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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis oder Sie müssen sich registrieren lassen.

Allgemeine Informationen

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), früher: Kapitalanlagegesellschaft oder Fondsgesellschaft, betreut bestimmte Investmentvermögen.

Die KVG unterliegt in Deutschland seit Juli 2013 neuen Regulierungsvorschriften. Die Bedeutung des Begriffs wurde im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erweitert und gleichzeitig für offene und geschlossene Investmentvermögen definiert.

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle KVGen erlaubnispflichtig.

  • Nicht erlaubnispflichtig sind KVGen, die Fonds verwalten,
    • deren Schwellenwerte EUR 100 Millionen generell beziehungsweise EUR 500 Millionen nicht überschreiten, wenn diese Fonds keinen Finanzierungshebel und keine Anteilsrücknahmerechte innerhalb der ersten fünf Jahre aufweisen und
    • die ausschließlich Spezialfonds für institutionelle Anleger sind.

Hinweis:
Diese Fonds müssen sich bei der staatlichen Aufsicht registrieren lassen.

Eine KVG ist entweder eine externe KVG oder eine interne KVG.
Eine externe KVG darf durch die BaFin nur in 3 Rechtsformen zugelassen werden:

  • der AG,
  • der GmbH oder
  • der GmbH & Co. KG.

Zuvor muss die KVG vom Vorstand oder Geschäftsführer des Fonds mit der Verwaltung beauftragt worden sein. Entscheidet die Geschäftsführung, dass keine externe KVG bestimmt wird, ist das Investmentvermögen selbst als interne KVG anzusehen.

AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen alternativen Investmentfonds (AIF) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.
OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) verwalten oder zu verwalten beabsichtigen.

Den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie schriftlich bei der BaFin einreichen.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalverwaltungsgesellschaft können beantragen:

  • Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland, die Investmentvermögen verwalten möchten.

Hinweis: Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Nachweis eines ausreichenden Anfangskapitals
    • Nachweis über ein Anfangskapital von mindestens EUR 300.000 für eine interne KVG und EUR 125.000 für eine externe

Hinweis: In speziellen Einzelfällen können sich zusätzliche Kapitalanforderungen ergeben.

  • Nachweise über mindestens 2 zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter
  • Angaben über bedeutende Beteiligungen und enge Verbindungen
  • aussagekräftiger Geschäftsplan
    • unter anderem Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen der nächsten drei Jahre sowie eine Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren und der Geschäftsorganisation
  • Angaben über Vergütungspolitik und Vergütungspraxis
  • eine Auflistung aller Auslagerungsunternehmen
  • Angaben zu den Anlagestrategien
  • Einreichung des Vertrages zur Beauftragung der Verwahrstelle für jeden Investmentfonds
  • Satzung/Gesellschaftsvertrag.
     

Gebühren (Kosten)

  • Gebühren für die Erlaubniserteilung: EUR 19.185

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 8 Monate

Hinweise:
Die zulässige Bearbeitungsdauer des Erlaubnisantrages für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt grundsätzlich 3 Monate nach Einreichung des vollständigen Antrages. Die BaFin kann diesen Zeitraum um bis zu 3 Monate verlängern, wenn sie dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet. Der Antragsteller ist über die Verlängerung der Frist zu informieren.
Die zulässige Bearbeitungsdauer des Erlaubnisantrages für eine OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft beträgt sechs Monate nach Einreichung des vollständigen Antrages.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Ein Onlineverfahren ist voraussichtlich ab April 2023 möglich.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft formlos schriftlich bei der BaFin stellen.

  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihre Unterlagen. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen wird sich die BaFin gegebenenfalls mit Ihnen schriftlich per E-Mail oder Post in Verbindung setzen, falls weitere Unterlagen notwendig sind.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie Informationen über Fristverlängerungen.
  • Die BaFin erlässt den Erlaubnisbescheid oder einen Bescheid über die Versagung der Erlaubnis sowie einen Gebührenbescheid.
  • Die BaFin veranlasst eine Bekanntmachung der Erlaubnis im Bundesanzeiger. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

24.06.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Geschäftsbetrieb einer Kapitalanlagegesellschaft Erlaubnis
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.