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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Betrieb einer Vollmachtsdatenbank für Steuerberaterinnen, -berater und Lohnsteuerhilfevereine
Beschreibung:

Teaser

Als Steuerberaterin, -berater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie über die Vollmachtsdatenbank Daten und Vollmachten Ihrer Mandantinnen, Mandanten oder Mitglieder abrufen und verwalten sowie eine Vertretungs- und/oder Bekanntgabevollmacht anzeigen.

Allgemeine Informationen

Als Steuerberaterin, -berater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie Daten von Ihren Mandantinnen, Mandanten oder Mitgliedern über die sogenannte Vollmachtsdatenbank (VDB) bei der Finanzverwaltung abrufen. Dazu zählen beispielsweise Daten für die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). In der VDB können Sie außerdem Ihre Vollmachten pflegen. Sie können gegebenenfalls auch Untervollmachten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen.

Die Nutzung der VDB ist für Sie freiwillig. 

Wenn Sie die VDB nutzen wollen, benötigen Sie zur Einrichtung Ihres Zugangs

  • das Vollmachtsformular inklusive Beiblatt, das Ihre Mandantin oder Ihr Mandant im Vorfeld unterschreiben muss, und
    • als Steuerberaterin oder -berater: Ihren Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer (Kammermitgliedsausweis)
    • als Lohnsteuerhilfeverein: ein ELSTER- Benutzerkonto (Organisationszertifikat) und einen Sicherheitsstick oder Signaturkarte

Voraussetzungen

Steuerberaterinnen und -berater benötigen zur Nutzung der VDB:

  • unterschriebene "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" der Mandantin oder des Mandanten
  • Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer (Kammermitgliedsausweis)
  • installiertes Sicherheitspaket in der aktuellsten Version (zum Beispiel Sicherheitspaket compact VDB)
  • gegebenenfalls ein Kartenlesegerät für den Kammermitgliedsausweis
  • bei der Berufskammer eingetragenes Authentifizierungsmedium
  • möglichst aktueller Browser zum Aufruf der  Vollmachtsdatenbank 

Lohnsteuerhilfevereine/Beratungsstellen benötigen zur Nutzung der VDB:

  • die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein/Beratungsstelle
  • eine Vollmachtnehmeridentifikationsnummer
  • ein ELSTER-Benutzerkonto (Organisationszertifikat),Organisationszertifikat wurde mit der Steuernummer des Vereins auf einem Sicherheitstick oder auf einer Signaturkarte registriert
  • eine Qualifizierung des Lohnsteuerhilfevereins (Vereinsvorsitzenden) in "Mein ELSTER"
  • eine Qualifizierung des Beratungsstellenleiters/der Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins in "Mein ELSTER"
  • möglichst aktueller Browser zum Aufruf von "Mein ELSTER"

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Bei Steuerberaterinnen und -beratern:
Die Registrierung für die Vollmachtsdatenbank ist kostenfrei. Es werden lediglich bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank die erfassten Vollmachten je Kalenderjahr berechnet.

Bei Lohnsteuerhilfevereinen:
Die Nutzung von Mein ELSTER ist kostenfrei. Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Nutzung einer Fremdsoftware (über ELSTER-ERiC) an.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Beantragung des Kammermitgliedsausweises dauert in der Regel zwischen 10 und 14 Tagen.

Die Einrichtung der Kanzlei zur Teilnahme an der Vollmachtsdatenbank ist mit der Registrierung innerhalb 1 Tages abgeschlossen.

