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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung aus dem Programm „Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung - FIS" beantragen
Beschreibung:

Teaser

Das Fördernetzwerk "Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS)" stärkt Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen durch regelmäßige Förderbekanntmachungen für Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2016 das Fördernetzwerk "Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS)" ins Leben gerufen.

Zweck und Gegenstand:

Mit dem FIS verfolgt das BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Dadurch sollen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Feld der Sozialpolitikforschung etablieren können und Hochschulen im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung bestehende Strukturen ausbauen, oder neue bilden können.

Gefördert werden Vorhaben in den Fachrichtungen

  • Volkswirtschaftslehre (VWL),
  • Jura,
  • Geschichte,
  • Sozialethik,
  • Politikwissenschaften und
  • Soziologie.

Zuwendungsempfangende:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, zum Beispiel an Universitäten und Fachhochschulen.

Art und Umfang:

Die Forschungsförderung wird mittels verschiedener, zeitlich begrenzter Förderinstrumente durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Förderbekanntmachungen zur Förderung von Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Projekten:

1.         Stiftungsprofessuren: Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Die Förderung findet unter Vorbehalt der Anschlussfinanzierung durch das jeweilige Bundesland statt.

2.         Förderung einer begrenzten Anzahl an Nachwuchsgruppen zur Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden.

3.         Förderung von Leuchtturmprojekten im Bereich der Sozialpolitikforschung.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

-    Sie sind eine juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Projektleitende der antragstellenden Institution müssen die einschlägige Expertise in der jeweiligen Fachrichtung vorweisen.
  • Die Zuwendungsempfangenden müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen.

Die Qualifikationen und Erfahrungen der Projektmitarbeitenden müssen nachgewiesen und von ihnen jeweils unterzeichnet werden.

  • Auf Anforderung müssen Sie der Bewilligungsbehörde im Einzelfall Nachweise vorlegen.
  • Sie als antragstellende Institution verpflichten sich,
    • die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten und Erkenntnisse nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form dem BMAS zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel, beispielsweise langfristige Datensicherungen oder Sekundärauswertungen zu ermöglichen;
    • die Ergebnisse ihrer Vorhaben, außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum aufzubereiten. Die entsprechenden Publikationen sollen unter anderem im Internet veröffentlicht werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind nicht förderfähig.  

Erforderliche Unterlagen

Bei der Interessenbekundung beziehungsweise Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan
  • Arbeits und Zeitplan
  • Absichtserklärung
  • Stellenplan

Weitere einzureichende Unterlagen sind der jeweiligen Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Fristen

Die Fristen können der jeweiligen Förderbekanntmachung entnommen werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid zu Ihrem Antrag auf Förderung.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung mit kurzer Projektskizze online ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Online-Antragstellung aufgefordert. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.

Interessensbekundung:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das Förderportal des BMAS ein.
  • Die im ersten Verfahrensschritt eingereichten Projektskizzen werden vom BMAS oder von einer vom BMAS mit der Administration der Förderung betrauten Bewilligungsbehörde auf Plausibilität und Eignung geprüft.

Antragsstellung:

  • Wenn Ihre Projektskizze für förderfähig beurteilt wurde, werden Sie vom BMAS oder der Bewilligungsbehörde aufgefordert, einen Förderantrag über das Förderportal des BMAS zu stellen. Mindestbestandteile dieses Antrags sind: 
    • Angaben zur antragstellenden Institution
    • Zusammenarbeit mit Partnern
    • Forschungsbedarf, Ziele und Innovationsgehalt
    • Umsetzung des Vorhabens und Risikoanalyse
    • Vergabe von Aufträgen und Honoraren

Förderentscheidung und Bewilligung:

  • Nach Eingang der Anträge werden externe Gutachten zu Ihrem jeweiligen Antrag eingeholt. Auf Basis der externen Gutachten und unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats trifft das BMAS die Förderentscheidung.
  • Nach der darauffolgenden vertieften zuwendungsrechtlichen Prüfung werden die Zuwendungsbescheide durch den Projektträger versandt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 

Fachlich freigegeben am

10.01.2024

Urheber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Referat Ga4


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.