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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen mitteilen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden  Steuergestaltung sind, müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.

Allgemeine Informationen

Sie sind seit dem 1. Juli 2020 als Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung dazu verpflichtet, von Ihnen vermarktete, konzipierte, organisierte, zur Nutzung bereitgestellte, oder selbst genutzte betriebene oder verwaltete grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der Europäischen Union (EU) mitzuteilen, sobald diese aufgrund gesetzlich definierter Kennzeichen auf ein potentielles Risiko der Steuervermeidung hindeuten.

Die primäre Mitteilungspflicht trifft den Intermediär.
Intermediär ist, wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung

  • vermarktet
  • für Dritte konzipiert
  • organisiert
  • zur Nutzung bereitstellt oder
  • die Umsetzung durch Dritte verwaltet.

Intermediäre können beispielsweise sein:

  • Steuerberater oder
  • Rechtsanwälte.

Nutzer sind von der Mitteilungspflicht nur dann betroffen, wenn Sie sich eines nicht in der EU mitteilungspflichtigen Intermediärs bedienen oder Sie als „Inhouse-Gestalter“ eine grenzüberschreitende Steuergestaltung selbst konzipiert haben.

Obliegt die Mitteilungspflicht einem Intermediär, der einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, ist der Nutzer teilweise selbst zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet, wenn er den Intermediär nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit entbindet (in Bezug auf seine persönlichen/nutzerbezogenen Daten).

Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen können Sie ausschließlich elektronisch und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt übermitteln.

Die mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen werden zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgetauscht.

Voraussetzungen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen mitteilen:

  • Intermediäre,
    • die grenzüberschreitende Steuergestaltung innerhalb der Europäischen Union (EU)
    • vermarkten
    • für Dritte konzipieren
    • organisieren
    • zur Nutzung bereitstellen oder
    • die Umsetzung durch Dritte verwalten
      • mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland oder (falls nicht in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig aber im Geltungsbereich des Gesetzes)
      • mit einer Betriebstätte, durch die die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erbracht werden oder
      • mit einem Eintrag in das Handelsregister oder in ein öffentliches berufsrechtliches Register oder
      • mit einer Registrierung in einem Berufsverband für juristische, steuerliche oder beratende Dienstleistungen

Dies können sein:

  • natürliche oder juristische Personen
  • Personengesellschaften
  • Gemeinschaften oder
  • Vermögensmassen

und

  • Nutzer von Steuergestaltungen
    • mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland oder
    • ohne Ansässigkeit in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU
      • mit einer Betriebstätte in Deutschland, in der durch die grenzüberschreitende Steuergestaltung ein steuerlicher Vorteil entsteht
      • wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern diese für eine Steuer von Bedeutung sind, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist
  • Nutzer unabhängig von ihrem Wohnsitz, wenn sie den in Deutschland zur Mitteilung verpflichteten Intermediär nicht von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden haben, in Bezug auf ihre persönlichen/nutzerbezogenen Daten.

Sachliche Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Voraussetzungen des § 138d Absatz 2 Abgabenordnung (AO), insbesondere mindestens eines der in § 138e Abgabenordnung (AO) definierten Kennzeichen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Für die elektronische Übermittlung Ihrer Mitteilung benötigen Sie:
    • eine aktive BZSt-Nummer mit einem gültigen BOP-Zertifikat oder
    • ein gültiges Elster-Zertifikat für die Einzeldatenübermittlung über das Onlineformular im BZStOnline-Portal (BOP) beziehungsweise
    • eine aktive BZSt-Nummer mit einem gültigen BOP-Zertifikat für den XML-Web-Upload im BOP beziehungsweise
    • die Massendatenübermittlung über die elektronische Massendatenschnittstelle (ELMA)
    •  darüber hinaus für die Nutzung des XML-Web-Upload im BOP beziehungsweise die Massendatenübermittlung über die elektronische Massendatenschnittstelle (ELMA):
      • eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich "automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC6)" und
      • die Freischaltung für die Massendatenschnittstelle ELMA erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Die Übermittlung der Mitteilung über eine mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung sollte erfolgen: in der Regel innerhalb von 30 Tagen, nachdem das erste der folgenden Ereignisse eintritt:
    • die grenzüberschreitende Steuergestaltung wird zur Umsetzung bereitgestellt
    • der Nutzer der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist zu deren Umsetzung bereit oder
    • mindestens ein Nutzer der grenzüberschreitenden Steuergestaltung hat den ersten Schritt der Umsetzung dieser Steuergestaltung gemacht.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung der Anmeldung für das Verfahren DAC 6: in der Regel bis zu 3 Tage
  • für die Dauer der Registrierung im BOP: bis zu 6 Wochen

Hinweis:
Für jede DAC6-Mitteilung erhalten Sie eine technische Rückmeldung in der Regel maximal 2 Tage, bei technischen Wartungsarbeiten bis zu 1 bis 2 Wochen

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Die Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung müssen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

  • Für die Übermittlung der Daten stehen Ihnen die folgenden 3 Meldewege zur Verfügung:
    • Einzeldatenübermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP)
    • XML-Web Upload im BOP
    • Elektronische Massendatenschnittstelle (ELMA)
  • Für die Datenübermittlung über das BOP benötigen Sie eine aktive BZSt-Nummer beziehungsweise ein gültiges Elster-Zertifikat.
  • Für die Übermittlung von Daten über ELMA oder über den XML-Web Upload im BOP ist zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich „Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)“ im BZSt sowie die Freischaltung zur Nutzung der ELMA-Schnittstelle erforderlich.
  • Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, das heißt, für die meldende Stelle, die die Daten an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder der Meldepflichtige selbst). Sie hat einmalig vor der ersten Datenübermittlung zu erfolgen.
  • Sofern Sie keine gültige BZSt-Nummer besitzen, müssen Sie diese zunächst bei dem zuständigen Fachbereich „Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)“ im BZSt beantragen. Dies erfolgt im Rahmen der Anmeldung zu dem Verfahren. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular „Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten“ auf der Internetseite des BZSt.
  • Bei erstmaliger Nutzung des BOP muss eine Portalregistrierung durchgeführt werden. Dieser Schritt entfällt, sofern ein Meldender bereits über eine aktive BZSt-Nummer und einen gültigen Login (BOP Zertifikat) verfügt.
  • Für jede Mitteilung erhalten Sie eine technische Rückmeldung über den Stand und das Ergebnis der Verarbeitung.
  • Darüber hinaus wird Ihnen bei einer erfolgreichen Annahme der Mitteilung mit dem Verarbeitungsprotokoll die Registriernummer und die Offenlegungsnummer der mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltung mitgeteilt. Die Registriernummer ist vom ersten Meldenden an die weiteren bekannten Mitteilungspflichtigen weiterzuleiten, um eine Zuordnung der gegebenenfalls benötigten weiteren Lieferungen zu ermöglichen.
  • Soweit Daten vom BZSt abgewiesen wurden, sind die Fehler zu beheben und die Daten erneut an das BZSt zu übermitteln.
  • Details zur Registrierung im BOP sowie weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung finden Sie auf der Internetseite des BZSt in Handbüchern und Videos.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.