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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Als Reisender aus einem Nicht-EU-Staat umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen
Beschreibung:

Teaser

Reisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen.

Allgemeine Informationen

Reisende aus Drittstaaten (Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ab einem Warenwert von EUR 50,01 umsatzsteuerfrei einkaufen. Für Reisende mit Wohnort in Nordirland ist ein steuerfreies Einkaufen ausgeschlossen.

Wenn Sie auf Privatreisen in Deutschland einkaufen, müssen Sie beim Kauf zunächst den vollen Preis inklusive Umsatzsteuer zahlen, können sich die Steuer aber erstatten lassen.

Für Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung von privaten Beförderungsmitteln (zum Beispiel Auto, Motorboot, Flugzeug) gebraucht werden, gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht. Dazu gehören zum Beispiel Stoßstangen, Außenspiegel, Kraftstoff oder Pflegemittel. Ebenso sind Dienstleistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen und Restaurantbesuche  von der Befreiung ausgeschlossen.

Um sich die Steuer erstatten lassen zu können, müssen Sie das von Ihrem Händler ausgefüllte Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)“ beziehungsweise den Kassen- oder Rechnungsbeleg vor der Ausreise aus dem Zollgebiet der Union bei einer Grenzzollstelle vorlegen. Diese bestätigt Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen die fristgerechte Ausfuhr der Waren sowie die Eigenschaft als Drittlandskäufer (Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung).  

Gegen Vorlage der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege beim Händler kann Ihnen dieser die Umsatzsteuer erstatten. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer von einem Serviceunternehmen erstatten zu lassen. Gegen Aushändigung der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege zahlt dieses Unternehmen den Steuerbetrag nach Abzug eines Bearbeitungsentgelts aus (vorrangig an Flughäfen).

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat.
  • Ihr Wohnort ist nicht Nordirland.
  • Sie sind nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels, der Sie zu einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Deutschland berechtigt.
  • Beim Einkauf handelt es sich um Waren aus dem  Einzelhandel. Dienstleistungen sind ausgeschlossen.
  • Die Waren müssen innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
  • Sie führen die Ware in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus. Zu persönlichem Reisegepäck gehört nur Gepäck, das  Sie beim Grenzübertritt bei sich führen. Gepäck, das per Post oder mit einer Spedition nach Hause geschickt wird, gilt nicht als persönliches Reisegepäck.
  • Der Einkauf muss pro Beleg mindestens EUR 50,01 (einschließlich Umsatzsteuer) betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Wohnorts durch Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)

Gebühren (Kosten)

Es entstehen keine Kosten für Sie.

Fristen

Die Umsatzsteuer bekommen Sie nur erstattet, wenn Sie die Waren vor Ablauf des 3. Kalendermonats, der auf den Monat des Kaufs folgt, ausführen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Ausfuhrbestätigung von der zuständigen Grenzzollstelle in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (bei Ablehnung der Bestätigung)
  • Der Widerspruch ist bei dem Hauptzollamt einzulegen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grenzzollamt liegt, das die Bestätigung abgelehnt hat.
  • finanzgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Verfahrensablauf

Fragen Sie im Geschäft nach dem Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)“ und lassen  Sie dieses vor Ort ausfüllen. Alternativ können Sie das Formular selbst auf der Internetseite des Zolls ausdrucken und während des Einkaufs mit sich führen. Oder Sie verwenden den Kassen- oder Rechnungsbeleg. Dieser kann anstelle des vorher genannten Formulars  zur Vorlage bei der Grenzzollstelle genutzt werden.

Im Geschäft

  • Wenn Sie das Formular nutzen: Lassen Sie es vom Händler ausfüllen und  durch seine Unterschrift bestätigen.
  • Alternativ: Verwenden Sie den Kassen- oder Rechnungsbeleg.

An der Grenzzollstelle

  • Informieren Sie beim Check-In das Personal Ihrer Fluggesellschaft darüber, dass Sie eine Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung benötigen, um die Umsatzsteuer Ihrer Einkäufe erstattet zu bekommen.
  • Das Flugpersonal wird Sie nach Abfertigung des Gepäcks und Anbringen des Gepäckanhängers mit Ihrem Gepäck an die zuständige Grenzzollstelle verweisen.
  • Das Zollpersonal bestätigt Ihnen auf dem Formular oder  dem Kassenbeleg / Rechnung die Ausfuhr Ihrer Einkäufe. Wenn sich Ihre Einkäufe im Aufgabegepäck befinden, verbleibt das Gepäckstück beim Zoll und wird von dort in den Transport weitergeleitet. Wenn sich Ihre Einkäufe im Handgepäck befinden, können Sie dieses nach der Abfertigung mit in die Kabine nehmen.
  • Mit der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung durch den Zoll können Sie sich nun  die Umsatzsteuer erstatten lassen. Dafür gibt es 2 Wege:  
    • Zurück Zuhause senden Sie den Ausfuhr- und Abnehmernachweis an den Händler. Dieser zahlt Ihnen dann die Umsatzsteuer zurück.
    • Alternativ können Sie sich direkt am Flughafen vor Abreise an ein Serviceunternehmen wenden, welches die Rückerstattung gegen eine Servicegebühr für Sie durchführt.

Bitte beachten Sie, falls Sie innerhalb des Europäischen Zollgebiets nochmals umsteigen:

  • Waren im Aufgabegepäck müssen Sie am ersten Abflughafen von der Zollstelle bestätigen lassen.
  • Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

10.02.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.