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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie planen, Eisenbahnbetriebsanlagen zu bauen, zu ändern oder zurückzubauen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:

  • Schienenwege
  • Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel, Durchlässe
  • Erdbauwerke wie Dämme, Einschnitte, Böschungen
  • Signal-, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
  • Bahnhöfe und Haltepunkte

Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen im planungsrechtlichen Verfahren Fragen geklärt werden, insbesondere:

  • Ist das Vorhaben technisch umsetzbar?
  • Entspricht die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards?
  • Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich – und falls ja, was ist das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung?
  • Berührt das Vorhaben öffentliche Belange?
  • Berührt das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter?
  • Können die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?

Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann. 

Der Deutsche Bundestag kann Verkehrsinfrastrukturprojekte abweichend durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses zulassen. Für die Zulassung wird vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Dies können Sie beim EBA beantragen. 
 

Voraussetzungen

Anträge können ausschließlich die Eisenbahnen des Bundes stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erstantrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung oder Änderungsantrag für eine vorhandene planungsrechtliche Zulassungsentscheidung
  • Erstantrag auf Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens oder Antrag auf Erlass einer zusätzlichen Regelung der Behörde
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtskarten und -pläne
  • Lagepläne
  • Bauwerksverzeichnis und -pläne
  • Grunderwerbsverzeichnis und -pläne
  • Baustelleneinrichtungs- und Erschließungspläne
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • gegebenenfalls weitere Nachweise laut Leitfaden Antragsunterlagen des EBA

Fristen

Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen Planverzicht
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens per Post oder online stellen.

Planungsrechtliche Genehmigung per Post beantragen:

  • Laden Sie den Vordruck "Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung" beziehungsweise den Antragsvordruck "Vorbereitendes Verfahren nach MgvG mit Beiblatt" von der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes herunter.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Eine Beschreibung der Planunterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen, in der Planfeststellungsrichtlinie und den Umweltleitfäden des EBA.
  • Senden Sie den Antrag und die Unterlagen an die Außenstelle des EBA, die für den Ort des Bauvorhabens zuständig ist.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Nachreichungen notwendig sind. 
  • Ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, müssen Sie auf die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen und eingegangenen Einwendungen erwidern. Findet ein Erörterungstermin statt, müssen Sie daran teilnehmen. 
  • Sie erhalten auf dem Postweg oder durch Aushändigung bei der Behörde einen Bescheid, in dem die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung mitgeteilt wird.
  • Sie erhalten ebenfalls auf dem Postweg einen Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Planungsrechtliche Genehmigung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum Fachplanungsportal des Bundes. Alternativ können Sie dieses direkt aus Ihrem Browser aufrufen.
  • Loggen Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein.
  • Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Eine Beschreibung der Planunterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, finden Sie im Leitfaden Antragsunterlagen, in der Planfeststellungsrichtlinie und den Umweltleitfäden des EBA. 
  • Senden Sie den Antrag und die Unterlagen an die Außenstelle des EBA, die für den Ort des Bauvorhabens zuständig ist.
  • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
  • Statt auf dem Postweg oder durch Aushändigung bei der Behörde kann Ihnen der Bescheid mit der Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung über das ELSTER-Unternehmenskonto mitgeteilt werden.
  • Statt auf dem Postweg kann Ihnen der Gebührenbescheid über das ELSTER-Unternehmenskonto mitgeteilt werden.

Weitere Informationen

Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

07.02.2023

Urheber

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.