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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Günstiger Kredit für Investitionen von Unternehmen und Freiberuflern beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie für Ihr gewerbliches Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreien Zeiten beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Unternehmen bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 100 Millionen bekommen für:

  • alle Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
  • für Betriebsmittel / laufende Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager,
  • den Kauf anderer Unternehmen oder eine Beteiligung an diesen,
  • den Kauf von Vermögenswerten von anderen Unternehmen (z. B. Produktionsanlagen),

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Unternehmen vor dem 31.12.2019 schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war (vor der Corona-Krise),
  • wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits Gewinne oder Dividenden ausschütten
  • für Umschuldungen oder Verlängerungen bestehender Darlehen,
  • wenn Sie die Inanspruchnahme Ihrer Kreditlinie bei Ihrer Hausbank ablösen wollen,
  • für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • wenn Sie Existenzgründer sind oder Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert,
  • für Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,
  • für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Kauf eigener Unternehmensanteile,
  • für wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und kommunale Nutzung im Falle von Vermietung und Verpachtung,
  • wenn Ihr Unternehmen von beihilferechtlicher Förderung ausgeschlossen ist,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie können maximal EUR 100 Millionen Kredit bekommen. Der Höchstbetrag Ihres Kredits ist begrenzt auf

  • 25 Prozent Ihres Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte Ihrer Lohnkosten 2019 oder
  • den Liquiditätsbedarf
    • für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens EUR 50 Millionen im Jahr),
    • für 12 Monate bei großen Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten unabhängig vom Umsatz im Jahr).

Bei Krediten über EUR 25 Millionen können Sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme Ihres Unternehmens als Kredit bekommen.

Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen und tätige Beteiligungen

Für den Kredit zahlen Sie einen reduzierten Zinssatz zwischen 1,00 bis 2,12 Prozent im Jahr. Ihr individueller Zinssatz hängt ab von

  • Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und
  • der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen besonders günstige Zinskonditionen.

Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.

Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:

  • für die Kredite über EUR 800.000:
    • bis zu 6 Jahre Laufzeit
      • mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
      • und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • für die Kredite bis EUR 800.000:
    • bis zu 10 Jahre Laufzeit
      • mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
      • und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • wenn Sie ausschließlich laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) finanzieren:
    • bis zu 2 Jahre Laufzeit
      • mit einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit und
      • Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.

Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • mit Sitz in Deutschland
    • mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
    • die mindestens 5 Jahre bestehen
    • die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
    • mit Sitz in Deutschland
    • mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
    • die mindestens 5 Jahre bestehen beziehungsweise freiberuflich tätig sind
  • gewerbliche Sozialunternehmen
    • mit Gewinnerzielungsabsicht
    • die mindestens 5 Jahre bestehen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen kreditwürdig sein
  • Ihre Maßnahme muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Ihr Unternehmen darf während der Laufzeit des Kredits keine Gewinne und Dividenden auszahlen (marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber sind möglich)
  • die Laufzeit des Kredits muss mindestens 2 Jahre betragen
     

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona Hilfe
  • Kumulierungserklärung Kleinbeihilfen und niedrigverzinsliche Darlehen oder
  • Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers/Beteiligungsnehmers
  • bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
    • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist) oder
    • Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5) mit Merkblatt KMU-Definitionen (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist)
  • Einwilligung für Auskunftsanfragen (zum Beispiel für eine SCHUFA-Auskunft)
  • für nicht bilanzierende Antragsteller: Einwilligungserklärung

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

entfällt

Fristen

  • Antragstellung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms
    • bis zum 31.12.2020, danach reguläre Bedingungen
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel über Ihre Hausbank/Finanzpartner  nach der Vollauszahlung des Kredits
     

Bearbeitungsdauer

Die KfW braucht in der Regel 2 bis Y4Wochen/, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.

Rechtsbehelf

keine

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (beim Finanzierungspartner)

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
 

Verfahrensablauf

Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Sparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
  • Bereiten Sie Ihren Antrag vor dem Termin mit dem Finanzierungspartner mit dem onlinebasierten KfW-Förderassistenten vor. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der KfW und tragen Sie die KfW-Förderassistenten abgefragten Angaben ein. Wenn Sie damit fertig sind, bekommen Sie automatisch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Drucken Sie die Zusammenfassung aus und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank/ Finanzpartner mit.
  • Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
  • Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
  • Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann über Ihre Hausbank/ Finanzpartner von der KfW Bescheid, ob Ihr Kredit bewilligt wird.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag auf Anforderung aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für die Maßnahme ausgegeben haben. Diesen Nachweis reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihren Nachweis und leitet diesen an die KfW weiter.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

10.12.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.