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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Fördermittel zur Produktionsvorbereitung von programmfüllenden Kinderfilmvorhaben beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen programmfüllenden Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Projektentwicklung erhalten.

Allgemeine Informationen

Als Produzentin oder Produzent eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel der BKM beantragen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Wenn bereits ein Drehbuch vorliegt, kann die Finanzierung der Projektentwicklung eines programmfüllenden Kinderfilmvorhabens gefördert werden.

Sie können die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 erhalten.

Ihr Projekt kann auch in mehreren, nach der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film vorgesehenen Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst für das Drehbuch, dann für die Projektentwicklung.

Voraussetzungen

Als Produzentin oder Produzent können Sie die Fördermittel beantragen, wenn

  • bereits ein Drehbuch vorliegt, welches auf eine außergewöhnliche filmkünstlerische Qualität des Vorhabens schließen lässt.
  • Sie als Produzentin oder Produzent Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland haben und
  • Sie einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der anerkannten Herstellungskosten aufbringen.

Zudem muss Ihr Projekt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • außergewöhnliche filmische Qualität,

  • „erhebliche deutsche kulturelle Prägung“ im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie, zum Beispiel

    • Originalsprache Deutsch oder
    • Regisseur/Regisseurin und federführender Produzent/federführende Produzentin haben ihren Wohnsitz in Deutschland oder sind Bürger eines EU-Staats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz
    • eine überwiegend deutsche Finanzierung und
    • die Kino-Erstauswertung findet in Deutschland statt,
  • eine Auswertung im Kino ist zu erwarten,

  • Sie kalkulieren die Kosten branchenüblich und sparsam gemäß der aktuellen Richtlinien für die Projektfilmförderung zum Filmförderungsgesetz und

  • Sie haben die Projektentwicklung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.

  • Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Inhaltsangabe des Filmvorhabens, nicht länger als eine DIN A4-Seite,

  • eine kurze Charakterisierung der Hauptfiguren,

  • Angaben zur Zielgruppe,

  • geplante Maßnahmen zur Realisierung und Auswertung des Projekts,

  • Drehbuch oder besonders bei Dokumentar- oder Animationsfilmen: eine andere projektgerechte Beschreibung des Projekts

  • Stabliste mit Biografie der Produzentin oder des Produzenten sowie Biografie des Regisseurs oder der Regisseurin,

  • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls bisherige Werke der Regie und der Produktionsfirma,

  • Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel oder

    • wenn Sie nicht über diese Rechte verfügen: Belege über den Erwerb dieser Rechte oder die Option darauf,
  • Kalkulation der Projektentwicklung,

  • Finanzierungsplan der Projektentwicklung,

  • vorläufiger Finanzierungsplan der Gesamtherstellungskosten

Gebühren (Kosten)

  • bei Ablehnung: keine
  • bei Bewilligung: Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 Prozent der zugewendeten Summe. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung der Darlehensraten einbehalten. Die Gebühr ist Teil der Kosten des geförderten Projektes.

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.

Bearbeitungsdauer

Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org

Anträge / Formulare

Online-Verfahren: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

  • Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung an das Bundesarchiv.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film ( antrag@kjdf.org ).
  • Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
  • Sie erhalten dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:

  • Schließen Sie einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
  • Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und die Logos des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
  • Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium in der Regel eine kinotaugliche Kopie zur Archivierung und für Festivals zur Verfügung zu stellen.
  • Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
  • Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.
  • Beginnen Sie nun mit der Projektentwicklung.

Weitere Informationen

Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fachlich freigegeben am

10.07.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.