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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderdarlehen der KfW "Unternehmerkredit Plus" - Nr. 044, 046 Gewährung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Förderziel

Das Förderdarlehen  wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
    • weniger als 250 Mitarbeitern und
    • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens  43 Millionen Euro.
  • größere mittelständische Unternehmen mit
    • weniger als 500 Mitarbeitern und mehrheitlich in Privatbesitz und
    • einem Gruppenumsatz von höchstens  500 Millionen Euro.
  • freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten

Die Unternehmen bzw. Freiberufler müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Nicht förderberechtigt sind:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • antragstellende Unternehmen, an denen die KfW direkt mit mindestens 10 % beteiligt ist
  • Unternehmen, deren Tätigkeiten nicht den Vorgaben der InnovFin-Garantie entsprechen 
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen oder
  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb

Was wird gefördert?

  • Investitionen - im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z. B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten, etc.)
  • Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
  • Warenlager

Wie wird gefördert und welche Konditionen gelten für den KfW-Unternehmerkredit Plus:

Art der Förderung

  • zinsgünstiges Darlehen

Zinsen für den Kredit

  • Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse.

Höhe der Förderung

  • Der Kredithöchstbetrag beträgt: bis zu  7,5 Millionen Euro je Vorhaben
  • bis zu  15 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe
  • Kreditmindestbetrag beträgt: 25.000 EUR

Auszahlung der Förderung

  • 100 % des Kreditbetrages

Laufzeit der Förderung

  • Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
  • Investitionsfinanzierungen
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).

Tilgung des Kreditbetrages

  • nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten

Sicherheiten für den Kredit

  • Bankübliche Sicherheiten für Kredit (Vereinbarung mit der Hausbank).
  • Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss innovativ sein. Erfüllt ein Unternehmen bei Antragstellung zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität, wird es als innovativ eingestuft:

Das Unternehmen

  • ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20% per anno gewachsen,
  • den Kreditbetrag zu mindestens 80% zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten eingesetzt hat,
  • den Kreditbetrag für neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen genutzt hat,
  • einen bestimmten Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung eingebracht hat,
  • hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten,
  • erhielt in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis
  • erwirkte in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht,
  • eine Finanzierung benötigt, um in einen neuen Markt einzutreten.

Erforderliche Unterlagen

Das KfW-Portal stellt die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen zur Verfügung. 

Gebühren (Kosten)

  • Für die Beantragung des Kredits entstehen Ihnen keine Gebühren oder Kosten.
  • Es fallen für Sie Kreditzinsen an.
  • Sie haben gegebenenfalls eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge zu zahlen, beginnend  zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Kreditzusage der KfW.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres zu finanzierenden Vorhabens.

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben nicht vor Abschluss des Kreditvertrages.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.

  • Ihre Hausbank füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und
  • leitet Ihren Antrag und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter. Die KfW prüft, ob Sie Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Weitere Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen.

Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich (außer mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderkrediten).

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

01.06.2016

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.