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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Antrag auf aktive Veredelung stellen
Beschreibung:

Teaser

Im Verfahren der Aktiven Veredelung können Sie Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Europäischen Union veredeln lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen.

Allgemeine Informationen

Das Verfahren der Aktiven Veredelung ermöglicht es Unternehmen, Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) einzuführen, um sie dort veredeln zu lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen. Im Anschluss an die aktive Veredelung

  • können Sie die Ware entweder wieder ausführen oder
  • die Ware  in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführen. Dadurch erhält eine Nicht-Unionsware den Status einer Unionsware.

Um Nicht-Unionswaren aktiv veredeln zu lassen, benötigen Sie eine Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts. Diese wird Ihnen auf Antrag (förmlich oder vereinfacht) gewährt.

Unter Veredelungsvorgängen versteht man:

  • Bearbeitung,
  • Verarbeitung,
  • Ausbesserung (Reparatur) oder
  • Zerstörung

von Waren. Außerdem

  • die Verwendung von Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung der Veredelungserzeugnisse ermöglichen oder erleichtern, selbst wenn sie hierbei vollständig oder teilweise verbraucht werden (Produktionshilfsmittel).

Neben Nicht-Unionswaren können Sie in manchen Fällen – soweit zugelassen – auch Ersatzwaren (das sind den Nicht-Unionswaren äquivalente Unionswaren) im Verfahren verwenden.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie sind im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig. (In begründeten Ausnahmefällen wird diese Voraussetzung hinfällig.)
  • Sie gelten als zuverlässig in Zollangelegenheiten, zum Beispiel dadurch, dass Sie den Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ besitzen.  
  • Sie führen die Veredelungsvorgänge selbst durch oder lassen sie durchführen.
  • Wenn Sie Ersatzwaren aus der Union verwenden, müssen Sie nachweisen, dass diese mit den eingeführten Waren äquivalent sind.
  • Die aktive Veredelung darf keine wesentlichen Interessen von Herstellern in der Union beeinträchtigen.

Voraussetzungen für Nutzung des vereinfachten Antrags (mittels Zollanmeldung)

  • Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung sind erfüllt.
  • Es handelt sich nicht um eine vereinfachte Zollanmeldung.
  • Sie beantragen keine zentrale Zollabwicklung.
  • Sie nehmen keine Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vor.
  • Sie beantragen die Bewilligung nicht rückwirkend.
  • Es werden ausschließlich die eingeführten Waren selbst und keine Ersatzwaren eingesetzt.
  • Das Verfahren der aktiven Veredelung soll ausschließlich in Deutschland durchgeführt und abgewickelt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • der ausgefüllte „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V“
  • Ausnahme: Wenn Sie eine AEO–Bewilligung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ haben, müssen Sie den Fragebogen nicht ausfüllen.
  • weitere erforderliche Unterlagen finden Sie unter „Verfahrensablauf“

Gebühren (Kosten)

Es entstehen keine Kosten für Sie. Sie müssen jedoch eine Sicherheitsleistung zahlen, die Sie nach Abschluss der Veredelung zurück erhalten.

Bei Verwendung der Zollsoftware ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) entstehen außerdem Kosten beim jeweiligen Softwareanbieter.

Fristen

  • Die Bewilligung ist – soweit nicht anders beantragt –  frühestens mit dem Tag der Zustellung wirksam und wird höchstens für eine Dauer von 5 Jahren erteilt (bei landwirtschaftlichen Waren höchstens 3 Jahre). Im vereinfachten Antragsverfahren gilt die Bewilligung für einen einmaligen Veredelungsvorgang.
  • In der Bewilligung wird eine individuelle Frist festgesetzt, innerhalb der die aktive Veredelung erledigt werden muss.

Bearbeitungsdauer

Bei einem förmlichen Antrag erteilt Ihnen das zuständige Hauptzollamt die Bewilligung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Annahme des Antrags. Wenn Unterlagen oder Angaben fehlen und nachgefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Beim vereinfachten Antrag erhalten Sie die Bewilligung in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Tagen. Die individuelle Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall stark abweichen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Antragsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja (nur bei vereinfachtem Antragsverfahren)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bewilligung muss schriftlich gestellt werden.

  • Förmlicher Antrag (mit Formular 0281)
    • Öffnen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung (0281)“ auf der Internetseite des Zolls.
    • Laden Sie den „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V“ von der Internetseite des Zolls herunter. (Wenn Sie eine AEO–Bewilligung als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ haben, entfällt dieser Schritt. Sie müssen den Fragebogen nicht ausfüllen.)
    • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen.
    • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Voraussetzungen zur Teilnahme am Verfahren vorliegen, erhalten Sie eine Bewilligung. In der Bewilligung werden die Einzelheiten zur Verfahrensdurchführung geklärt.
  • Vereinfachter Antrag (mit Zollanmeldung)
    • Wenn Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens erfüllen, können Sie den Antrag im Rahmen einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung stellen.
      • Elektronische Zollanmeldung:
        • Geben Sie eine Einzelzollanmeldung zur Überführung in die aktive Veredelung (EZA-AV) elektronisch über die Zollsoftware ATLAS („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“) ab.
        • Die zuständige Zollstelle prüft Ihren Antrag.
        • Bei positiver Prüfung, erhalten Sie eine Nachricht über die Software ATLAS mit weiteren Details zur Bewilligung.
        • Damit sind die Waren in das Verfahren überlassen.
      • Schriftliche Zollanmeldung:
        • Füllen Sie die Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers aus.
        • Übergeben Sie die Unterlagen der zuständigen Zollstelle.
        • Die Bewilligung erfolgt durch die Überlassung der Waren in das Verfahren.
        • Sie erhalten ein Belegexemplar der Bewilligung für Ihre Unterlagen.

Wenn Sie zum Beispiel Waren  auch in einem anderen Mitgliedstaat veredeln möchten, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal der Europäischen Kommission stellen. Die Möglichkeit, den Antrag vereinfacht zu stellen, entfällt in diesem Fall. Mehr Informationen zur sogenannten „mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligung“ finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

16.03.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Aktive Veredelung (IPO) Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.