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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Bescheinigung nach Filmförderungsgesetz und/oder Ursprungszeugnis beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung nach Filmförderungsgesetz (FGG).

Die Bescheinigung beantragen Sie rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und legen Sie schließlich mit Ihrem Förderantrag bei der FFA vor.

Die Bescheinigung dient zur Bestätigung, dass Ihr Film den Voraussetzungen des FFG zur Anerkennung als deutscher Film entspricht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten, entscheidet die FFA. 

Wenn Sie  vorhaben, Ihren Film im Ausland zu verwerten, müssen Sie dort gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis vorlegen. Das Ursprungszeugnis beantragen Sie ebenfalls beim BAFA. Es bescheinigt, dass es sich bei Ihrem Film um einen deutschen Film im Sinne des FFG handelt.  

Für das Ursprungszeugnis gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Bescheinigung. Soweit Sie eine Bescheinigung und ein Ursprungszeugnis benötigen, können Sie beide Anträge gleichzeitig mit dem selben Antragsformular beantragen.  

Hinweis: Das FFG ist ausschließlich auf Kinofilme bezogen. Grundsätzlich werden daher Bescheinigungen nur für deutsche Kinofilme ausgestellt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der/die Filmproduzent/in, mit 

  • Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder
  • einer Niederlassung im Deutschland, 
    • wenn sich der Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
    • in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • in der Schweiz befindet.

Ihr Film muss zur Anerkennung als deutscher Film folgenden Voraussetzungen des FFG entsprechen:

  • Die Regisseurin oder der Regisseur Ihres Films muss
    • entweder Deutsche oder Deutscher sein,
    • dem deutschen Kulturbereich angehören oder 
    • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, 
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • der Schweiz haben.
  • Jedenfalls eine Endfassung Ihres programmfüllenden Films muss in deutscher Sprache gedreht oder synchronisiert hergestellt sein. Bei Kurzfilmen muss jedenfalls eine Endfassung des Films mit einer kinotauglichen Untertitelung versehen sein. 
  • Thema Ihres Films müssen kulturelle, historische oder gesellschaftliche Fragen sein.
  • Ihr Film muss entweder
    • in deutscher Sprache in Deutschland,
    • als deutscher Beitrag im Hauptwettbewerb oder
    • in einer Nebenreihe auf einem Festival welturaufgeführt worden sein.
  • Ihr Film muss mindestens zwei der erforderlichen kulturellen Kriterien erfüllen.
  • Für Studioaufnahmen müssen Sie Studios und für die Produktionstechnik und die Postproduktion technische Dienstleister benutzen, die ihren Geschäftssitz in
    • Deutschland,
    • einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
    • in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder 
    • in der Schweiz haben.

Hinweise für internationale Koproduktionen:

Wenn bei einer Gemeinschaftsproduktion mindestens eine/r der Produzenten/innen seinen Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, muss eine Anerkennung nach 

  • dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen oder 
  • einem zwei- oder mehrseitigen zwischenstaatlichen Abkommen vorliegen. 

Liegt kein zwei- oder mehrseitiges Abkommen vor oder ist kein Abkommen anwendbar, muss eine gegenüber der ausländischen Beteiligung erhebliche finanzielle Beteiligung des/der deutschen Produzenten/Produzentin sowie eine angemessene künstlerische und technische Beteiligung vorliegen. Bei überwiegender deutscher Beteiligung muss Ihr Film in deutscher Sprache im Inland oder als deutscher Beitrag auf einem Festival uraufgeführt worden sein. Außerdem muss Ihr Film mindestens zwei der erforderlichen kulturellen Kriterien erfüllen. Dies gilt auch bei einer Anerkennung nach einem zwei- oder mehrseitigen Abkommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anlage Kulturelle Kriterien  
  • Koproduktionsvertrag/Verträge
  • Nachweis der Fertigstellung des Kinovorführformats
  • Nachweis zur Weltuhraufführung
  • Finanzierungsplan
  • Stabliste
  • Weitere Unterlagen, die in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie zudem den Ausfüllhinweisen zu dem entsprechenden Formular entnehmen

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Der Antrag auf Bescheinigung ist rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder bei internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 10 Tage, sofern der Antrag vollständig ist.

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis können Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite des BAFA das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. 
  • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg an die zuständige Stelle im BAFA. 
  • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet das BAFA über Ihren Antrag. 
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung beziehungsweise das Ursprungszeugnis per Post. 
  • Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit ausführlicher Begründung.
  • Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. 
  • Wird die Ablehnung nach Ihrem Widerspruch aufrechterhalten, ergeht ein Widerspruchsbescheid mit ausführlicher Begründung.
  • Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fachlich freigegeben am

09.01.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.