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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Fördermittel für sozialstrukturpolitische Neu- und Fortführungsvorhaben beantragen
Beschreibung:

Teaser

Ihre Fachorganisation unterstützt im Ausland den Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen? Dann können Sie für entsprechende Projekte Fördermittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Sozialstrukturförderung des BMZ will soziale Gefüge in Partnerländern stärken. Es fördert Projekte in folgenden Bereichen:

  • non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung
  • Genossenschaftssysteme
  • Förderung nationaler Hilfsgesellschaften
  • gewerkschaftliche Bildungsarbeit
  • dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall)
  • soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege
  • verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft

Fachorganisationen in Deutschland, die über Projekte und Beratungsmaßnahmen staatliche und nichtstaatliche Institutionen in den Partnerländern beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen, können Zuschüsse vom BMZ erhalten.

Dafür müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag beim BMZ einreichen. In diesem stellen Sie unter anderem

  • die Ziele,
  • Zielgruppen,
  • Partnerorganisationen und
  • Instrumente des Projekts dar und fügen einen Finanzierungsplan sowie
  • weitere Unterlagen bei.

Bevor Sie den eigentlichen Antrag stellen, benötigt das BMZ eine Projektskizze von Ihnen. Anhand dieser erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt und ob Sie es gegebenenfalls überarbeiten müssen.

Die Zuschüsse des BMZ können Sie für folgende Projektkosten einsetzen:

  • Beratungs- und Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops für Fachkräfte im Partnerland
  • Start, Ausstattungs- und Materialhilfen für Partnerorganisationen im Partnerland, zum Beispiel Lehrmaterial oder Ausstattungen für Unterrichtsräume
  • Personal und Projektinfrastruktur, zum Beispiel einheimische sowie aus Deutschland entsandte Fachkräfte
  • Vorbereitende, begleitende, auswertende und nachbetreuende Maßnahmen, zum Beispiel Veranstaltungen zur Projektvorbereitung und Projektstudien
  • Publikationen und Kommunikationsmittel
  • Verwaltungskosten
  • in begründeten Ausnahmefällen: Baumaßnahmen, die für das Projektziel zwingend notwendig sind

Sie können Fördermittel an eine Partnerorganisation im Partnerland weiterleiten, wenn es der Zuwendungsbescheid erlaubt.

Wird Ihr Projekt bereits vom BMZ gefördert, können Sie über den vereinbarten Förderzeitraum hinaus weiterhin Zuschüsse erhalten. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Fortführungsantrag an das BMZ stellen. Darin erläutern Sie die bereits erreichten und die weiteren Projektziele. Bitte beachten Sie: Aus der Förderung einer Projektphase entsteht kein Anspruch auf die Förderung weiterer Phasen.

Die Zuschüsse des BMZ müssen Sie nicht zurückzahlen. In der Regel zahlen Sie einen Eigenanteil von 25 Prozent der Projektkosten. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das BMZ kann keine Projekte fördern, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.

Voraussetzungen

  • Ihre Organisation sitzt in Deutschland.
  • Ihre Organisation verfügt nachweislich über Kernkompetenzen zum Auf- und Ausbau sozialer Strukturen in einem der folgenden Förderbereiche:
    • non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung
    • Genossenschaftssysteme
    • Förderung nationaler Hilfsgesellschaften
    • gewerkschaftliche Bildungsarbeit
    • dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall)
    • soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege
    • Verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft
  • Ihr geplantes Projekt ist ebenfalls einem dieser Förderbereiche zuzuordnen.
  • Sie können Ihr Vorhaben nicht anderweitig finanzieren, zum Beispiel durch Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
  • Sie haben ausreichend Eigenmittel, um 25 Prozent der Gesamtausgaben zu tragen. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Erforderliche Unterlagen

Die vorgegebenen Gliederungen und Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:

  • vor dem Projektantrag:
    • Projektskizze (Anlage 1, Muster 1)
    • Einnahmen- und Ausgabenplanung (Anlage 1, Muster 2)
  • Projektantrag mit
    • Projektkurzinformation,
    • Projektkonzeption,
    • Projektdetails und
    • zusammenfassender entwicklungspolitischer Bewertung (Anlage 2)
  • Anlage zum Förderantrag
  • übersektorale Kennungen (Anlage 2, Muster 1)
  • Einnahmenübersicht (Anlage 2, Muster 2)
  • Finanzierungsplan (Anlage 2, Muster 3)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 2, Muster 4)
  • Stellenplan für das Personal (Anlage 2, Muster 5)
  • falls Sie keine oder nicht ausreichend Eigenmittel einbringen können: aktueller Jahresabschluss Ihrer Organisation

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

5 bis 3

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Projekt der Sozialstrukturförderung in einem Partnerland planen, kontaktieren Sie zunächst das BMZ und senden Sie diesem

  • Ihre Projektskizze und
  • Ihre Einnahmen- und Ausgabenplanung.

Nach positiver Rückmeldung des BMZ können Sie Ihren Antrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung oder einen Fortführungsantrag online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Projektantrag online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.

Projektantrag per E-Mail oder Post beantragen:

  • Den Antrag können Sie formlos stellen. Die Anlagen müssen Sie jedoch in dem vom BMZ vorgesehenen Format einreichen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinie für die Förderung.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

27.10.2022

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.