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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen
Beschreibung:

Teaser

Steuerbegünstigte ausländische Anleger an Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.

Allgemeine Informationen

Seit dem 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds mit ihren

  • inländischen Beteiligungseinnahmen, 
  • inländischen Immobilienerträgen sowie
  • sonstigen inländischen Einkünften 

der Körperschaftsteuer. 
Mit der Befreiungsbescheinigung können Investmentfonds den steuerlichen Status ihrer steuerbegünstigten ausländischen Anleger nachweisen, damit der Investmentfonds teilweise oder vollständig steuerbefreit ist.
Ausländische Anleger können die Befreiungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Diese Befreiungsbescheinigung müssen die Anleger dann ihrem Investmentfonds im Original übermitteln.
Wenn keine Befreiungsbescheinigung beantragt oder dem Investmentfonds vorgelegt wird, unterliegen die Erträge des Investmentfonds, wenn diese nicht von der Besteuerung ausgenommen sind, der Körperschaftsteuer.

Voraussetzungen

Den Antrag auf die Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung können stellen:

  • steuerbegünstigte ausländische Anleger, die an Investmentfonds mit Sitz und Geschäftsleitung in folgenden Staaten beteiligt sind: 
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Irland
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland 
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vereinigtes Königreich
    • Zypern
    • Australien
    • Liechtenstein
    • Kanada

Weitere Voraussetzungen: 

  • die ausländischen Anleger müssen in einem Amts- und Betreibungshilfe leistenden Staat ansässig sein

und 

  • mit deutschen steuerbefreiten Anlegern vergleichbar sein.
  • Vergleichbar ist ein ausländischer Anleger, wenn er eine 
    • Körperschaft 
    • Personenvereinigung 

oder 

  • Vermögensmasse

ist, 

  • die nach der Satzung 
  • dem Stiftungsgeschäft 

oder

  • der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar 
    • gemeinnützigen 
    • mildtätigen

oder 

  • kirchlichen Zwecken

dient 

und der ausländische Anleger

  • die steuerbegünstigten Zwecke natürlicher Personen im Inland fördert 

oder

  • zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beiträgt

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Befreiungsbescheinigung müssen Sie einreichen:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis der Eintragung im Herkunftsstaat
  • Nachweis der Anerkennung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke im Herkunftsstaat
  • Satzung, Stiftungsgesetz oder sonstige Verfassung
  • Tätigkeitsbericht
  • Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Kassenbericht
  • Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen
  • Aufzeichnungen über die Vereinnahmung von Zuwendungen und deren zweckgerechte Verwendung
  • gegebenenfalls Vorstandsprotokolle

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Antragstellung: die Befreiungsbescheinigung kann rückwirkend maximal für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung beantragt werden (maßgeblich ist der Posteingang des Antrages) 
  • Gültigkeit der Befreiungsbescheinigung: 3 Jahre, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Schriftform nötig: ja (unterschriebener Antrag)
  • persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung der Befreiungsbescheinigung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Laden Sie sich vom Online Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (BFINV) das Formular herunter und füllen Sie es aus. 
  • Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus. Das Antragsformular muss dann von 
    • einem gesetzlichen Vertreter des Anlegers 

oder 

  • dessen Bevollmächtigten

unterschrieben werden.

  • Schicken Sie das unterschriebene Formular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in Bonn.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Fragen beantworten oder weitere Unterlagen nachreichen. 
  • Wenn das BZSt Ihren Antrag bewilligt, schickt es Ihnen die ausgestellte Befreiungsbescheinigung per Post zu.
  • Leiten Sie Ihre Befreiungsbescheinigung im Original (keine Kopie) per Post an den Investmentfonds weiter. 
  • Der Investmentfonds macht Ihren steuerlichen Vorteil gegenüber den Steuerbehörden geltend.

Hinweis:
Eine postalische Zustellung der Befreiungsbescheinigung ins Ausland ist nur möglich, wenn dies völkerrechtlich zulässig ist. Bei einigen Staaten ist es dem BZSt völkerrechtlich nicht erlaubt, die Statusbescheinigungen per Post zuzustellen (eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter “Fragen und Antworten”). In diesen Fällen ist die Angabe eines inländischen (deutschen) Empfangsbevollmächtigten zwingend erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Befreiungsbescheinigung nach § 9 InvStG Ausstellung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.