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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Aufnahme eines Raucharoma-Primärprodukts in die Gemeinschaftsliste zugelassener Primärprodukte beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein neues Raucharoma in oder auf Lebensmitteln verwenden möchten, müssen Sie dieses auf europäischer Ebene genehmigen lassen . Bei Genehmigung wird das Raucharoma auf die EU-Gemeinschaftsliste der Primärprodukte gesetzt. 

Allgemeine Informationen

Das Räuchern ist eines der ältesten Verfahren zur Behandlung von Lebensmitteln. Es dient sowohl der Haltbarmachung als auch der Würzung. Wenn jedoch vor allem der geschmackliche Vorteil des Räucherns genutzt werden soll, können heutzutage auch Raucharomen für die Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet werden. Raucharomen werden jedoch ausschließlich für die Aromatisierung von Lebensmitteln wie Fleisch, Suppen und Snacks genutzt. Eine Verlängerung der Haltbarkeit ist durch das Aufsprühen von Raucharomen oder Eintauchen von Lebensmitteln in Raucharomen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich. 

Wenn Sie Raucharomen verwenden, sollten Sie zuerst prüfen, welche Raucharomen in der Europäischen Union zugelassen sind. Die zugelassenen Raucharomen stehen auf einer Gemeinschaftsliste der Europäischen Gemeinschaft. Da Raucharomen aus Rauch hergestellt werden, der einer Fraktionierung und Reinigung unterzogen wird, wird die Verwendung von Raucharomen generell als weniger gesundheitsbedenklich angesehen als der traditionelle Räucherprozess.  Möchten Sie jedoch ein bisher nicht genehmigtes Raucharoma nutzen, müssen Sie zunächst dessen Zulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen. 

Was sind Raucharomen

Wie auch beim herkömmlichen Räuchern wird für die Herstellung von Raucharomen Rauch genutzt. Dafür werden Harthölzer unter kontrollierten Bedingungen verglimmt. Der Rauch wird dann so genutzt und verarbeitet, dass die sogenannten Primärprodukte entstehen. Werden diese Primärprodukte durch Trägerstoffe ergänzt, entstehen Raucharomen, welche direkt in die Lebensmittel eingearbeitet oder auf deren Oberfläche aufgetragen werden können. 

Warum wird eine Zulassung benötigt

Da Raucharomen komplexe Gemische vieler chemischer Substanzen sind, gelten bei der Verwendung als Lebensmittelaroma besondere Regelungen. Ein Raucharoma benötigt daher eine Zulassung, welche nachweist, dass es kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.

Gesetzliche Grundlage

Prinzipiell gilt, dass nur Raucharomen, welche auf der EU-Liste für zugelassene Raucharomen und Primärprodukte stehen, für die Verarbeitung in oder auf Lebensmitteln verwendet werden können. Es ist festgelegt, wie Primärprodukte einheitlich 

  • bewertet, 
  • zugelassen, 
  • und verwendet 

werden sollen. In dieser Gemeinschaftsliste sind alle zugelassenen Primärprodukte und Raucharomen in der Europäischen Gemeinschaft gelistet. Dadurch wird ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit gewährleistet.

Antrag auf Zulassung stellen

Möchten Sie, dass ein weiteres Raucharoma oder dessen Primärprodukt zugelassen und somit der Gemeinschaftsliste der EU hinzugefügt wird, müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einreichen. Auf Grundlage der eingereichten Daten wird dann von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) die Sicherheit des Produkts bewertet. Dabei wird geprüft, ob es durch die im Antrag vorgeschlagene Verwendung Risiken für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt. 

Bitte beachten Sie, dass Raucharomen prinzipiell nur für 10 Jahre zugelassen sind. Haben Sie bereits in der Vergangenheit die Zulassung für ein Raucharoma erhalten, müssen Sie mindestens 18 Monate vor Ablauf der bestehenden Zulassung einen neuen Antrag stellen. 
 

Voraussetzungen

Die Verwendung von Raucharomen in oder auf Lebensmitteln wird nur zugelassen, wenn das antragstellende Unternehmen nachweisen kann, dass dies kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung von Raucharomen einreichen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 einreichen: 

  • Name und Anschrift des Antragstellers;
  • die in Anhang II der Verordnung (EG) 2065/2003 aufgeführten Informationen;
  • eine begründete Erklärung, dass das Produkt Artikel 4 Absatz 1 erster Gedankenstrich entspricht (dass die Verwendung keine Risiken für die menschliche Gesundheit darstellt);
  • eine Zusammenfassung des Dossiers;
  • gegebenenfalls ein Ersuchen um Vertraulichkeit bestimmter Informationen nach Artikel 15 der Verordnung (EG) 2065/2003.

