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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Allgemeine Informationen

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Sie dabei, Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Ausbildungsplatz zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt ist oder wenn Sie schon eine eigene Familie und einen eigenen Haushalt haben.

In der Regel können Sie die Berufsausbildungsbeihilfe nur für Ihre erste Ausbildung bekommen. In Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen können Sie aber auch für Ihre zweite Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, auch wenn Sie Ihre erste Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Berufsausbildungsbeihilfe können Sie außerdem für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und in der Vorphase einer Assistierten Ausbildung (AsA) erhalten.

Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Berufsausbildungsbeihilfe

  • bei einer beruflichen Ausbildung: 18 Monate lang
  • bei anderen Bildungsmaßnahmen: 12 Monate lang

Danach kann Ihre Berufsausbildungsbeihilfe verlängert werden, sofern Ihre Ausbildung oder Maßnahme noch nicht zu Ende ist. Sie können die Berufsausbildungsbeihilfe auch für kürzere Zeiträume bekommen.

Dabei ist es egal, ob Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung machen. Wichtig ist nur, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Eine Berufsausbildung nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes ist förderungsfähig, wenn sie betrieblich durchgeführt wird. Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung im Ausland mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, dafür gibt es aber zusätzliche Voraussetzungen.

Eine Beihilfe für schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen kann nicht gewährt werden.

Wie hoch die BAB in Ihrem Fall sein wird, hängt von Ihrem Einkommen ab, denn das wird auf die BAB angerechnet. Sie können sogar einen Minijob neben der Ausbildung ausüben, ohne dass dieser Minijob auf Ihre BAB angerechnet wird.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Einkommen der Person, mit der Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind. Nehmen Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Unterbrechen Sie Ihre Ausbildung wegen Krankheit, erhalten Sie Berufsausbildungsbeihilfe bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats weiter, maximal solange das Ausbildungsverhältnis fortbesteht. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt, Sie müssen die Leistung nicht zurückzahlen.

Voraussetzungen

Damit Sie die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen können, müssen Sie und Ihre Berufsausbildung förderfähig sein.

Förderungsberechtigter Personenkreis:

  • Sie wohnen während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern und der Ausbildungsbetrieb ist vom Elternhaus zu weit entfernt oder Sie
    • sind mindestens 18 Jahre alt oder
    • sind oder waren verheiratet oder
    • haben mindestens ein Kind, das bei Ihnen wohnt.
  • Auch wenn Sie nicht Deutscher sind, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, es sei denn
    • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
    • Sie sind geduldet und halten sich seit weniger als 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland auf.
  • Sie können nicht die erforderlichen Mittel aufbringen, um folgende Kosten zu decken:
    • Kosten für den Lebensunterhalt
    • Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte oder Berufsschule
    • Familienheimfahrten
    • Arbeitskleidung
    • Kinderbetreuungskosten

Förderungsfähige Berufsausbildung:

  • Es ist Ihre erste Berufsausbildung oder
  • wenn es nicht Ihre erste Berufsausbildung ist: Sie können nicht auf eine andere Weise dauerhaft beruflich eingegliedert werden.
  • Sie machen eine Berufsausbildung.
    • die nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz anerkannt ist
    • oder eine Berufsausbildung nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes.
  • Sie schließen einen Berufsausbildungsvertrag ab.

Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe auch bekommen, wenn

  • Sie eine Berufsausbildung machen, die abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in Sonderformen für behinderte Menschen durchgeführt wird,
  • Sie Ihre Ausbildung verlängern müssen,
  • Sie die Ausbildung aufgrund Ihrer Behinderung ganz oder teilweise wiederholen und eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben sonst nicht möglich wäre oder
  • Sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.

Zusätzliche Voraussetzung bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen:

  • Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt

Eine Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im Ausland ist wie folgt förderfähig:

  • bei teilweiser Ausbildung im Ausland, wenn
    • der Teil der Ausbildung im Ausland nicht länger als 1 Jahr dauert und
    • der Teil der Ausbildung im Ausland im Hinblick auf die Gesamtdauer der Ausbildung als angemessen erscheint
  • bei vollständiger Ausbildung im Ausland,
    • wenn die Ausbildung im Ausland dem Berufsziel des Antragstellers besonders dienlich ist und
    • amtlich bestätigt wird, dass die Ausbildung im Ausland einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist
  • bei teilweise im Ausland stattfindender berufsvorbereitender Bildungsmaßname, wenn
    • der Teil im Ausland die Hälfte der vorgesehenen Förderdauer nicht übersteigt und
    • der Teil im Ausland im Hinblick auf die Gesamtdauer der Maßnahme als angemessen erscheint.

Erforderliche Unterlagen

Bei Berufsausbildung:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Ihr Ausbildungsvertrag
  • Nachweise über Ihr Einkommen (Bescheinigung der Ausbildungsstätte über Ausbildungsvergütung)
  • Nachweise des Einkommens der Eltern und gegebenenfalls Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners (Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr)

Unter Umständen kann die Agentur für Arbeit weitere Unterlagen verlangen.

Fristen

Ihr Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss vor Beginn der Berufsausbildung oder der Maßnahme gestellt werden.

Hinweis: Wenn Sie den Antrag nach Beginn der Ausbildung oder der Maßnahme stellen, kann die Berufsausbildungsbeihilfe frühestens ab dem Monat geleistet werden, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie einen Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Berufsausbildungsbeihilfe können Sie schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:

  • Den Antragsvordruck bekommen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen dieses mit den weiteren Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch. Dabei werden Ihr eigenes Einkommen, das Einkommen Ihrer Eltern oder das Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners einbezogen. Zusätzlich werden Freibeträge und Zusatzbedarfe berücksichtigt.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
  • Reichen Sie die Nachweise per Post oder online ein.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch. Dabei werden Ihr eigenes Einkommen, das Einkommen Ihrer Eltern oder das Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners einbezogen. Zusätzlich werden Freibeträge und Zusatzbedarfe berücksichtigt.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen möchten:

  • Sie können den Antrag persönlich in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit stellen und abgeben.

Weitere Informationen

Nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses (Ausbildungsabbruch) darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

13.09.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Berufsausbildungsbeihilfe Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.