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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen stellen
Beschreibung:

Teaser

Bei geplanten Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen müssen Sie eine planungsrechtliche Zulassung bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) beantragen.

Allgemeine Informationen

Für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen ist eine planungsrechtliche Zulassung notwendig. Baumaßnahmen, wie zum Beispiel der

  • Ausbau, 
  • Neubau oder
  • die Beseitigung 

von Bundeswasserstraßen müssen Sie als Trägerin oder Träger des Vorhabens daher bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen. 

Mit Ihrer Antragstellung führt die GDWS ein Planrechtsverfahren durch. Dabei wird der Baumaßnahmenplan geprüft und die Öffentlichkeit umfassend beteiligt.
Bauvorhaben an Bundeswasserstraßen berühren häufig eine Vielzahl von Interessen und Belange, zum Beispiel von 

  • Anwohnerinnen und Anwohnern, 
  • von Behörden und Naturschutzvereinigungen sowie
  • von Boden- und Wasserverbänden. 

Nach Erfassung und Abwägung der Interessen und Belange aller Beteiligten entscheidet die GDWS im Planfeststellungsbeschluss, ob und wie das Bauvorhaben verwirklicht werden darf.

Für das Planrechtsverfahren benötigt die GDWS von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen und Zeichnungen. Diese reichen Sie mit Ihrem Antrag auf planungsrechtliche Zulassung bei der GDWS ein.
 

Voraussetzungen

  • Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen plant Baumaßnahmen an einer Bundeswasserstraße.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung müssen Sie als Trägerin beziehungsweise Träger des Vorhabens folgende Unterlagen einreichen: 

  • Hauptantrag, 
  • Anschreiben zum Antrag,
  • umfassendes Verzeichnis sämtlicher eingereichter Planunterlagen,
  • Erläuterungsbericht,
  • Übersichtsplan,
  • Lageplan,
  • Verzeichnis der 
    • Wege, 
    • Gewässer, 
    • Bauwerke und 
    • sonstigen Anlagen,
  • Bauwerksverzeichnis,
  • Längsschnitt,
  • Querschnitte,
  • Entwurfszeichnungen für Einzelbauwerke,
  • statische oder hydraulische Nachweise,
  • UVP-Bericht,,
  • allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan,
  • Fachbeitrag Artenschutz,
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung,
  • Grunderwerbsplan in Maßstab, Ausschnitt und Art des technischen Lageplanes,
  • Grunderwerbsverzeichnis.

Darüber hinaus sind je nach Einzelfall gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen. Über Art und Umfang weiterer Unterlagen stimmt sich die GDWS mit Ihnen im Antragsprozess ab.
 

Fristen

Bei der Antragstellung müssen Sie keine Fristen beachten. Für nachzureichende Unterlagen legt die GDWS gegebenenfalls Abgabefristen fest.

Die Frist zur Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen von Privatbetroffenen und Verbänden beträgt bei Verfahren mit UVP zwischen 1 und 3 Monaten, bei Verfahren ohne UVP 2 Wochen nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen. Die jeweils geltende Frist wird in der Bekanntmachung über die Planauslegung durch die Planfeststellungsbehörde festgelegt.

Die Behörden haben ihre Stellungnahmen innerhalb einer von der Planfeststellungsbehörde festgelegten Frist abzugeben, die 3 Monate nicht überschreiten darf. Die Behörden werden von der Planfeststellungsbehörde angeschrieben. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen einzelne Verfahrensergebnisse
    • Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Oberverwaltungsgericht
     

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie online oder schriftlich per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore„ auf.
  • Loggen Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
  • Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF) hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
    • Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die GDWS senden.
  • Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
  • Die GDWS sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Antrag per Post oder Fax:

  • Senden Sie Ihre Antragsunterlagen mit einem Anschreiben an die Unterabteilung Planfeststellung der GDWS.
  • Die GDWS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen nachzureichen sind.
  • Die GDWS sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die planungsrechtliche Zulassung Ihres Vorhabens (Planfeststellungsbeschluss) oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Außerdem sendet Ihnen die GDWS einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf: 

  • Antragstellung:
    • Träger oder Trägerinnen des Bauvorhabens (TdV) stellen einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.  
  • Bekanntmachung und Auslegung
    • Die Planfeststellungsbehörde informiert darüber, dass die Planunterlagen ausgelegt werden.
    • Die Planunterlagen werden in der vom Plan betroffenen Gemeinden ausgelegt. 
  • Stellungnahmen und Einwendungen
    • Die von dem Bauvorhaben betroffenen Personen und Gemeinden können Einwendungen und Stellungsnahmen innerhalb von 3 Monaten einreichen.
    • Die Stellungnahmen und Einwendungen werden nach Ablauf der Frist an den TdV zur schriftlichen Gegenäußerungen versendet
  • Erörterungstermin
    • Gegebenenfalls wird ein Erörterungstermin von der Planfeststellungsbehörde bekanntgegeben und durchgeführt, um Einwendungen und Stellungnahmen zu prüfen. Personen, die Einwendungen eingereicht haben, werden gegebenenfalls zum Erörterungstermin eingeladen.
  • Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
    • Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert. 
    • Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden. 
  • Erteilung des Einvernehmens 
    • durch die zuständige Landesbehörde. 
  • Planfeststellungsbeschluss:
    • Alle Interessen werden durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen und resultieren im Planfeststellungsbeschluss (PFB).
    • PFB wird mittels Postzustellungsurkunde an TdV und Betroffene versendet.  
    • PFB sowie die festgestellte Planunterlage wird in den betroffenen Gemeinden bekannt gemacht und ausgelegt.  
  • Klage: 
    • Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden. 
  • Bestandskräftiger Plan: 
    • Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Planfeststellungsbeschluss rechtens. 

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise: Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

09.03.2023

Urheber

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.