Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten
Beschreibung:

Teaser

Möchten Sie eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten, können Sie diese beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Allgemeine Informationen

De-Mail stellt eine sichere Infrastruktur für digitale Kommunikation bereit. De-Mails ähneln E-Mails, sind aber sicherer: Die Identität von Absender und Empfänger kann nicht gefälscht werden und die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen. Bürger, Unternehmen und Verwaltung können über den Dienst sicher kommunizieren. Den Betrieb dieser Infrastruktur übernehmen akkreditierte De-Mail-Diensteanbieter (DMDA).

Wenn Sie ein DMDA werden möchten, brauchen Sie eine Akkreditierung. Diese Akkreditierung erhalten Sie auf Antrag vom BSI. Dafür müssen Sie technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie Versicherungen mit bestimmten Deckungssummen nachweisen und Zertifikate vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einholen.

Wenn Sie akkreditiert werden, erhalten Sie ein Gütezeichen. Mit diesem Gütezeichen dürfen Sie für die technische und administrative Sicherheit Ihrer Dienste werben.

Die Akkreditierung ist für drei Jahre gültig, danach müssen Sie eine Re-Akkreditierung beantragen.

Bevor Sie den Antrag stellen, können Sie sich mit Mitarbeitern des BSI treffen. In einem Informationsgespräch können sie Ihnen das Akkreditierungsverfahren sowie die damit verbundenen organisatorischen Fragen und die Kosten erläutern.
 

Voraussetzungen

Als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie:

  • die für den Betrieb von De-Mail-Diensten erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen,
  • eine geeignete Deckungsvorsorge besitzen, um dem Ersatz möglicher Schäden nachzukommen,
  • die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen, damit Sie die Dienste zuverlässig und sicher erbringen können sowie
  • bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. 
     

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Nachweise zum Unternehmen:

  • Unternehmensdarstellung,
  • Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisterauszug,
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und
  • Insolvenzbescheinigung (Eigenversicherung), dass das Unternehmen sich nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.

Die allgemeinen Nachweise zum Unternehmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Weitere erforderliche Nachweise:

  • Testate von zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern De-Mail mit den zugehörigen Testierungsberichten (nicht älter als sechs Monate),
  • ein Datenschutzzertifikat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie
  • Nachweise zur:
    • Zuverlässigkeit,
    • Fachkunde und
    • Deckungsvorsorge.
       

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren für Ihre Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand des Verfahrens. Dabei gelten folgende Stundensätze:

  • EUR 84,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des höheren Dienstes,
  • EUR 68,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gehobenen Dienstes und
  • EUR 54,00 pro Stunde bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.

Fristen

  • Die Akkreditierung muss spätestens nach drei Jahren erneuert werden. Den Antrag dafür müssen Sie mindestens drei Monate vor Ablauf Ihrer Akkreditierung stellen.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter

Onlineverfahren möglich: nein  

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie schriftlich beantragen. Das BSI empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag formlos anzukündigen, bevor Sie die Nachweise einholen.

Antragsphase:

  • Das BSI bietet Ihnen vor der Antragsstellung ein Informationsgespräch an. In dem Gespräch können Sie sich über die Aufwände des Verfahrens sowie über mögliche Kosten informieren.
  • Füllen Sie anschließend das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen an das BSI.
  • Das BSI prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und Vollständigkeit. Außerdem prüft es Ihre eingereichten Nachweise auf formale und sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit.
  • Das Ergebnis der Begutachtung Ihres Antrags wird vom BSI in einem Akkreditierungsreport zusammengefasst. Wenn Sie die eingereichten Unterlagen nachbessern müssen, teilt das BSI Ihnen das mit.

Begutachtungsphase:

  • Auf Basis der Begutachtung Ihres Antrags und der Nachweise entscheidet das BSI über Ihre Akkreditierung. Die Entscheidung teilt es Ihnen schriftlich mit.
  • Wenn Sie akkreditiert werden, gibt das BSI Ihnen eine Akkreditierungsurkunde, das Gütezeichen und einen Report zu Ihrer Akkreditierung. Die Akkreditierung müssen Sie spätestens nach drei Jahren erneuern. 
  • Bevor ein negativer Bescheid versendet wird, teilt Ihnen das BSI die Gründe für die Ablehnung mit. Sie können innerhalb von zwei Wochen hierzu Stellung beziehen. Wenn möglich, gibt Ihnen das BSI die Gelegenheit, die Mängel zu beheben.

Betriebsphase:

  • Sobald Ihre Akkreditierung abgeschlossen ist, beginnt die Betriebsphase: Sie dürfen Ihre De-Mail-Dienste jetzt anbieten.
  • Ab Zeitpunkt der Akkreditierung und Aufnahme des Betriebs der De-Mail-Dienste unterliegen Sie der Aufsicht durch das BSI. Das verpflichtet Sie zu folgenden Dingen:
    • Sie müssen Sicherheitsschwachstellen unverzüglich mitteilen.
    • Sie müssen Mitarbeitern des BSI Zugang zu Geschäftsräumen und relevanten Unterlagen gewähren.
    • Sie müssen das BSI unverzüglich über Änderungen bei Ihrem Unternehmen informieren, die die Akkreditierungsvoraussetzungen betreffen.
  • Eine kontinuierliche Zusammenarbeit stellt das BSI durch anlassbezogene Treffen und Workshops sicher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das BSI Ihnen den Betrieb vorübergehend untersagen.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

14.08.2019

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.