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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubnis für ein Versicherungsunternehmen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Allgemeine Informationen

Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

  • Versicherungsvertreter oder
  • Versicherungsmakler tätig sind.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Als Versicherungsvertreter:

  • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
  • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

Als Versicherungsmakler:

  • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
  • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
    • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
    • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
       

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
 

Gebühren (Kosten)

  • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

 

Fristen

  • Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten

Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
 

Bearbeitungsdauer

Je nach IHK unterschiedlich.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
  • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
  • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
  • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

20.09.2019
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.