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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihre allgemeinbildende Schule die Berufseinstiegsbegleitung anbietet und Sie Probleme haben, Ihren Schulabschluss zu erreichen oder eine Berufsausbildung zu finden, können Sie an einer Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen.

Allgemeine Informationen

Bei einer Berufseinstiegsbegleitung begleitet Sie eine Expertin oder ein Experte auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss bis hin zum Start Ihrer Ausbildung.

Die Expertin oder der Experte ist die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die oder der bei einem Bildungsdienstleister beschäftigt ist. Sie oder er kann Sie unterstützen bei

  • Ihrer Vorbereitung auf Prüfungen:
    • gemeinsame Ziele stecken
    • eventuell Nachhilfeunterricht organisieren
  • der Berufsorientierung und Berufswahl:
    • Stärken und Schwächen analysieren
    • Interessen thematisieren und besprechen
    • dem Besuch von berufsorientierenden Praktika oder Veranstaltungen
  • der Suche nach einer Ausbildungsstelle:
    • Angebote finden
    • Bewerbungen schreiben
    • Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führen
  • dem Start in Ihr Ausbildungsleben:
    • Entwicklung im Betrieb fördern
    • mögliche Krisen entschärfen
  • der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit
  • der Motivation für Ihre Aufgaben.

Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet spätestens ein halbes Jahr, nachdem Sie eine Berufsausbildung angefangen haben. Falls es mit der Berufsausbildung nicht direkt klappt, endet Ihre Berufseinstiegsbegleitung spätestens 24 Monate, nachdem Sie die allgemeinbildende Schule beendet haben.

Voraussetzungen

Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule, die eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet, und erfüllen folgende Bedingungen:

  • Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Schulabschluss erreichen oder
  • Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Übergang in eine Berufsausbildung schaffen und
  • Sie befinden sich in der Regel im vorletzten Schuljahr und
  • Sie und Ihre Eltern stimmen der Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung zu.

Erforderliche Unterlagen

Die für das Erstgespräch erforderlichen Unterlagen werden Ihnen von Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer oder von den Schulsozialarbeiterinnen oder den Schulsozialarbeitern oder von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit mitgeteilt beziehungsweise ausgehändigt.

Dazu gehören zum Beispiel 

  • ein Lebenslauf,
  • Schulzeugnisse und
  • die von Ihnen und den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten für das Auswahlverfahren und zur Teilnahme an einer Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung.

Wenn Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen können, müssen Sie einen Anmelde- und Teilnehmerfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen gibt Ihnen Ihre Berufseinstiegsbegleiterin oder Ihr Berufseinstiegsbegleiter.

Fristen

Grundsätzlich beginnt die Berufseinstiegsbegleitung in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule, sofern sie eine Berufseinstiegsbegleitung auch anbietet.

Ein späterer Einstieg ist im Einzelfall für Sie möglich, wenn entsprechende Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung verfügbar sind und die Begleitung noch erfolgversprechend zur Unterstützung der Integration in eine Berufsausbildung erscheint.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Fragen Sie Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer, ob Ihre Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Oder fragen Sie vorzugsweise persönlich bei Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit nach.

Dort können Sie auch mitteilen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen möchten.

Auch Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer können Sie auf dieses Angebot aufmerksam machen.

  • Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einwilligen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen wollen und dafür auch einem Datenaustausch zwischen Schule und Agentur für Arbeit zustimmen. Hierzu müssen Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der notwendigen Daten unterzeichnen. Dabei geht es um einen Informationstausch zu:
    • Ihren Schulnoten,
    • Ihren Kenntnissen in den Schulfächern,
    • Ihrem Lern- und Arbeitsverhalten und gegebenenfalls
    • Ihren Ergebnissen aus der Potenzialanalyse.
  • In einem Gespräch zwischen Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, der für Sie zuständigen Berufsberaterin oder dem für Sie zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung erfüllen.
  • Die Gesprächsteilnehmenden klären, ob und was durch die Berufseinstiegsbegleitung konkret gefördert werden soll und was genau erreicht werden kann (gemeinsame Ziele stecken).
  • Wird in dem Gespräch festgestellt, dass Sie durch die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden können, müssen Sie einen Anmelde und Teilnehmerfragebogen ausfüllen.
  • Die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

28.07.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Berufseinstiegsbegleitung Angebot
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.