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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizsystemen in Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme zur Wärme- und Stromversorgung in Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude einbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 34.300 bekommen, wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen. Die Brennstoffzellenheizsysteme müssen folgende technische Anforderungen erfüllen:

  • Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
    und
  • Leistungsaufnahme maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWe).

Keine Förderung bekommen Sie:

  • bei Treuhandkonstruktionen (Ausnahme Wohnungseigentümergemeinschaften),
  • bei sogenannten In-Sich-Geschäften, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Lebenspartners oder Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung Ihrer Brennstoffzelle ab. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Festbetrag (Grundförderung) von EUR 6.800
    und
  • dem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von EUR 550,00 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung.

Sie können maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss bekommen.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für den Einbau des Brennstoffzellenheizsystems,
  • die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahre,
  • die Kosten für die Leistungen eines Experten für Energieeffizienz.

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Brennstoffzellenheizsystem eingebaut haben,
  • dass Ihr Brennstoffzellenheizsystem die technischen Anforderungen erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

Anträge auf Förderung können stellen:

  • natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • alle Unternehmen, die Brennstoffzellen in Wohngebäude einbauen, einschließlich Contractoren
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Brennstoffzellen in Nichtwohngebäude einbauen, einschließlich Contractoren:
    • KMU haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
  • Kommunen, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen

Weitere Voraussetzungen:

  • die Brennstoffzelle muss für die Wärme- und Stromversorgung ihres Gebäudes genutzt werden
  • ein Experte für Energieeffizienz muss den Einbau der Brennstoffzelle planen und begleiten. Dieser Experte muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
  • Ihre Brennstoffzelle muss bestimmte technische Mindest-anforderungen erfüllen:
    • Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
      und
    • Leistungsaufnahme maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWe)
  • Ihr Gebäude muss die Anforderungen nach § 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen
  • die Brennstoffzelle muss von einem Fachunternehmen eingebaut werden
  • Sie müssen für die Brennstoffzelle einen Vertrag für eine Vollwartung über 10 Jahre abschließen

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

  • natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

müssen bei der Antragstellung einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • bei Wohnungseigentümergesellschaften: Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Hinweis:
Die „Bestätigung zum Antrag“ und die „Bestätigung nach Durchführung“ stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.

Antragsweg per Post

  • Eigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • Freiberufler
  • Unternehmen
  • kommunale Einrichtungen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen

müssen bei der Antragstellung einreichen:

  • die in der „Checkliste Einzureichende Antrags-Anlagen“ jeweils aufgeführten Unterlagen

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung

Gebühren (Kosten)

  • entfällt

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags:
    • Online-Verfahren:
      • sofort, wenn die Prüfung Ihres Antrags direkt online abgeschlossen werden kann
      • falls nicht, in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen
    • Antragsweg per Post: in der Regel zwei bis drei Wochen

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja (nur beim Antragsweg per Post)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise:
Online-Verfahren

  • natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

müssen Ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal einreichen.

Antragsweg per Post

  • Eigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • Freiberufler
  • Unternehmen
  • kommunale Einrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen

müssen Ihren Antrag per Post zur KfW schicken.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Förderung können Sie entweder online oder schriftlich per Post bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Online-Verfahren
Als Privateigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal auf der KfW.

  • Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID).
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Dazu müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
    • persönliche Daten eingeben,
    • Passwort festlegen,
    • Sicherheitsabfrage definieren,
    • Registrierung abschließen.
  • Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW.
  • Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
  • Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
    • Post-Ident,
    • Video-Identifizierung oder
    • SCHUFA-IdentitätsCheck.
  • Folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
  • Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
  • Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen der Maßnahme online hoch.
  • Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Hinweis:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag im KfW-Zuschussportal. Vertretungsberechtigt ist zum Beispiel
der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder
ein Miteigentümer, der zur Vertretung bestimmt wurde.

Antragsweg per Post
Als Privateigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, Freiberufler oder in Vertretung für Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen, stellen Sie den Antrag auf Förderung schriftlich per Post bei der KfW.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme.
  • Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. Der Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme auf dem Antragsformular.
  • Sie schicken das fertig ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über den Zuschuss.
  • Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird. Sie können jetzt mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
  • Nach dem Abschluss der Maßnahme füllen Sie das das Formular zur Bestätigung Ihrer Maßnahme aus. Ihr Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen auf dem Formular auch, dass, dass Ihre Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
  • Sie schicken das ausgefüllte Formular per Post an die KfW.
  • Die KfW prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen Ihren Zuschuss auf Ihr Konto.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

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