Der Antrag ist entsprechend den Vorgaben des “Scientific Guidance for the preparation of applications on smoke flavouring primary products” (EFSA Journal 2021;19(3):6435) zu erstellen.
 

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

Es gibt keine Frist für die Antragstellung für ein neues Raucharoma. Die Gültigkeit einer bestehenden Zulassung beträgt 10 Jahre. Ein Antrag auf Verlängerung einer Zulassung muss mindestens 18 Monate vor Ablauf der bestehenden Zulassung gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

Dauer: 9 Monate bis mehrere Jahre. 

Die Nachforderung von Unterlagen mit einer Frist von jeweils bis zu einem Jahr kann zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungsdauer führen

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung von Raucharomen elektronisch über die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission beantragen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Rufen Sie die E-Submission Food Chain (ESFC) Plattform der Europäischen Kommission auf.  
  • Nutzen Sie als Hilfestellung das Benutzerhandbuch und weitere Schulungsunterlagen . 
  • Legen Sie ein Nutzerkonto an und melden Sie sich bei dem Portal an. 
  • Wählen Sie „Food Improvement Agents“ aus der Domänenliste „Lebensmittel“. Wählen Sie dann den Domänentyp „Smoke Flavourings“, die Antragsart, den Empfängermitgliedstaat und die entsprechende zuständige Behörde und klicken Sie dann auf "Start process“.
  • Legen Sie dann Ihr Dossier an. Ihr Antrag muss unter anderem folgende Informationen enthalten:
    • die für die Herstellung des Primärprodukts verwendete Holzart;
    • detaillierte Informationen über die Produktionsverfahren der Primärprodukte und die Weiterverarbeitung bei der Produktion daraus hergestellter Raucharomen;
    • die qualitative und quantitative chemische Zusammensetzung des Primärprodukts und die Charakterisierung des nicht identifizierten Anteils. Von besonderer Bedeutung sind die chemischen Spezifikationen des Primärprodukts und Angaben über die Stabilität und den Grad der Variabilität der chemischen Zusammensetzung. Die nicht identifizierten Anteile, also der Anteil der Stoffe, deren chemische Struktur nicht bekannt ist, sollten so gering wie möglich sein und durch angemessene Analyseverfahren charakterisiert werden, etwa durch chromatografische oder spektrometrische Verfahren;
    • ein validiertes Analyseverfahren zur Probenahme, Identifizierung und Charakterisierung des Primärprodukts;
    • Informationen über die beabsichtigten Verwendungsmengen in oder auf spezifischen Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien;
    • toxikologische Daten entsprechend der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses in seinem Bericht über Raucharomen vom 25. Juni 1993 oder deren letzte Aktualisierung. Die EFSA regt an, das Antragsdossier auf Englisch zu verfassen, um Verzögerungen bei der Evaluierung des Antrags aufgrund der dort zu veranlassenden Übersetzung zu vermeiden.
  • Fügen Sie dem Antrag weitere erforderliche Unterlagen bei. 
  • Schicken Sie den Antrag online ab.

Wenn Sie die Zulassung eines Primärproduktes beantragt haben, erfolgt die Entgegennahme Ihres Antrags durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wie folgt:

Das BVL 

  • bestätigt den Erhalt Ihres Antrags schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach dessen Eingang. 
    • In der Bestätigung wird das Datum des Antragseingangs vermerkt.
  • informiert die EFSA unverzüglich,
  • kann Sie als antragstellende Person gegebenenfalls auffordern, die Unterlagen zum Antrag innerhalb einer bestimmten Frist zu ergänzen.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über den Antrag und stellt ihnen alle Antragsunterlagen zur Verfügung. 
  • Die  Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft den Antrag und veröffentlicht ihre Stellungnahme.
  • Die Europäische Kommission erstellt innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Stellungnahme einen Verordnungsentwurf zur Aufnahme des beantragten Primärprodukts in die Liste zugelassener Primärprodukte oder einen Entwurf einer an den Antragsteller gerichteten Entscheidung, mit der die Zulassung verweigert wird.
     

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:    

Eine Zulassung erfolgt für 10 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 10 Jahre ist möglich. Dazu muss der Zulassungsinhaber mindestens 18 Monate vor Ablauf der Zulassung einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellen.  

Bisher zugelassene Primärprodukte sind bis zum 1. Januar 2024 zugelassen. Anträge zur Verlängerung der Zulassung müssen bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. 
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

02.03.2022

Urheber

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

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Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.