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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung für Digitalisierung von Filmen mit besonderem Wert beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.

Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Digitalisierung von Kurz- oder Langfilmen
    • von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder
    • dokumentarischem Wert oder
    • künstlerischem Wert.

Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:

  • Auswertungsinteresse:
    • Sie verfolgen ein wirtschaftliches Interesse zum Beispiel via
      • Kinoauswertung,
      • Festivalauswertung,
      • DVD,
      • Blu-ray,
      • Video on Demand oder
      • Fernsehen.
    • kuratorisches Interesse:
      • Sie planen die Digitalisierung aus filmhistorischer Sicht, zum Beispiel für ein Filmmuseum.
    • konservatorisches Interesse:
      • Sie planen die Digitalisierung, weil das analoge Filmmaterial gefährdet ist.

Förderfähige Kosten sind:

  • Kosten für die Digitalisierung und Restaurierung:
    • projektbezogene Personalausgaben,
    • projektbezogene Sachkosten für die Digitalisierung und Restaurierung
    • projektbezogene sonstige Kosten:
      • Reisekosten
      • Transporte
      • Ausleihgebühren
    • projektbezogene Handlungskosten bis 7,5 Prozent

Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:

  • 80 Prozent für anerkennungsfähige Ausgaben, die Sie innerhalb von 6 Wochen tätigen müssen.
  • Zusätzlich werden nach Auswertungsinteresse 20 Prozent der Förderung erst ausgezahlt nach
    • Vorlage des Verwendungsnachweises,
    • Einlagerungsbestätigung des Bundesarchivs und
    • Bestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim Filmportal.

Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Personen, die die Rechte an dem Film innehaben oder
  • die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Person haben, die die Reche besitzt oder
  • Filmerbe-Einrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis zwecks Sicherung des Films.

Weitere Voraussetzungen:

  • die antragstellende Person muss ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben
    • antragstellende Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in
      • einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
      • Island,
      • Liechtenstein,
      • Norwegen oder
      • der Schweiz

müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.

  • der Film muss besondere filmhistorische Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischen Wert haben.
  • der Film muss kinotauglich sein.
  • Ihr Eigenanteil an den Kosten muss mindestens 20 Prozent betragen.
  • die digitale Fassung soll eine Auflösung von mindestens 2 K (2048 Pixel in der Breite) haben.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Projektbeschreibung (Darlegung der Bedeutung für das Filmerbe)
  • Nachweis deutscher Film (BAFA-Nachweis oder Ähnliches)
  • Rechtenachweis beziehungsweise Zustimmung der Person, die die Rechte besitzt
  • Kostenaufstellung beziehungsweise Kostenvoranschlag
  • aktueller Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über Eigenmittel (Bankbestätigung oder Kontoauszug)
  • bei Auswertungs- oder kuratorischem Interesse: Auswertungskonzept
  • bei konservatorischem Interesse: technische Begutachtung der Materialgefährdung
  • gegebenenfalls:
    • Nachweise über Festivalteilnahmen, Nominierungen und Preise
    • Nachweis der Fremdmittel

Für die Auszahlung der ersten Raten müssen Sie einreichen:

  • Mittelanforderung

Für die Auszahlung der letzten Rate müssen Sie einreichen:

  • zahlenmäßiger Nachweis
  • Einlagerungsbestätigung des Bundesarchivs
  • Bestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim Filmportal
  • Sachbericht

Gebühren (Kosten)

  • keine

Fristen

  • Antragstellung: Antrag kann laufend gestellt werden
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate, um das Projekt umzusetzen
  • Antrag auf Auszahlung: nachdem Sie Ihre Ausgaben gemacht haben oder frühestens 6 Wochen vor notwendiger Zahlung
  • Schlussprüfung: spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags nach Sitzungstermin: bis zu 4 Wochen
  • von der Mittelanforderung bis zur Auszahlung: 2 bis 4 Wochen

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Registrieren Sie sich auf dem Antragsportal der FFA.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Ihr Antragsformular wird auf Grundlage Ihrer hochgeladenen Informationen automatisch im Antragsportal der FFA generiert.
  • Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
  • Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular an die FFA.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
  • Die FFA gibt Ihnen per Post Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
  • Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  • Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden Ihnen die Ablehnungsgründe per Post mitgeteilt.
  • Nach Bestandskraft des Bescheides können Sie eine Mittelanforderung stellen.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag auf Auszahlung und überweist die Fördermittel auf das Projektkonto der die Zuwendung empfangenden Person.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

11.01.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.