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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Allgemeine Informationen

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

  • der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden,
  • die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer richtig, entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden,
  • Die geltenden Mindestlöhne und der Aufwendungsersatz gezahlt werden und
  • die Regelungen des Teilzeit und Befristungsgesetzes eingehalten werden,
  • Entgelt und Entgeltersatzleistungen sowie Urlaub beziehungsweise Urlaubsabgeltung richtig gewährt werden
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte zu vergüten sind,
  • Lohnsteuer und Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung korrekt abgeführt werden.

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die nach dem Gewerberecht erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Es gibt in Ihrem Fall keine Gründe, die gegen eine Erlaubnis sprechen. Das können zum Beispiel relevante Vorstrafen, Verstöße gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten sein.
  • Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von einem Betrieb, Betriebsteil oder einem Nebenbetrieb aus, der sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)
  • Chronologischer Handelsregisterauszug
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Angaben Baubetrieb (AÜG 2c)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O) für die vertretungsberechtigte/n Person/en Ihres Unternehmens
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtige/n Person/en (GZR 3) sowie für Ihr Unternehmen (GZR 4)
  • Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Nachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplanter/m) Leiharbeiternehmerin und Leiharbeiter
  • Muster eines Arbeitsvertrages für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
  • Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
  • Für die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis reichen Sie bitte eine Übersicht über den Werdegang / Lebenslauf der vertretungsberechtigte/n Personen ein
  • Vollmacht für die Antragstellung, sofern diese nicht von einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag (zum Beispiel Geschäftsführer, Prokurist) vertretungsberechtigten Person erfolgt

Fristen

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Zuständige Stelle

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
 

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie schriftlich oder online im eService bei der Agentur für Arbeit beantragen:

Online-Antragstellung:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)" von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter. Die Dokumente sind barrierefrei und mittels PC ausfüllbar.
  • Speichern Sie die Dokumente ab.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Sie benötigen keine eingescannte Unterschrift auf dem Antragsformular.
  • Laden Sie die ausgefüllten Formulare / das ausgefüllte Formular über den Upload-Service hoch. Machen Sie das Gleiche mit den weiteren Unterlagen. Über den Upload-Service können Sie auch Unterlagen nachreichen, wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schon eingereicht haben.
  • Vor Absendung des Antrages müssen Sie sich mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels identifizieren.
  • Für die Überweisung der anfallenden Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über Ihren Antrag. 
  • Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn Sie den Antrag erfolgreich online einreichen und sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel identifiziert haben, ist es nicht notwendig, die Unterlagen zusätzlich noch per Post an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Wenn es erforderlich ist, werden Sie aufgefordert, weitere oder fehlende Unterlagen einzureichen.
  • Sofern Sie einverstanden sind, können Sie Ihren Bescheid und die Urkunde für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im eService abrufen.

Antragstellung per Post:

  • Sie können den Antrag auch per Post an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Es besteht ein Schriftformerfordernis, das heißt der Antrag muss eigenhändig von einer vertretungsberechtigen Person unterschrieben werden. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt Anlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, können Sie dem Formular entnehmen. Dort finden Sie auch die Postadressen der zuständigen Dienststellen, an die Sie das Formular schicken müssen.
  • Sie werden per Post aufgefordert, eine Gebühr zu zahlen.

Weitere Informationen

Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannte "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.