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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Einzelfallförderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine Einzelfallförderung in Betracht kommen.

Allgemeine Informationen

Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeughilfe
  • Arbeitsassistenz
  • Technische Arbeitshilfen
  • Hilfsmittel
  • Verdienstausfall
  • Wohnungshilfen

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, übernimmt sie dafür die Kosten.

Informationen zu den jeweiligen Einzelfallförderungen:

Kraftfahrzeughilfe

Es gibt unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können:

  • Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Reparaturen der Zusatzausstattungen
  • Kostenzuschuss zum Erwerb eines Führerscheins
  • Leistungen in Härtefällen wie etwa Zuschuss zu den Beförderungskosten, die etwa durch Beförderungsdienste entstehen

Die Zuschüsse für den Kauf eines Kraftfahrzeuges und für den Führerschein sind abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Kosten für eine behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung übernimmt die Agentur für Arbeit in voller Höhe.

Beim Kauf eines Kraftfahrzeuges bekommen Sie maximal EUR 22.000 des Kaufpreises gefördert. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie wegen Art und Schwere der Behinderung zwingend ein Kraftfahrzeug mit einem höheren Kaufpreis benötigen.

Alternativ können Sie im Rahmen der Härtefallregelung auch Zuschüsse zu den Beförderungskosten erhalten. In der Regel fällt ein Eigenanteil an.

Arbeitsassistenz

Sie können grundsätzlich am Arbeitsleben teilhaben, benötigen aber aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Beschäftigung? Dann hilft Ihnen die Arbeitsassistenz, Ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen.

Die Arbeitsassistenz geht über gelegentliche Handreichungen hinaus. Sie ist zeitlich und in Bezug auf die Tätigkeit eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen. Die eigentliche Arbeitsleistung müssen Sie selbst erbringen. Kurzfristige und unregelmäßige Hilfen sind damit nicht abgedeckt.

Ziel der Leistung ist es, dass Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekommen. Die Kosten der Arbeitsassistenz übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie haben auch im Falle wechselnder Arbeitsstellen diesen Gesamtanspruch. Sollten Sie nach Ablauf der maximalen Förderdauer weiterhin eine Arbeitsassistenz benötigen, ist das Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zuständig.

Um den Verwaltungsablauf zu vereinfachen, übernehmen die Integrationsämter jedoch von Beginn an die Ausführung der Leistung.

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen sind Vorrichtungen und Geräte, die einen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstatten. Sie sollen Ihnen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen.

Beispiele für technische Arbeitshilfen:

  • Bildschirmlesegerät
  • Einhandtastatur
  • orthopädischer Bürostuhl

Technische Hilfen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz zugeschnitten. Da die geförderten Gegenstände in Ihr Eigentum übergehen, können Sie diese beim Wechsel des Arbeitsplatzes mitnehmen.

Hilfsmittel

Bei Förderungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben geht es um Hilfsmittel, die wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung erforderlich sind

  • zur Ausbildung oder Berufsausübung,
  • zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder
  • zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz.

Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise orthopädische Sicherheitsschuhe oder ein orthopädischer Fußschutz, wenn sie ausschließlich für Tätigkeiten in einem bestimmten Beruf beziehungsweise einer bestimmten Berufsausbildung erforderlich sind. 

Verdienstausfall

Sie oder eine zu Ihrer Begleitung erforderliche Person müssen zu einer Bildungsmaßnahme oder zur Vorstellung bei einer neuen Arbeitsstelle fahren. Und das ist nur während der üblichen Arbeitszeit möglich? Dann bekommen Sie oder Ihre Begleitung einen möglichen Verdienstausfall ausgeglichen.

Wohnungshilfen

Die Leistungen der Wohnungshilfe umfassen finanzielle Hilfen für

  • die Kosten der Beschaffung,
  • die Ausstattung sowie
  • die Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung.

Den Ort Ihrer Berufsausbildung oder Ihren Arbeitsplatz sollen Sie dadurch möglichst barrierefrei und selbständig erreicht können. Die konkreten Leistungen hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem Bedarf ab.

Voraussetzungen

Damit für Sie eine Einzelfallförderung zur beruflichen Teilhabe in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend verringert. 
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie müssen sich wegen einer Kostenerstattung oder der Gewährung von Zuschüssen an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten:

Kraftfahrzeughilfe:

  • Sie sind für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits- oder Ausbildungsort beziehungsweise Bildungsstätte auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, weil Sie wegen Ihrer Behinderung diese Strecke nicht zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderweitig zurücklegen können.

Arbeitsassistenz:

  • Sie müssen schwerbehindert sein. Das bedeutet, Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Die Unterstützung ist zur Erlangung eines Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzes notwendig.
  • Der Assistenzbedarf durch eine persönliche Assistenzkraft muss über gelegentliche Handreichungen hinausgehen.
  • Außerdem muss es sich um eine zeitlich wie auf die Tätigkeit bezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung handeln.

Technische Arbeitshilfen:

  • Sie benötigen die technische Arbeitshilfe wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung zur Berufsausübung oder Ausbildung und
  • die technische Arbeitshilfe dient ausschließlich der Teilhabe am Arbeitsleben.

Hilfsmittel:

  • Sie benötigen das Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung für einen bestimmten Arbeitsplatz beziehungsweise für eine spezielle Form der Berufsausübung oder -ausbildung. Sie brauchen es nicht bei anderweitigen beruflichen Tätigkeiten.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber oder ein Träger der medizinischen Rehabilitation sind nicht vorrangig zu dieser Leistung verpflichtet. 

Verdienstausfall:

  • Ihr Verdienstausfall oder der Verdienstausfall einer erforderlichen Begleitperson ist unvermeidbar. Die Reise kann also nur während der üblichen Arbeitszeit erfolgen.

Wohnungshilfe:

  • Eine Förderung von Leistungen der Wohnungshilfe setzt voraus, dass bei Ihnen eine berufsbezogene Notwendigkeit besteht.

Erforderliche Unterlagen

Bitte fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

Gebühren (Kosten)

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Damit Sie eine Einzelfallförderung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einen Termin.
  • In einem persönlichen Gespräch klären sie gemeinsam, ob eine Einzelfallförderung für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

05.10.2022

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.