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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Filmförderung des Bundes für das Drehbuch oder Treatment eines Kinderfilms beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein Drehbuch oder Treatment für einen Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.

Allgemeine Informationen

Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.

Gefördert werden kann

  • die Erstellung eines deutschsprachigen Treatments eines originären Stoffs für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten) oder
  • die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten).

Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:

  • für Treatments: maximal EUR 8.000
  • für Drehbücher: maximal EUR 30.000, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000.

Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.

Voraussetzungen

Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:

  • deutschsprachiges Drehbuch, das einen programmfüllenden Kinderkinofilm (mindestens 59 Minuten) erwarten lässt oder
  • deutschsprachiges Treatment nach einem originären Stoff für einen programmfüllenden Kinderfilm,
  • außergewöhnliche filmische Qualität,
  • Eine Auswertung im Kino ist zu erwarten.
  • Sie haben das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen und
  • Sie und der Regisseur oder die Regisseurin haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland.

Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:

  • Sie können mindestens ein verfilmtes Drehbuch für einen programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm gleich welchen Genres vorweisen, das Sie selbst oder mit maximal zwei anderen Autorinnen oder Autoren geschrieben haben.

Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Treatmentförderung:

    • Link oder DVD zu einem programmfüllenden Film eines verfilmten Drehbuchs von Ihnen
    • Exposé von maximal drei Seiten,
    • Writer’s Note, aus der sich ergibt, warum Sie diesen Stoff gewählt haben,
    • Ihre Biografie,
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang sowie bisherige Werke als Autorin oder Autor,
    • Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel
  • Drehbuchförderung:

    • Inhaltsangabe des Filmvorhabens, nicht länger als eine DIN-A4-Seite,
    • eine kurze Charakterisierung der Hauptfiguren und Angaben zur Zielgruppe und Auswertung,
    • Treatment
    • ausgearbeitete Dialogszene
    • Ihre Biografie,
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang sowie bisherige Werke als Autorin oder Autor,
    • Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel
      • alternativ: Wenn Sie nicht über diese Rechte verfügen, müssen Sie den Erwerb dieser Rechte oder die Option darauf belegen.

Gebühren (Kosten)

  • bei Ablehnung: keine
  • bei Bewilligung: Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 Prozent der zugewendeten Summe. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung des Zuschusses einbehalten. Die Gebühr ist Teil der Kosten des geförderten Projektes.

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.

Bearbeitungsdauer

Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Drehbuch- und Treatment-Förderung programmfüllende Kinderfilme
Marian Tobsing
Telefon: 030 1868143116
Telefax: 030 18681543116
E-Mail: marian.tobsing@bkm.bund.de

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org

Anträge / Formulare

Online-Verfahren: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

  • Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung per Post an das Bundesarchiv.
  • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film ( antrag@kjdf.org ).
  • Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlausschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
  • Sie erhalten dann einen Fördervertrag oder die Benachrichtigung über die Ablehnung Ihres Antrags.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:

  • Sie schließen einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
  • Die Fördersumme wird Ihnen in zwei Raten ausgezahlt, das Nähere regelt der Fördervertrag.
  • Die geförderten Projekte werden in fachlicher und organisatorischer Hinsicht von einer Projektbetreuerin betreut und geprüft.
  • Erstellen Sie nun das Treatment oder Drehbuch.
  • Im Anschluss müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung zweckentsprechend verwendet haben.
  • Bei Treatments:
    • Reichen Sie beim Kuratorium junger deutscher Film ein branchenübliches Treatment von in der Regel 15 DIN-A4-Seiten ein.
    • Das Kuratorium junger deutscher Film prüft dann, ob sich Ihr Treatment als Grundlage für die Erstellung eines Drehbuchs eignet, das im Rahmen der Kinderfilmförderung von Kuratorium und BKM gefördert werden könnte.
  • Bei Drehbüchern:
    • Legen Sie das fertiggestellte Drehbuch auf Grundlage der Empfehlung des Projektbetreuers dem Vorstand des Kuratoriums vor.
    • Das Kuratorium nimmt Ihr Drehbuch ab.
    • Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und das Logo des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
    • Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium ein Belegexemplar des Films zur Verfügung zu stellen.
    • Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
    • Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.

Weitere Informationen

Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fachlich freigegeben am

10.07.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.