Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Allgemeine Informationen

Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.

Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Folgende Angaben müssen Sie melden:

  • alle von Ihnen ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
  • innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, die durch das die Leistung empfangende Unternehmen zu besteuern sind
  • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.

Kleinunternehmen, deren Umsatz

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird,

müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Voraussetzungen

  • Sie führen Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“
  • gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

  • Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen einschließlich Beförderungen oder Versendungen und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres 
  • Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage

Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmen, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Antrag über Elster-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im ELSTER -Portal registrieren.
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr ELSTER -Konto (Mein ELSTER) mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung in Mein ELSTER auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
  • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Antrag über BOP:

  • Sie brauchen zuerst eine BZSt-Nummer.
    • Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag zur Nutzung des BZStOnline-Portal zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen online auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post oder Fax an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis.
    • Das BZSt teilt Ihnen per Post Ihre BZSt-Nummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode (BZSt-Geheimnis) und die ZM-Registrierungs-ID zu Ihrer BZSt-Nummer.
  • Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP.
    • Wenn Sie ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie dieses für das Login in das BOP nutzen. Wenn Sie kein ELSTER-Zertifikat haben, beantragen Sie ein BOP-Zertifikat.
    • Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe der BZSt-Nummer und des BZSt-Geheimnisses ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
    • Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
    • Hinweis: Zur elektronischen Übermittlung von Massendaten müssen Sie nach der Registrierung online einen Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP stellen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung im BOP auf.
    • Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
    • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.