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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Allgemeine Informationen

Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde und ist unter anderem für den Fahrtkostenzuschuss für die Besuche von Integrationskursen zuständig.

Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie von Ihrer Wohnung bis zum Kursort mehr als 3 Kilometer zu Fuß gehen müssen.

Voraussetzung ist außerdem, dass Sie für den Integrationskurs keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.

Sie können pro Kurstag eine Pauschale bekommen, also einen festen Geldbetrag.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Falls sich der Kursort oder Ihre Wohnadresse ändert, müssen Sie einen neuen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim BAMF stellen.

Spätaussiedler
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind oder deren Angehöriger oder Angehörige sind, erhalten Sie den Fahrtkostenzuschuss nur, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Härtefallantrag
Wenn Ihnen das BAMF bereits einen Fahrtkostenzuschuss zahlt, dieser aber nicht die tatsächlichen Fahrtkosten deckt, dann können Sie eine höhere Tagespauschale beantragen. Dazu müssen Sie einen Härtefallantrag einreichen.

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF beantragen.

Voraussetzungen

Einen Fahrtkostenzuschuss können beantragen:

  • Teilnehmende eines Integrationskurses, die keinen Kostenbeitrag zum Integrationskurs zahlen müssen

Weitere Voraussetzung:

  • Der Kursort liegt fußläufig mindestens 3 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigt
  • Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich:
    • Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von:
      • Arbeitslosengeld I,
      • Arbeitslosengeld II oder
      • Sozialhilfe
    • alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit:
      • Wohngeldbescheid oder
      • Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
      • Sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
  • Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
     

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: im Regelfall etwa 3 bis 30 Tage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Fahrtkostenzuschuss müssen Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Online-Antragstellung

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de aus.
  • Laden Sie die geforderten Unterlagen als Scan hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.

Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN.

  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag
    • bewilligt oder
    • abgelehnt wurde.

Schriftlicher Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und öffnen das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • am Bildschirm ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag
    • bewilligt oder
    • abgelehnt wurde.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fahrtkostenzuschuss Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.