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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Bereich der IKT-Forschung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Partner aus der Wissenschaft allein oder Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.

Sie können allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung für akademische Grundlagenprojekte oder übergreifende Technologieallianzen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese einen signifikanten Technologiebeitrag zur Beherrschung zukünftiger komplexer IT-Systeme versprechen. Eine Förderung ist in folgenden Bereichen möglich:

  • IKT-Wirtschaft
  • Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
  • Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
  • Umwelt und Ressourcenschutz

Sie können Förderung für basisorientierte Projekte oder Technologieallianzen beantragen.

Basisorientierte Projekte sind akademisch geprägte Einzel- und Verbundprojekte, die Themengebiete erforschen, die Voraussetzungen für viele Anwendungsfelder schaffen. Wie zum Beispiel Algorithmenentwicklung, Softwaremethoden oder Werkzeuge für Datenstrukturen. Als Voraussetzung für die Förderung müssen Sie eine Forschungsstrategie vorlegen.

Außerdem können Sie als breitausgerichteter Verbund aus Wissenschaft und Wirtschaft Förderung als Technologieallianz beantragen. Diese muss entweder eine breit ausgerichtete, branchenoffene Technologieinnovation schaffen oder branchenübergreifende Basistechnologien entwickeln und in die Anwendung bringen. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig.

Als Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung im nicht-wirtschaftlichen Bereich können Sie sich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/Ausgaben fördern lassen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie im Verbund eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Weitere Voraussetzungen für Unternehmen:

  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den adressierten Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf komplexe IT-Systeme mit Fokus auf eingebetteten Systemen (Embedded Systems), intelligente Lernende Systeme oder Internet der Dinge und Dienste liegen, bei denen ein deutlicher Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren oder Lösungen entsteht.
    • Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
    • Der Schutz personenbezogener Daten muss sichergestellt werden. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich.
    • Die Ergebnisse müssen über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.  

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Verfahrensstufe, Projektskizze mit folgenden Angaben:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Motivationsschreiben, Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
  • Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten und marktüblichen Lösungen oder Dienstleistungen
  • Darstellung der Kooperationspartner inklusive vorhabenrelevantem Kompetenzprofil, bei Unternehmen inklusive des aufzubringenden Eigenanteils
  • bei Verbundprojekten Benennung der Koordinatorin, des Koordinators beziehungsweise der Konsortionalführerin, des Konsortialführers
  • Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
  • Zeit und Arbeitsgrobplanung mit Personenmonaten pro Partner
  • Arbeitsplan mit Darstellung der Beiträge aller beteiligten Partner
  • tabellarische Finanzierungsübersicht
  • Verwertungsplan mit Erläuterungen zu Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit, Mehrwert für den Standort Deutschland

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen eine Projektskizze, im Fall eines Verbundvorhabens eine gemeinsame Projektskizze, im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11) beim Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) sowie über das pt-outline-Portal ein.
  • Neben der Projektskizze müssen Sie das pt-outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
  • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen
    • Innovation des Ansatzes der vorgeschlagenen Lösung unter den gegebenen und absehbaren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen
    • Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Themenfeldern
    • eigene vorhabenrelevante Vorleistungen
    • Beitrag zum Kompetenzauf und -ausbau auf Seiten der industriellen Anwenderinnen und Anwender sowie zur Profilbildung insbesondere auf Seiten der Forschungspartner
    • nachhaltige Umsetzung der Ideen, Konzept zur Modell- und Softwarepflege, Beiträge zu Standardisierung von Entwicklungsmethoden und Softwarewerkzeugen
    • Beitrag zur Ausbildung und Weiterbildung auf Anwenderseite, Erhöhung der Fachkompetenz.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Im Fall eines KMU: Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
    • Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inkl. Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 511

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.