Ausfuhrerstattungen führt, oder
  • für die aufgrund ihrer Ausfuhr im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik ein anderer finanzieller Vorteil als die vorgenannte Erstattung gewährt wird.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig und die zu veredelnden Waren sind Unionswaren.
  • Sie gelten als zuverlässig in Zollangelegenheiten, zum Beispiel dadurch dass Sie den Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ besitzen.  
  • Sie führen geeignete Aufzeichnungen in der von den Zollbehörden genehmigten Form.
  • Sie führen die Veredelungsvorgänge in einem Drittland durch beziehungsweise lassen sie dort durchführen.
  • Durch die Verarbeitung der Waren im Drittland werden Interessen von verarbeitenden Unternehmen im Zollgebiet der EU nicht wesentlich beeinträchtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • dem förmlichen Antrag ist ein ausgefüllter „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V“ beizufügen
  • Ausnahme: Wenn Sie eine AEO–Bewilligung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ haben, müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen.

Gebühren (Kosten)

Es entstehen keine Kosten für Sie.

Es wird eine Sicherheit nur bei der vorzeitigen Einfuhr der aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen und bei der vorzeitigen Einfuhr von Ersatzerzeugnissen im Standardaustauschverfahren erhoben.

Bei der Verwendung der Zollsoftware ATLAS entstehen außerdem Kosten beim jeweiligen Softwareanbieter.

Fristen

Die Bewilligung ist mit dem Tag der Zustellung wirksam und wird höchstens für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Im vereinfachten Antragsverfahren gilt die Bewilligung für einen einmaligen Veredelungsvorgang.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung zur passiven Veredelung erhalten Sie im förmlichen Antragsverfahren in der Regel in 30 Tagen. Im vereinfachten Antragsverfahren wird die Bewilligung in der Regel innerhalb 1 Tages erteilt.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Antragsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja (nur bei vereinfachtem Antragsverfahren)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Es wird zwischen 2 Antragsformen unterschieden. Für „sensible Waren und Erzeugnisse“ nach Unionszollkodex ist ein förmlicher Antrag nötig, bei allen anderen Waren sowie beim sogenannten Standardaustausch kann der Antrag vereinfacht gestellt werden.

1. Förmlicher Antrag

  • Öffnen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die Inanspruchnahme der passiven Veredelung (0266)“ auf der Internetseite des Zolls.
  • Laden Sie den „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V“ von der Internetseite des Zolls herunter. (Wenn Sie eine AEO–Bewilligung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ haben, entfällt dieser Schritt. Sie müssen den Fragebogen nicht ausfüllen.)
  • Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu dem Formular und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
  • Nach Klärung aller Fragen, füllen Sie das Formular (und gegebenenfalls Fragebogen) aus, legen alle erforderlichen Unterlagen bei und senden sie an das zuständige Hauptzollamt.
  • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Voraussetzungen zu Teilnahme am Verfahren vorliegen, erhalten Sie eine Bewilligung. In der Bewilligung werden die Modalitäten zur Verfahrensdurchführung geklärt.

2. Vereinfachter Antrag

  • Melden Sie sich bei der Zollsoftware ATLAS („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“) an.
  • Wenn Sie die Software noch nicht nutzen, können Sie diese bei einem zertifizierten Software-Anbieter erwerben.
  • Machen Sie über die Software eine elektronische Zollanmeldung zur Überführung der Waren in die passive Veredelung und senden Sie diese online ab.  
  • Die zuständige Ausfuhrzollstelle prüft Ihren Antrag.
  • Mit der Überlassung der Waren erhalten Sie auch die Bewilligung zur passiven Veredelung. Die Bewilligung gilt für einen einmaligen Veredelungsvorgang.

Wenn Sie Ihre Ware bei einer Ausfuhrzollstelle in einem anderen Mitgliedstaat in das Verfahren der passiven Veredelung überführen möchten , ist der Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal der Europäischen Kommission zu stellen. Die Möglichkeit, den Antrag vereinfacht zu stellen, entfällt in diesem Fall. Mehr Informationen zur sogenannten „mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligung“  finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

03.02.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Antrag passive Veredelung (OPO) Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.