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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Änderung Ihres Förderantrags für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.

Allgemeine Informationen

Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die

  • Inhalt,
  • Partnerinnen und Partner,
  • Personal,
  • Dauer oder
  • Finanzierung

des Projekts betreffen.

Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.

In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • kommt zu wesentlichen Änderungen in der Projektkonzeption.
  • Im Projektverlauf beenden Sie die Zusammenarbeit mit einer Partnerin oder einem Partner vorzeitig.
  • Sie möchten mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner zusammenarbeiten, die oder der nicht im ursprünglichen Projektantrag angegebenen ist.
  • Ihr Projektpersonal weicht vom bewilligten Stellenplan ab.
  • Das Projekt dauert länger als bewilligt.
  • Beim Umwidmen eines Einzelansatzes. Beispielsweise möchten Sie für Bildungsmaßnahmen bewilligte Mittel stattdessen für Baumaßnahmen einsetzen. Ein Änderungsantrag ist dann nötig, wenn die Ausgaben für einen Einzelansatz mindestens 30 Prozent über dem bewilligten Betrag liegen.
  • Die tatsächliche Mittelübertragung weicht von der Mittelübertragung ab, die Sie im Zwischennachweis angegeben haben.
  • Die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben verringern sich.

Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.

In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.

Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuwendungen vom BMZ.

Erforderliche Unterlagen

Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:

  • Änderungsantrag
  • bei Änderungen der Projektfinanzierung: Finanzierungsplan (Anlage 2, Muster 3)
  • bei Änderungen der Länder- beziehungsweise Teilprojektaufteilung: Übersicht Länder- bzw. Teilprojektaufteilung (Anlage 2, Muster 4)
  • bei Änderungen des Projektpersonals: Stellenplan (Anlage 2, Muster 5)

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

5 Tage bis 3 Monate

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Verfahrensablauf

Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.

Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:

  • Den Antrag können Sie formlos stellen. Er muss eine aussagekräftige Beschreibung der beabsichtigen Änderung enthalten.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls kontaktiert das BMZ das Auswärtige Amt zur Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Das BMZ teilt Ihnen per Bescheid mit, ob Ihr Antrag bewilligt wird.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.