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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen
Beschreibung:

Teaser

Ausländische Investmentfonds, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusbescheinigung zur Reduzierung ihrer Steuerlast beantragen.

Allgemeine Informationen

Seit dem 1.1.2018 unterliegen ausländische Investmentfonds mit ihren

  • inländischen Beteiligungseinnahmen,
  • inländischen Immobilienerträgen sowie
  • sonstigen inländischen Einkünften

der Körperschaftsteuer. Wenn ein ausländischer Investmentfonds steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland erzielt, kann er eine Statusbescheinigung beantragen. Mit dieser Statusbescheinigung kann der Investmentfond seine
Kapitalertragsteuer auf 15 Prozent reduzieren.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt die Statusbescheinigung für Investmentfonds aus,

  • bei denen sich die Geschäftsleitung des gesetzlichen Vertreters (meistens Kapitalverwaltungsgesellschaft) im Ausland befindet und
  • deren in Deutschland körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte ausschließlich dem Steuerabzug unterliegen

Folgende Gebilde erfüllen die Voraussetzung eines Investmentfonds:

  • Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
  • Alternative Investmentfonds (AIF)
  • Organismen, deren Anlegerzahl auf einen Anleger begrenzt ist, die aber im Übrigen die Anforderungen an ein Investmentvermögen erfüllen
  • Kapitalgesellschaften, denen eine operative unternehmerische Tätigkeit untersagt ist und die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen oder von ihr befreit sind
  • von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltete Investmentvermögen

Investmentfonds müssen eine Statusbescheinigung für

  • jeden Einzelfonds oder
  • jeden Teilfonds eines Umbrellas

beantragen.
Für Anteilklassen ist keine gesonderte Statusbescheinigung zu beantragen.

Der Antrag für die Ausstellung der Statusbescheinigung muss schriftlich beim BZSt gestellt werden.

Hinweis:
Inländische Investmentfonds beantragen die Statusbescheinigung bei dem örtlich zuständigen Finanzamt.
Ausländische Investmentfonds, deren in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte ausschließlich oder teilweise nicht dem Steuerabzug unterliegen, beantragen die Statusbescheinigung ebenfalls bei dem örtlich zuständigen Finanzamt.
Nur ausländische Investmentfonds, deren in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte vollständig dem Steuerabzug unterliegen beziehungsweise die gar keine in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, beantragen die Statusbescheinigung beim BZSt.

Voraussetzungen

Anträge auf Erteilung der Statusbescheinigung können stellen:

  • Investmentfonds
    • bei denen sich die Geschäftsleitung des gesetzlichen Vertreters (meistens Kapitalverwaltungsgesellschaft) im Ausland befindet und
    • deren in Deutschland körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen.
  • folgende Gebilde erfüllen die Voraussetzung eines Investmentfonds:
    • Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
    • Alternative Investmentfonds (AIF)
    • Organismen, deren Anlegerzahl auf einen Anleger begrenzt ist, die aber im Übrigen die Anforderungen an ein Investmentvermögen erfüllen
    • Kapitalgesellschaften, denen eine operative unternehmerische Tätigkeit untersagt ist und die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen oder von ihr befreit sind
    • von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltete Investmentvermögen

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Statusbescheinigung müssen Sie einreichen:

  • Steuernummer (soweit bereits vergeben)
  • Ordnungsnummer (soweit bereits vergeben)
  • bei einem in Deutschland vertriebsberechtigten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW):
    • entsprechende Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) oder
    • BaFin-ID
  • bei einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW):
    • OGAW-Pass (UCITS-Attestation)
  • in allen anderen Fällen:
    • aktuelle Anlagebedingungen des Investmentfonds. Wenn die Anlagebedingungen nicht die aktuelle Bezeichnung des Investmentfonds enthalten, müssen Sie Namensänderungen zusätzlich durch geeignete Unterlagen nachweisen.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Antragstellung: die Statusbescheinigung kann rückwirkend maximal für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung beantragt werden (maßgeblich ist der Posteingang des Antrages)
  • Gültigkeit der Statusbescheinigung: maximal 3 Jahre, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Hinweis:
Wenn die Statusbescheinigung zum Zeitpunkt des Zuflusses des Kapitalertrages nicht vorliegt, wird die Kapitalertragsteuer in voller Höhe einbehalten. In diesem Fall ist es möglich, noch nachträglich – unter Einhaltung der Frist von 18 Monaten – einen Erstattungsantrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

  • für die Ausstellung der Statusbescheinigung: in der Regel  12 Wochen
  • Antragstellung: die Statusbescheinigung kann rückwirkend maximal für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor dem Zeitpunkt der Antragstellung beantragt werden (maßgeblich ist der Posteingang des Antrages)
  • Gültigkeit der Statusbescheinigung: maximal 3 Jahre, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Hinweis:
Wenn die Statusbescheinigung zum Zeitpunkt des Zuflusses des Kapitalertrages nicht vorliegt, wird die Kapitalertragsteuer in voller Höhe einbehalten. In diesem Fall ist es möglich, noch nachträglich – unter Einhaltung der Frist von 18 Monaten – einen Erstattungsantrag zu stellen.
 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Den Antrag für die Statusbescheinigung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Laden Sie sich vom Online Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (BFINV) das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus. Das Antragsformular muss dann von
    • einem gesetzlichen Vertreter des Investmentfonds oder
    • dessen Bevollmächtigten

unterschrieben werden.

  • Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Fragen beantworten oder weitere Unterlagen nachreichen.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, schickt Ihnen das BZSt die Statusbescheinigung per Post an die im Antragsformular angegebene Adresse des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise Empfangsbevollmächtigten. Im anderen Fall bekommen Sie per Post einen Ablehnungsbescheid.

Hinweis:
Eine postalische Zustellung der Statusbescheinigung ins Ausland ist nur möglich, wenn dies völkerrechtlich zulässig ist. Bei einigen Staaten ist es dem BZSt völkerrechtlich nicht erlaubt, die Statusbescheinigungen per Post zuzustellen (eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter “Fragen und Antworten - Formell”). In diesen Fällen ist die Angabe eines inländischen (deutschen) Empfangsbevollmächtigten zwingend erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

20.04.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.