Rechtsbehelf

Es handelt sich nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Gehen Sie zur Nutzung der VDB als Steuerberaterin oder -berater wie folgt vor:

  • Laden Sie die "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer herunter. Lassen Sie die Vollmacht von lhren Mandantinnen und Mandanten unterzeichnen.
  • Falls Sie noch keinen Kammermitgliedsausweis haben, beantragen Sie ihn für den Zugang zur Vollmachtsdatenbank bei Ihrer Steuerberaterkammer. 
    • Das Formular zur Beantragung des Kammermitgliedsausweis können Sie online herunterladen und postalisch an die zuständige Steuerberaterkammer zurücksenden. 
    • Identifizieren Sie sich mit dem Formular als rechtmäßige Ausweisinhaberin oder rechtmäßiger Ausweisinhaber. Ihr Ausweis wird nun aktiviert und Sie werden in den Verzeichnisdienst aufgenommen.
  • Registrieren Sie sich über die Internetseite Ihrer Steuerberaterkammer für die Nutzung der VDB. Sie schließen dadurch einen Nutzungsvertrag mit der Bundessteuerberaterkammer ab. Tragen Sie die Vollmachten Ihrer Mandantinnen und Mandanten in die VDB ein. 
  • Nach der Freischaltung durch die Finanzverwaltung können Sie die elektronischen Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten aus der VDB abrufen und in Ihrem Steuerprogramm weiterverarbeiten.
  • Pflegen Sie laufend die Vollmachten in die VDB ein. 
  • Änderungen Ihrer Kanzleidaten (zum Beispiel Name, Anschrift der beruflichen Niederlassung und Vertretungsberechtigte) müssen Sie umgehend Ihrer Steuerberaterkammer mitteilen, damit diese im Berufsregister eingetragen und in die VDB übernommen werden können.

Gehen Sie zur Nutzung der VDB als Lohnsteuerhilfeverein wie folgt vor:

  • Bevor die Funktion als Vereinsvorsitzender (VV) eines Lohnsteuerhilfevereins (LStHV) wahrgenommen werden kann, muss das Benutzerkonto bei Mein ELSTER qualifiziert werden. Für den Qualifizierungsantrag müssen folgende Zuordnungskriterien erfüllt sein:
    • das Mein ELSTER-Konto wurde mit einem Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte registriert
    • das Mein ELSTER-Konto wurde mit einer Organisationssteuernummer (Steuernummer des Vereins) registriert
    • das Benutzerkonto muss der Benutzergruppe "Vereine" angehören, diese Einstellung kann im Menü unter "ELSTER" unter "Mein Benutzerkonto" unter dem Reiter „Benutzergruppen einstellen“ geändert werden
    • der Verein ist als LStHV von der jeweiligen zuständigen Stelle im Bundesland anerkannt
    • der LStHV ist in der Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine mit dem Status „aktiv“ gespeichert
    • die Vollmachtnehmeridentifikationsnummer wurde bereits postalisch durch die zuständige Stelle an die Adresse des Vereins versendet und liegt dem Vereinsvorsitzenden (VV) vor
  • Den Qualifizierungsantrag finden Sie unter "Mein ELSTER" im Menü unter "ELSTER" unter dem Reiter "Formulare & Leistungen" unter "Qualifizierungen für Lohnsteuerhilfevereine".
  • Im Nachgang zur Qualifizierung des VV muss die Beratungsstellenleitung (BStL) ebenfalls qualifiziert und vom VV auf gleichem Wege freigeschaltet werden. Im Anschluss besteht für die BStL die Möglichkeit, elektronische Vollmachten über Mein ELSTER/ERiC zu übermitteln.
  • Weiterhin besteht für den BStL – sowie bei einer Erteilung von Untervollmacht auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle (nach Qualifizierung) – die Möglichkeit, die sich aus der Vollmacht ergebenden Datenabrufe durchzuführen.
  • Wichtiger Hinweis: Sie benötigen für jede Position in Ihrem Verein ein gesondertes ELSTER-Benutzerkonto und einen gesonderten Sicherheitsstick. Außerdem ist jeweils eine Registrierung unter der (gemeinsamen) Vereinssteuernummer erforderlich. Gespeicherte Vertretungsverhältnisse von Steuerberaterinnen und -beratern und Lohnsteuerhilfevereinen werden bei der Festsetzung des jeweiligen Verwaltungsakts von der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

17.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Einrichtung und Betrieb der Vollmachtsdatenbank Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.