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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuteilung einer Frequenz für Rundfunksender von der Bundesnetzagentur erhalten
Beschreibung:

Teaser

Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.

Allgemeine Informationen

Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.

Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.  

Voraussetzungen

  • Die zuständige Landesbehörde hat der Bundesnetzagentur die rundfunkrechtlichen Festlegungen vorgelegt.
  • Sie weisen nach, dass Sie über die nötige
    • Zuverlässigkeit,
    • Leistungsfähigkeit und
    • Fachkunde verfügen.
  • Die telekommunikationsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung sind erfüllt (zum Beispiel Ausweisung im Frequenzplan, Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen).
  • Die beabsichtigte Nutzung ist mit den Regulierungszielen des Telekommunikationsgesetzes vereinbar.
  • Nur bei Regelrundfunk: Versorgungsbedarf eines Landes.

Erforderliche Unterlagen

Auf Anfrage zusätzlich:

  • Nachweise zur Erklärung zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde

Gebühren (Kosten)

  • Die Gebühren für die Frequenzzuteilung hängen unter anderem vom Frequenzband, der Übertragungstechnik, dem beantragten Zeitraum und der Versorgungsfläche/versorgten Bevölkerung ab. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR für sehr geringe Versorgung, beispielsweise ein ländlicher Sportplatz für wenige Tage und mehrere Millionen Euro für eine bundesweite Versorgung für 10 Jahre.
  • Als Inhaberin oder Inhaber der Frequenzzuteilung müssen Sie jährliche Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung leisten. Kostenrahmen: zwischen 1,00 EUR und 5,00 EUR pro zugeteilter Frequenz und 10 Quadratkilometer Versorgungsfläche.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

  • Für Nutzungen wie Autokinos müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen rechnen.
  • Regelzuteilungen für den Rundfunk können gegebenenfalls – bedingt durch internationale Fristen und Vereinbarungen – mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
    • Detaillierte Informationen über die verfügbaren Rechtsbehelfe können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Frequenzzuteilung beziehungsweise dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur entnehmen.

Anträge / Formulare

  • Formlose Anstragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Für Rundfunk, nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder, dazu gehören Nutzungen, die ein bestimmtes Grundstück nicht überschreiten, zum Beispiel Autokinos und Veranstaltungsrundfunk, gilt folgendes:

  • Es ist häufig kein Versorgungsbedarf notwendig, sondern lediglich eine Abstimmung zwischen der Bundesnetzagentur und der Landesbehörde.
  • In diesen Fällen teilen Sie der Bundesnetzagentur die Fläche mit, die versorgt werden soll.

Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:

Online:

  • Melden Sie sich auf dem Kundenportal der Bundesnetzagentur an und füllen Sie den Antrag aus.
  • Laden Sie die gegebenenfalls notwendigen Anlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Frequenzzuteilung.
  • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags.

Per E-Mail

  • Füllen Sie das zum Download angebotene Formular "Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aus und übersenden Sie den Antrag mit den gegebenenfalls notwendigen Anlagen an die Bundesnetzagentur per E-Mail.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Frequenzzuteilung.
  • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags.

Ausführliche Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst".

Für Rundfunk, im Zuständigkeitsbereich der Länder, ist die Grundlage für eine Frequenzzuteilung ein Versorgungsbedarf der Länder. In den allermeisten Fällen sucht sich der alleinige Inhalteanbieter einen Senderbetreiber aus, der dann einen Antrag auf Frequenzzuteilung für einen konkreten Versorgungsbedarf stellt.

Für den Regelrundfunk sieht der Verfahrensablauf landesabhängig so aus:

  • Die zuständigen Landesbehörden teilen der Bundesnetzagentur mit, dass der Empfang von Rundfunk in einem bestimmten Gebiet angeboten werden soll (sogenannter Versorgungsbedarf).
  • Die Landesbehörden können die inhaltliche Belegung einer analogen oder digitalen Frequenznutzung einem Inhalteanbieter zur alleinigen Nutzung zuweisen.
    • In diesem Fall schließt der Inhalteanbieter einen Vertrag mit Ihnen und meldet der Bundesnetzagentur Sie als Sendernetzbetreiber. Anschließend beantragen Sie die Zuteilung der Frequenz bei der Bundesnetzagentur.

Wenn Sie von den Inhalteanbietern oder der Bundesnetzagentur in einem Vergabeverfahren als Netzbetreiber ausgewählt wurden, gilt Folgendes:

Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:

Online:

  • Melden Sie sich auf dem Kundenportal der Bundesnetzagentur an und füllen Sie den Antrag aus.
  • Laden Sie die gegebenenfalls notwendigen Anlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Frequenzzuteilung.
  • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags.

Per E-Mail

  • Füllen Sie das zum Download angebotene Formular "Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aus und übersenden Sie den Antrag mit den gegebenenfalls notwendigen Anlagen an die Bundesnetzagentur per E-Mail.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Frequenzzuteilung.
  • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags.
  • Ausführliche Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst".

Weitere Informationen

Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie neben der telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilung eine medienrechtliche Zulassung nach dem jeweiligen Landesrecht. Für das Zulassungsverfahren ist die Landesmedienanstalt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie ein Programm verbreiten möchten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV)

Fachlich freigegeben am

09.01.2023

Urheber

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.