Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Arbeitslosenbeihilfe für frühere Soldaten auf Zeit beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als früherer Soldat beziehungsweise frühere Soldatin auf Zeit nach Beendigung Ihres Wehrdienstes arbeitslos werden, können Sie Arbeitslosenbeihilfe beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Arbeitslosenbeihilfe für frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit soll Sie finanziell und sozial absichern, wenn Sie arbeitslos werden. Als Zeitsoldatin oder -soldat sind Sie während der Dienstzeit nicht versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung und erwerben deshalb mit diesen Zeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stattdessen können Sie Arbeitslosenbeihilfe beantragen. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe, wenn Ihr Dienstverhältnis mindestens 2 Jahre Dienst umfasst.

In Zeiten, in denen Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten Sie keine Arbeitslosenbeihilfe. Sobald Sie Arbeitslosenbeihilfe beantragen, wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld automatisch überprüft.  

Dauer der Arbeitslosenbeihilfe

Wie lange Ihnen Arbeitslosenbeihilfe zusteht, richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Dienstzeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. 

Ihnen stehen 180 Tage Arbeitslosenbeihilfe zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 2 Jahre Dienst als Soldat auf Zeit geleistet haben. Freiwilliger Wehrdienst vor einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit wird dabei ebenfalls berücksichtigt. 

Arbeitslosenbeihilfe erhalten Sie erst nach der Zeit, für die Sie Übergangsgebührnisse bekommen. Außerdem mindert sich Ihre Anspruchsdauer um die Tage, für die Sie Übergangsgebührnisse erhalten. 

Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von 4 Jahren und mehr erhalten Übergangsgebührnisse für mindestens 12 Monate. Deshalb besteht in aller Regel kein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.

Höhe der Arbeitslosenbeihilfe

Wie hoch Ihre Arbeitslosenbeihilfe ist, hängt von Ihren Dienstbezügen in den letzten 12 Monaten ab. 

Aus dem Bruttoentgelt Ihrer Dienstbezüge wird ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Die Höhe der Arbeitslosenbeihilfe beträgt für Arbeitslose mit einem Kind 67 Prozent, für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent dieses pauschalierten Nettoentgelts. 

Während Sie Arbeitslosenbeihilfe beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.  

Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.

Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe, wenn Sie mindestens 2 Jahre in einem Dienstverhältnis gestanden haben. 
  • Weitere Voraussetzungen sind, dass
    • Sie arbeitslos sind und
    • sich mit einem elektronischen Identitätsnachweis elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
  • Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben. Darüber hinaus müssen Sie sich bemühen, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, das bedeutet in der Lage und bereit sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen aufzunehmen. 
  • Die Arbeitslosmeldung muss elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Mit der Arbeitslosmeldung gilt das Arbeitslosengeld als beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Bescheinigung der Dienstbezüge 
  • Wehrdienstzeitbescheinigung 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: 

  • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen

Fristen

Arbeitslosenbeihilfe gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt. 

Sie vermeiden Nachteile, wenn Sie 

  • sich unverzüglich arbeitslos melden,
  • unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Sozialgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Sie können die Arbeitslosenbeihilfe bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 

  • Bitte melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos. Zur elektronischen Arbeitslosmeldung gelangen Sie entweder über das Bundesportal oder direkt über das Fachportal der Bundesagentur für Arbeit. 
  • Bei der persönlichen Arbeitslosmeldung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit den „Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe für frühere Soldaten auf Zeit“ ausgehändigt. Füllen Sie diesen vollständig aus.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein.
  • Eventuell sind von Ihnen noch "Zusatzblätter" auszufüllen, wenn die Agentur für Arbeit weitere Angaben benötigt.
  • Die Agentur für Arbeit prüft dann Ihren Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie einen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer der Zahlungen enthalten sind.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen. Dies gilt nur, sofern Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Die Arbeitslosenbeihilfe wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den jeweils aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird.
  • In Ausnahmefällen können Sie sich die Arbeitslosenbeihilfe bar auszahlen lassen. Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

10.06.2022

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.