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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zulassung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel im befriedeten Bezirk beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug im sogenannten befriedeten Bezirk des Bundes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). 
Der befriedete Bezirk ist die örtliche Abgrenzung rund um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Durch den befriedeten Bezirk wird sichergestellt, dass die obersten Einrichtungen des Staates ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit ohne Beeinträchtigungen von außen nachgehen können. Deswegen ist die Versammlungsfreiheit in diesen Bereichen beschränkt. 
Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeit und des Zugangs zu den Gebäuden der Verfassungsorgane ausgeschlossen wird. Das ist in der Regel in der sitzungsfreien Zeit des Bundestags der Fall. 
Spontanversammlungen sind verboten.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

-    Antrag mit Angaben zu: 

  • Name und Anschrift sowie Kontaktadresse der Antragstellenden und Verantwortlichen
  • Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls Dauer der Versammlung/Aufzuges
  • genaue Örtlichkeit der Versammlung oder Verlauf des Aufzuges
  • Thema
  • Hilfsmittel, die benutzt werden sollen
  • Anzahl der erwarteten Teilnehmenden

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

-    Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Versammlung oder den Aufzug im befriedeten Bezirk online oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax beim BMI. 
Zusätzlich stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder Baden-Württemberg.

Online-Antrag: 
-    Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BMI auf. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben 
-    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn online ab 
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid. 

Antrag per Post oder Fax: 
-    Laden Sie das Formular auf der Internetseite des BMI herunter. Drucken Sie das Formular aus und füllen es aus. 
-    Scannen Sie das Formular ein und schicken Sie es per E-Mail an das BMI. Alternativ können Sie das Formular per Post oder per Fax an das BMI schicken.
-    Bei Rückfragen meldet sich das BMI bei Ihnen.
-    Das BMI prüft, ob die Umsetzung möglich ist.
-    Sie erhalten einen Bescheid.

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:     
-    Sie müssen die Versammlung zusätzlich bei den zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe beantragen.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Urheber

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.