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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anzeige aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Unterrichtung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erstatten
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig über die ausführende Fluggesellschaft informiert wurden oder Ihnen bei Annullierung des Fluges mit einem als unsicher eingestuften Unternehmen keine Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung angeboten wurde, können Sie Anzeige erstatten.

Allgemeine Informationen

Ihr Vertragspartner bei Flugreisen – also das Luftfahrt- oder Reiseunternehmen – ist dazu verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Wechselt die ausführende Fluggesellschaft, müssen Reiseveranstalter, Reisebüros oder Luftfahrtunternehmen Sie unverzüglich über die Identität des neuen Luftfahrtunternehmens informieren. In jedem Fall sind Sie bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung erforderlich ist, beim Einstieg über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Wenn Ihnen bei einer Flugreise der Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, können Sie Anzeige erstatten.

Als unsicher eingestufte Luftfahrtunternehmen dürfen in der Europäischen Union (EU) keine Flüge durchführen oder unterliegen Beschränkungen. Die betroffenen Unternehmen sind auf Grundlage der in der "Schwarzen Liste" zu finden.

Stellen Sie fest, dass ein solches Unternehmen den Flug durchführt, müssen Sie ihn nicht antreten. Der Vertragspartner muss Ihnen eine Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten anbieten, wenn

  • Ihr Flug aufgrund der Aufnahme des ausführenden Luftfahrtunternehmens in die "Schwarze Liste" annulliert wurde oder
  • Sie sich deswegen entschieden haben, den Flug nicht anzutreten.

Wenn Sie einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben vermuten, können Sie Anzeige erstatten.

Geben Sie alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Das Hochladen von ergänzenden Unterlagen ist nicht verpflichtend. Allerdings erleichtern beispielsweise Buchungsunterlagen oder Schriftverkehr mit dem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen oder -büro die Bearbeitung Ihrer Anzeige und vermeiden zusätzliche Nachfragen. Das Luftfahrt-Bundesamt prüft den Sachverhalt und fordert gegebenenfalls Informationen von Ihnen nach.

Bei nachgewiesenen Verstößen kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen den Vertragspartner festlegen. Durch die Geldbußen soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Davon unabhängig sind Ihre eventuellen zivilrechtlichen Ansprüche aus der Verordnung auf Ticketkostenerstattung.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche aus der Verordnung gegenüber dem Vertragspartner zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Vertragspartner erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.

Voraussetzungen

Sie können Anzeige erstatten, wenn einer dieser Fälle eingetreten ist:

  • Bei der Buchung Ihres Fluges wurden Sie nicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert.
  • Sofern bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht feststand, wurden Sie nicht unterrichtet, sobald die Information vorlag.
  • Sie wurden über den im Nachgang zur Buchung erfolgten Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht oder nicht rechtzeitig informiert.
  • Das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen wurde als unsicher eingestuft und der Flug wurde daher annulliert oder wäre annulliert worden. Ihnen wurde in diesem Zusammenhang durch Ihren Vertragspartner keine Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten angeboten.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Ereignis, das heißt die Flugbuchung beziehungsweise der Wechsel des Luftfahrtunternehmens, darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
  • Sie stimmen zu, dass Ihre Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens als Zeugenaussage gegen das Luftfahrtunternehmen, den Reiseveranstalter oder Reisevermittler eingesetzt wird.

Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

Mit einer Befugnis kann die Anzeige auch in Vertretung erstattet werden.

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich. Aber sie tragen dazu bei, Nachfragen zu vermeiden und den Sachverhalt aufzuklären. Bitte fügen Sie diese Dokumente daher Ihrer Beschwerde bei:

  • Buchungs- beziehungsweise Reiseunterlagen
  • Schriftverkehr mit dem Luftfahrtunternehmen
  • Nachweise zu entstandenen Kosten

bei Bevollmächtigung erforderlich:

  • Vertretungsbefugnis

Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Anzeige ab und kann im Einzelfall variieren.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Anzeige wegen unzureichender Unterrichtung über die Identität des ausführenden Luftunternehmens einreichen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.
  • Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Stellt das LBA einen Verstoß fest, kann es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen durchführen.
  • Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA unterrichtet.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.